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Heirat mit Argentinierin, leben in China, Umzug nach Deutschland (Gelesen: 1.181 mal)
heilfort.l
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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05.01.2008 um 09:00:03
 
Hallo,

vielleicht kann mir jemand helfen.

Ich (deutscher Staatsbuerger) bin seit Mai 2007 mit einer Argentinierin verheiratet. Die Heirat wurde in Deutschland vollzogen.
Momentan leben und arbeiten wir in Beijing (China).

Im Oktober 2008 planen wir den Umzug nach Leipzig (Ich habe bereits seid Jahren in Dtl. einen Job bzw. habe vor meinem Aufenthalt in China in Dtl. gelebt). Damit sie laengerfristig in Deutschland leben & arbeiten kann, benoetigt sie ein Aufenthaltsgenehmingung fuer Deutschland (Ehegattennachzug).

Hierzu verschiedene Fragen:

1.Kann ich die Prozedur Ehegattennachzug auch in Beijing (China) auf der dt. Botschaft erledigen oder muss meine Frau dafuer nach Argentinien ?

2.Gibt es eine Uebersicht welche Dokumenten von ihr und mir fuer diesen Vorgang notwendig sind ? Ich habe bereits eine Dokument gefunden, allerdings nur fuer Nigeria  Griesgrämig (Merkblatt für den Antrag auf Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung)

3.Sind noch weitere Dokumente notwendig fuer die Einreise bzw. Aufenthalt in Dtl., welche im Vorfeld der Einreise erledigt werden muessen ?

4.Kann man direkt die Niederlassungserlaubnis beantragen oder bekommt man am Anfang nur die Aufenthaltserlaubnis?

5.Mit dieser Aufenthaltserlaubnis plus Reisepass in Europa reisen (analog einem dt. Staatsbuerger) oder werden dafuer weitere Dokumente benoetigt ?

6.Wie lange ist die 1. Aufenthaltserlaubnis im Normalfall gueltig. Ich habe gelesen das die Erlaubnis befristet ist.


Danke fuer Feedback
Lars

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heilfort.l
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 05.01.2008 um 09:39:54
 
Hallo,

...ich nochmal

Habe gerade folgende Information gelesen:

Unterlagen welche fuer die Familienzusammenführung notwendig sind:

ID- und Wohnbescheinigungen der Ehepartner

wenn Ehepartner in Deutschland lebt:  bei dt. Ehepartnern: Kopien des Pesonalausweises und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes; bei nicht-deutschen-Ehepartnern: Kopie des Reisepasses und Nachweis über Aufenthaltsstatus in Deutschland sowie Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes

Frage: Ich lebe im Prinzip in Dtl. halte mich momentan aber beruflich in China auf. Wie bekomme ich die Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes ???


Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein          Tippi

...und nochmal


Fragen ueber Fragen  Zwinkernd

Unterlagen welche fuer die Familienzusammenführung notwendig sind:

6.) Krankenversicherungsnachweis (spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums)

    * bei dt. Ehepartnern: nicht notwendig
    * bei EU-Ehepartnern:   Sofern der Ehepartner in Deutschland erwerbstätig ist (muss bei Beantragung nachgewiesen werden), ist kein Krankenversicherungsnachweis erforderlich. Ist er nicht erwerbstätig, muss eine Versicherung in Deutschalnd abgeschlossen und nachgewiesen werden. Die Gültigkeit des Versicherungsschutzes zum Einreisetag muss spätestens bei Abholung des Visums nachgewiesen werden.
    * bei Ehepartnern mit einer Drittstaatsangehörigkeit: Nachweis einer Versicherung in Deutschland (z.B. Aufnahme in Versicherung des Ehepartners) mit Bestätigung, dass sie ab dem Einreisetag gültig ist.


Bezieht sich das einschliesslich auf mich ?
Heist:
1. Wenn ich deutscher Staatsbuerger bin benoetigen wir den Nachweis nicht ?
2. Oder bin ich eher Fall 3 zuzuordnen ? Falls ja, wie kann ich jemanden in meine Versicherung aufnehmen wen ich nicht in Dtl. bin ?

Danke nochmals

...
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« Zuletzt geändert: 05.01.2008 um 10:12:16 von Tippi »  
 
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Tippi
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Antwort #2 - 05.01.2008 um 10:16:09
 
Ich habe dir mal einen eigenen Thread eröffnet.

Viele deiner Fragen wurden hundertfach im Board bereits
gestellt und auch beantwortet. 

Wir haben eine tolle Suchfunktion. Die darf kostenfrei benutzt
werden.   Cool

Gruß

Tippi


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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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Antwort #3 - 05.01.2008 um 13:00:44
 
heilfort.l schrieb am 05.01.2008 um 09:00:03:
Hallo,
...
4.Kann man direkt die Niederlassungserlaubnis beantragen oder bekommt man am Anfang nur die Aufenthaltserlaubnis?

5.Mit dieser Aufenthaltserlaubnis plus Reisepass in Europa reisen (analog einem dt. Staatsbuerger) oder werden dafuer weitere Dokumente benoetigt ?

6.Wie lange ist die 1. Aufenthaltserlaubnis im Normalfall gueltig. Ich habe gelesen das die Erlaubnis befristet ist.



dann will ein paar Fragen kurz beantworten, Suchfunktion ist aber auch immer ein guter Tip.

4. wie du in 6 schreibts gibt es zuerst die AE nach §28

5. gibt Unterschiede zu deutschem Staatsbürger, Reisen innerhalb des Schengen-Raums sind ohne Probleme möglich, nicht z.B. England

http://www.aufenthaltstitel.de/schengeneruebereinkommen.html#titel1

6. zwischen 1 und 3 Jahre, is abhänging von ABH und sontigem, aber da kostenfrei auch relativ egal, neue AE zu beatragen hat bei meiner Frau 20 Minuten gedauert.

Aloha
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