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Umzug nach Spanien (Gelesen: 632 mal)
Manuela
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Beiträge: 66

Neuss 41462, Germany
Neuss 41462
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Umzug nach Spanien
05.01.2008 um 19:12:35
 
Hallo zusammen,

mein Mann (Marokkaner mit deutscher AE befristet bis Juni 09)
und ich (Deutsche) möchten mit unserer Tochter ab September 08
in Spanien leben. Er würde arbeiten und ich erstmal mein drittes Jahr
Erziehungsurlaub nehmen und mich um unsere Tochter kümmern.

Habe dazu schon einiges hier im board gefunden und hoffe, dass ich soweit
alles richtig verstanden habe ? :
- auf Grund der EU Freizügigkeit kann er ohne weiteres mit mir zusammen
  in Spanien leben
- wir melden uns dort an und er bekommt eine EU AE für 5 Jahre
- er kann erlaubnisfrei arbeiten
- wir können ohne weiteres wieder nach Deutschland zurück
   
Weiss zufällig jemand, ob die deutsche Heiratsurkunde (lassen sie natürlich
übersetzen) in Spanien ohne weiteres anerkannt wird ?

Vielen Dank

Gruss
Manuela

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lifeart
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Beiträge: 112

Puerto Vallarta, Mexico
Puerto Vallarta
Mexico
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 07.01.2008 um 17:39:41
 
Er hat durch Dich Freizügigkeit, das stimmt, allerdings kann er NICHT erlaubnisfrei arbeiten (Du, ja). Er muss einen Aufenthaltstitel-EU beantragen, den er allerdings ohne Arbeitsmarktprüfung erhält, gültig für 5 Jahre.
Ihr müsst zusammen zur spanischen Ausländerbehörde. um für ihn einen Antrag auf EU-Aufenthalt zu stellen.
Normalerweise würdest Du keine Residencia benötigen, aber wegen ihm muss eine solche für Dich auch beantragt werden. Dies ist allerdings mehr oder weniger eine Formalität.
Seine deutsche AE erlischt dann automatisch, er kann aber jederzeit besuchsweise  nach Deutschland aufgrund der spanischen AE.  Wenn Ihr allerdings 5 Jahre oder mehr in Spanien bleibt, kann er dann den Daueraufenthalt-EU erhalten, mit dem man dann auch in D erleichtert wieder einen AT erhält.
Solltet ihr vor Ablauf der 5 Jahresfrist wieder nach D ziehen wollen, ist das auch relativ einfach, da Du jetzt auch in D als EU-Bürger anerkannt wirst, auch in D Freizügigkeit geniesst und dadurch kein Fzf-Verfahren mehr erforderlich sein wird.
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lifeart
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