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Kein Rechtsanspruch??? (Gelesen: 822 mal)
sarina
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03.01.2008 um 21:05:45
 
Hallo ich habe jetzt mal eine ganz allgemeine Frage. Immer wieder
( Ständig!!!!!!!)wird hier geschrieben , dass man auf ein Heiratsvisum (in DTl) keinen Rechtsanspruch hat.
Das klingt immer so, als könnte es  "einfach so" abgelehnt werden und als müsste man einefach nur "Glück" haben.
Ganz ehrlich, das bin ich von meinem guten alten Deutschland gar nicht gewohnt.
Es muss doch irgendwelche einheitlichen Vorgaben, Regelungen etc. geben sonst könnte man dieses " Heiratsvisum" denn auch einfach abschaffen.????
Immerhin sind die Vorarbeiten für ein solches Visum doch auch nicht ganz "billig"....
.
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sarina  
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Antwort #1 - 03.01.2008 um 21:31:30
 
Kein Rechtsanspruch, bedeutet nicht das man grundlos ablehnen kann oder wird.
Es bedeutet zwar, die Entscheidung liegt im Ermessen der Behörden, die Behörden haben sich aber
u.a. durch frühere Entscheidung bei gleichen Sachverhalt schon selbst gebunden, so das es keine wirkliche Ermessensfreiheit mehr gibt. (gebundenes Ermessen)

In der Regel wird das  Heiratsvisa erteilt, wenn eine Heirat in Deutschland bevorsteht und es keine Hindernisse mehr gibt.

Abgelehnt wird ein Heiratsvisa in der Regel und je nach Sachverhalt unter anderen bei Gründen wie z.B. Scheineheverdacht oder Einreisesperren, Asylmißbrauch etc. (sagen wir mal schlechte D Historie).


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Mick
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Antwort #2 - 03.01.2008 um 21:34:44
 
Hoi,
dass es nicht einfach so abgelehnt wird oder
werden kann, ist hier ebenfalls nachzulesen.
Die Frage im Betreff ist mit "richtig" zu beant-
worten, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
Und damit ist das Thema auch durch, bevor
es hier zu einem 57-Antworten-Sinnlos-Fred
kommt.

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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