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FZF Sprachnachweis Kenya (Gelesen: 1.058 mal)
engelfliegen
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Beiträge: 1
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF Sprachnachweis Kenya
03.01.2008 um 19:55:48
 
Hallo,

ich weiß keinen Rat mehr.

Meine Situation ist folgende:



Ich bin Deutsche und habe am

21.06.07 einen Kenianer in Mombasa geheiratet.

Mein Mann hat am 26.07.07  das Visum bezüglich des Ehegattennachzugs bei der Botschaft in Mombasa  beantragt.

3 Monate später, am 24.10.07 wurden wir zu einer getrennten Befragung geladen, da wir einen Altersunterschied von 16 Jahren haben. Dieses Gespräch verlief soweit positiv, jedoch sagte man uns jetzt, dass mein Mann diesen Sprachnachweis braucht.
Wir waren total überrumpelt.

Nach ausführlichen Recherchen im Internet, haben wir beschlossen dass er den A1 Kurs im Goethe-Institut in Nairobi besuchen soll.
Da der nächste Kurs allerdings erst im Januar stattfinden sollte, ging mein Mann einen Monat zu einem Lehrer in seinem Wohnort Malindi.

Malindi liegt an der Küste 450 km entfernt von Nairobi.

Der Kurs beginnt am 07.01.08.Dieser Tage kam die nächste Hürde. Aufgrund der Wahlen in Kenia ist es nun zu gewalttätigen Ausschreitungen gekommen. Es bestehen in Mombasa und Nairobi Unruhen. Es fahren keine Busse. Da unten herrschen bürgerkriegsähnliche Zustände.

Jetzt bin ich mit meinen Bemühungen am Ende. Sackgasse .Man kann nur spekulieren, wann das ganze sich wieder beruhigt. Aufgrund der Unruhen kann er jetzt nicht nach Nairobi. Kein Ahnung, wann der nächste Kurs stattfinden wird.

Habe mich mit mehren Schreiben an die Botschaft, die Ausländerbehörde, das BAMF, sowie an versch. Abgeordnete usw. gerichtet.
Bisher eine Antwort der Ausländerbehörde, dass Sie die Botschaft kontaktieren wollen.

Könnt Ihr mir noch was dazu sagen?








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Einbeck
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Rio de Janeiro
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Sprachnachweis Kenya
Antwort #1 - 03.01.2008 um 20:44:20
 
Wirklich nicht ideal gelaufen, das für Ehegattennachzug Deutschkenntnisse gefordert werden, die Ausnahmetatbestände und Übergangsregelungen ist seit längerem bekannt und hier bie info4alien seit Juli ein Thema.
Spätestens bei der befragung im Oktober hätte man zu Deutschkenntnissen nachfragen können und evtl. gleich den Deutschkurs empfehlen können.

Dumm gelaufen, nicht ideal, aber auch nicht zu ändern.
Deutschkenntnisse werden bei Ehegattennachzug gefordert, Ausnahmetatbestände scheinen ja keine erfüllt zu sein.

Wegen der jetzigen Situation in Kenia?
Hoffe das es sich schnell bessert und beruhigt.
Vielleicht wird der Beginn des Deutschkurses ja ein paar Tage verschoben oder er kann ein paar Tage später einsteigen. Empfehle mal Kontakt zum Deutschkurs-Anbieter suchen.

Ansonsten, was soll man noch sagen, Hilfe kann ich keine bieten, bleibt evtl. die Frage, wenn die Unruhen in Kenia länger andauern, ob man dann in besonderen Fällen oder humaniären Notsituationen etc. Ausnahmen macht. Dies  (Ausnahmen)  wird sicherlich noch nicht jetzt und wenn, auch nur auf politischer Ebene entschieden.

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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #2 - 03.01.2008 um 20:57:10
 
Einbeck schrieb am 03.01.2008 um 20:44:20:
Wegen der jetzigen Situation in Kenia?
Hoffe das es sich schnell bessert und beruhigt.


jaja, die offiziellen Reisewarnungen empfehlen, geplante Reisen um ein paar Tage zu verschieben. Ob das reicht?!?

Optionen wären:
- weiter privat lernen und Test in einem anderen Land ablegen (die Nachbarländer haben aber auch keine Goethe-Institute...)
- warten, bis sich alles wieder beruhigt.
- auf Bescheid ohne (Goethe-)Sprachtest bestehen und eine evtl. dann folgende Ablehnung gerichtlich angreifen (Verfahrensdauer: ca. 7-12 Monate, Erfolgsaussichten: wenn die notwendigen Sprachkenntnisse bereits vorhanden sind jederzeit gut, sonst derzeit eher ungünstig; bei anhaltenden Unruhen in Kenia: gut).

Muleta
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