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Abschiebung trotz Heirat (Gelesen: 5.063 mal)
Beatrix
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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04.01.2008 um 20:02:51
 
Guten Abend ,alle zusammen! Meine Angelegenheit ist folgendes,meine Freundin (deutsche) hat  vor fünf Monaten einen Libanesen geheiratet.Da er aber kein Visum für hier hatte muss er Deutschland ende diesen Monat verlassen.Meine Freundin hat eine 12jährige Tochter ,die aber nicht von ihm ist und sie bezieht Hartz IV. Wie müssen beide jetzt ganz genau vorgehen,damit das mit dem Visum zur FZF klappt? Was muss er im seinen Land machen und was kann sie von Deutschland aus tun?Ich bedanke mich schonmal für eure Hilfe,Gruss Beatrix unentschlossen Traurig hä?
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #1 - 04.01.2008 um 20:24:45
 
Hi,

wurde/wird er abgeschoben oder verlässt er D freiwillig?
Welchen Aufenthaltstitel hat oder hatte er hier oder hielt er sich illegal in D auf?
Stehen irgendwelche Straftaten im Raum, war er straffällig in D?
Haben die beiden in D geheiratet?

Klingt so, als ob das alles nicht ganz sauber gelaufen ist und diese Dinge müssten zuerst geklärt werden.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
"Alexa, wie gut ist der Datenschutz bei der Corona-Warn-App?"
 
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Beatrix
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 04.01.2008 um 20:38:26
 
Er verlässt freiwillig die BRD,er hat Zeit bis zum 31 Januar sonst wird er abgeschoben.Er hatte eine Duldung. Keine Straftaten in der BRD.Sie haben in Essen geheiratet.Beatrix
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trixie
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Antwort #3 - 05.01.2008 um 23:06:51
 
Beatrix schrieb am 04.01.2008 um 20:38:26:
Keine Straftaten in der BRD.

Er wird aber sicherlich nicht legal nach Deutschland gekommen sein, wenn er jetzt eine Duldung hat.

Beatrix schrieb am 04.01.2008 um 20:38:26:
Sie haben in Essen geheiratet.

Wurde bei der ABH schon ein Antrag auf eine AE aufgrund der geschlossenen Ehe gestellt? Gibt es evtl. einen Ablehnungsbescheid? Ist die Rechtsmittelfrist schon abgelaufen?

trixie
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Beatrix
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Antwort #4 - 07.01.2008 um 12:08:23
 
Das Problem ist das er bei der ABH gelogen hat .Er war von 2004-2006 illegal in D.Erst dann hat er 2006 Asyl beantragt.Danach hatte ihn die ABH dreimal gefragt wo er in dieser Zeit war und er anwortete ,das er im Libanon war.Und dann haben sie ihn wiederholt gefragtund er antwortete er war bei Freunden diese Zeit.Aus Angst hatte er gelogen und das wußten die natürlich.Aus und Ende sie haben alles weggenommen und gesagt er soll D verlassen ende Januar.Ich denke da man da nichts mehr tun kann oder?Recht hat die ABH ja. Gruß Beatrix
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Beatrix
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 07.01.2008 um 15:35:39
 
Meine Freundin sagte mir vorhin, das die ABH ihren Mann eine Woche  nach der deutschen Hochzeit den Pass mit der Duldung abgenommen haben und er von da an nur noch ein Papier zum vorrübergehenden Aufenthalt bekommen hat.Und da war auch schon die AE abgelehnt. Da kann echt was nicht stimmen.
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 07.01.2008 um 15:37:23
 
Doch, das ist richtig:

Wenn die AE abgelehnt wurde, ist er ausreisepflichtig. Und der Pass von Ausreisepflichtigen soll bei der ABH bis zur Ausreise hinterlegt sein.

proll
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Beatrix
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Antwort #7 - 07.01.2008 um 15:47:00
 
Kann er dann so ohne weiteres bei unserBotschaft im Libanon ein Einreisevisa bekommen? Für die FHZ? Gruß Beatrix
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 07.01.2008 um 17:00:23
 
Wenn eine ehel. Lebensgemeinschaft vorliegt, kann er sogar einen Anspruch darauf haben, weil nach unserem Grundgesetz die Ehe unter besonderem Schutz steht.

proll
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tobikonia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 08.01.2008 um 17:49:32
 
Im Falle einer Abschiebung wäre es doch aber so, dass eine Wiedereinreise mit einer Sperrfrist belegt ist, selbst wenn beim Ehegatten Voraussetzungen eines Anspruches vorliegen? (siehe §11 AUFENTHG) ??
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maki
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Antwort #10 - 08.01.2008 um 17:58:03
 
tobikonia schrieb am 08.01.2008 um 17:49:32:
Im Falle einer Abschiebung wäre es doch aber so, dass eine Wiedereinreise mit einer Sperrfrist belegt ist, selbst wenn beim Ehegatten Voraussetzungen eines Anspruches vorliegen? (siehe §11 AUFENTHG) ?? 

Ja, zusätzlich kommen noch die Abschiebekosten, die beglichen werden müssen.
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tobikonia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 08.01.2008 um 17:59:11
 
Zum Thema Eheschließung nach illegaler Einreise gibts ein interessantes Gerichtsurteil vom Europäischen Gerichtshof. Dieses fällt für die betroffenen Paare SEHR positiv aus. Demnach hätte die Ausländerbehörde keine Abschiebung durchführen dürfen, wenn keine Gefahr für die innere Sicherheit, etc. von deinem Mann ausgeht.

Les mal einen Auszug aus dem Urteil C-459/99:
"Eine ausschließlich auf die Nichterfüllung gesetzlicher Formalitäten in Bezug auf die Ausländerüberwachung - wie eine Einreise in einen Mitgliedstaat ohne Visum - gestützte Versagung der Aufenthaltserlaubnis oder Entscheidung über die Entfernung aus dem Hoheitsgebiet sei dagegen eine unverhältnismäßige Maßnahme und verstoße daher gegen die Gemeinschaftsnormen, wenn der Betroffene seine Identität und die Tatsache, dass er mit einem Gemeinschaftsangehörigen verheiratet sei, nachweisen könne."
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 08.01.2008 um 18:26:04
 
H(a)i,

tobikonia schrieb am 08.01.2008 um 17:59:11:
Les mal einen Auszug aus dem Urteil C-459/99: 


das Urteil bezieht sich auf die alten EU-Verordnungen, die durch die 2004/38 agbelöst wurden. Da in dieser Richtlinie diverse Rechtsprechung des EU Gerichthofs berücksichtigt wurde, kann es durchaus sein, das man sich nicht mehr darauf berufen kann, da es in der Richtlinie brücksichtigt wurde.

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 08.01.2008 um 18:45:28
 
tobikonia schrieb am 08.01.2008 um 17:59:11:
Zum Thema Eheschließung nach illegaler Einreise gibts ein interessantes Gerichtsurteil vom Europäischen Gerichtshof. ...

Les mal einen Auszug aus dem Urteil C-459/99:
"... wenn der Betroffene ... die Tatsache, dass er mit einem Gemeinschaftsangehörigen verheiratet sei, nachweisen könne."


im Ausgangsfall gibt es keinen Ehepartner, der Gemeinschaftsangehöriger i.S.d. RL 2004/38/EG ist. Das Weiterbildungsstichwort lautet Inländerdiskriminierung.

Muleta
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 08.01.2008 um 20:39:29
 
tobikonia schrieb am 08.01.2008 um 17:59:11:
Zum Thema Eheschließung nach illegaler Einreise gibts ein interessantes Gerichtsurteil vom Europäischen Gerichtshof. Dieses fällt für die betroffenen Paare SEHR positiv aus. Demnach hätte die Ausländerbehörde keine Abschiebung durchführen dürfen, wenn keine Gefahr für die innere Sicherheit, etc. von deinem Mann ausgeht.  

Les mal einen Auszug aus dem Urteil C-459/99:
"Eine ausschließlich auf die Nichterfüllung gesetzlicher Formalitäten in Bezug auf die Ausländerüberwachung - wie eine Einreise in einen Mitgliedstaat ohne Visum - gestützte Versagung der Aufenthaltserlaubnis oder Entscheidung über die Entfernung aus dem Hoheitsgebiet sei dagegen eine unverhältnismäßige Maßnahme und verstoße daher gegen die Gemeinschaftsnormen, wenn der Betroffene seine Identität und die Tatsache, dass er mit einem Gemeinschaftsangehörigen verheiratet sei, nachweisen könne."  


Schade, das man durch komplett falsche Auskünfte, die durch einfaches Lesen  (gelb gemarkert) vermieden werden könnten, den Themenstarter verwirrt.

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