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Ich deutsch, Ehefrau ausl.-> kriege ARGE. Wird es für Sie Schwierigkeiten geben? (Gelesen: 1.697 mal)
MaceV
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Ich deutsch, Ehefrau ausl.-> kriege ARGE. Wird es für Sie Schwierigkeiten geben?
07.01.2008 um 16:47:32
 
Hi @ all,

habe mal eine Frage:
ich bin Deutscher, bin seit 3 Jahren verheiratet, Ehefrau lebt hier seit ca. 2 Jahren. Jetzt bin ich ein Fall für ARGE (auf Grund eines Unfalles)- seit Ende letzten Jahres.
Mitte dieses Jahres läuft die Aufenthaltserlaubnis meiner Frau ab.

Muss ich mir da irgendwelche Sorgen machen, dass die Verlängerung der AE meiner Frau abgelehnt wird? Wird das Ausländeramt irgendwelche Fragen hierzu stellen? (Konsequenzen???)

Zudem würde ich gerne wissen, ob die AE immer 2 Jahre verlängert wird oder doch irgendwann mal 5 Jahre  und mehr?

Danke
Mace
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 08.01.2008 um 11:05:17
 
MaceV schrieb am 07.01.2008 um 16:47:32:
Muss ich mir da irgendwelche Sorgen machen, dass die Verlängerung der AE meiner Frau abgelehnt wird?

Aufgrund deines - nicht vorhandenen - Einkommens mußt du dir keine Sorgen machen. Die AE deiner Frau wird verlängert. Eine Verlängerung um fünf Jahre ist nicht vorgesehen.

trixie
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MaceV
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Antwort #2 - 08.01.2008 um 20:30:53
 
Danke für die Antwort. Die Antwort ist hilfreich, jedoch bräuchte ich noch eine Info:
Auch meine Frau erhält ARGE, da ich es erhalte. Die Frage bezog sich daher eher auf meine Frau, da sie keine Einkommen hat und wegen mir auch ARGE bezieht (sonst könnten wir ja nicht wohnen und leben) Ich denke mal, dass die Antwort dieselbe bleibt, aber würde diese gerne nochmals bestätigt haben.

Kannst du mir auch einen Link zeigen, wo die Staffelung steht, wie lange das Visum verlängert wird? Wird es lebenslang immer nur 2 Jahre sein (bis meine Frau halt NE holt)?
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trixie
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Antwort #3 - 08.01.2008 um 21:24:05
 
MaceV schrieb am 08.01.2008 um 20:30:53:
Kannst du mir auch einen Link zeigen, wo die Staffelung steht, wie lange das Visum verlängert wird?


Hier erhältst du die Auskunft einer Expertin aus einen anderen Thread, wobei ich mich hier nur auf die Dauer der Verlängerung beziehe:

Visum verlängerung
Zitat:
Antwort #1 - 03.01.2008 um 17:02:00     Die Geltungsdauer bei der Ersterteilung und Verlängerung der  
Aufenthaltserlaubnis beträgt mindestens ein Jahr und soll je-
weils zwei Jahre nicht überschreiten.  


Die zwei Jahre können im Einzelfall unterschritten werden.

Gründe hierfür z.B.:

der gesicherte LU wird lediglich für ein Jahr nachgewiesen
(z.B. durch ein Sparbuch oder ein befristetes Stipendium)

das Studium wird nicht ordentlich betrieben

Wenn diese Gründe bei deinem Freund nicht vorliegen,
beantragt die AE für 2 Jahre.  
Im Regelfall sollte die AE für zwei Jahre erteilt werden.

Ist ja auch eine Arbeitserleichterung für die ABH.  

Die Gebühren sind die gleichen wie für die Erteilung der
AE für ein Jahr.

Gruß

Tippi



MaceV schrieb am 08.01.2008 um 20:30:53:
Wird es lebenslang immer nur 2 Jahre sein (bis meine Frau halt NE holt)?  


Genauso ist es, außer die Gesetze ändern sich einmal!

trixie
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MamiJam
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Antwort #4 - 09.01.2008 um 07:45:54
 
Hm... das macht mich etwas stutzig, denn als mein Mann eingereist ist bekam er 1 Jahr AE.
Letztes Jahr sind wir zur Ausländerbehörde, um die Verlänerung zu bekommen und da bekam er dann eine AE für die nächsten 3 Jahre... find ich nun doch merkwürdig!
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #5 - 09.01.2008 um 08:01:43
 
Hallo Mamijam,

eine AE ist immer ein befristeter Titel und kann im Ermessen der ABH im Höchstfall für eine Zeit bis zu drei Jahren erteilt werden. Für einige Vorschriften (z.B. § 25 (5) AufenthG) gelten mitunter andere Vorschriften (z.B. zu Beginn der der Erteilung sind kürzere Fristen vorgeschrieben).

3 Jahre sind für eine AE aber in jedem Fall das Maximum.

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Ulf
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Antwort #6 - 25.01.2008 um 17:22:40
 
trixie schrieb am 08.01.2008 um 21:24:05:
Hier erhältst du die Auskunft einer Expertin aus einen anderen Thread, wobei ich mich hier nur auf die Dauer der Verlängerung beziehe:

Visum verlängerung




Genauso ist es, außer die Gesetze ändern sich einmal!


Kann es sein, daß Du aus den Regeln für Studenten-AE zitiert hast?

Aus 28.1.7 Anwendungshinweise entnahm ich zuletzt eine dreijährige Erteilungsmöglichkeit.

Gruß, ULF
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