benam5534 schrieb am 03.01.2008 um 11:22:36:2. Mit welchem Strafenmaß kann ich rechnen?
Da sich die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl 50 Tagessätze à 3 Euro beantragt hat, wird sie in der Hauptverhandlung auch an diesem festhalten.
benam5534 schrieb am 03.01.2008 um 11:22:36:3. Habe ich eine Chance, dass das Verfahren eingestellt wird? immerhin habe ich jetzt meine
AE und halte mich regelmäßig in NRW, mehr oder weniger hatte ich ja auch recht sonst hätte ich ja die Umverteilung nicht durchbekommen oder?
Ob das Verfahren eingestellt wird, entscheidet das Gericht. Unabhängig davon, dass du jetzt eine
AE hast, war das damalige Verhalten deinerseits nicht rechtens und somit Grund des Strafbefehls. Das Gericht kann das Verfahren einstellen, entweder mit oder ohne Auflagen. Dass du in gleicher Sache schon einmal ein Verfahren hattest, dürfte die Sache aber nicht leichter machen, sozusagen als Wiederholungstäter, der bewußterweise eine strafbare Handlung durchgeführt hat.
benam5534 schrieb am 03.01.2008 um 11:22:36:4. Muss ich nmir einen Anwalt besorgen oder macht das Gericht das in Rahmen einer Pflichtverteidigung?
Einen Anwalt mußt du dir nicht besorgen. Dieser kostet sicherlich mehr als die zu erwartende Strafe. Eine "Pflichtverteidigung" steht dir bei dieser "kleinen Strafe" nicht zu, außer du könntest aufgrund deiner Persönlichkeitsstruktur dem Gerichtsverlauf nicht folgen und wüßtest gar nicht um was es geht.
Nach deiner Schilderung der Situation wird ein fairer Richter dir einen Wink geben, wie er entscheiden wird. Er wird dir u. U. dazu raten, den Widerspruch zurückzunehmen. Dann bleibt es bei den veranschlagten Tagessätzen. Außerdem sind die Gerichtsgebühren bei einer Rücknahme des Widerspruchs geringer, als bei einem Urteil, die die Urteilsgebühr entfällt.
benam5534 schrieb am 03.01.2008 um 11:22:36:5. Wie hoch wären die Kosten und wer trägt sie?
Wenn du den Widerspruch zurücknimmst dürften sich die Kosten zwischen 40 und 60 Euro bewegen. Bestehst du auf einem Urteil und verlierst den Prozeß, dann dürften sich die Gebühren bei ca. 100 Euro bewegen, voraussgesetzt, das Gericht bestätigt den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft. Setzt das Gericht ein höheres Strafmaß fest, erhöhen sich natürlich die Gebühren.
Wenn du verlierst oder den Widerspruch zurücknimmst, zahlst du die Kosten. Wenn das Verfahren eingestellt wird oder du den Prozeß gewinnst, gehen die Kosten zu Lasten der Staatskasse.
Meine Empfehlung wäre, auf den Rat des Gerichts in der Verhandlung hören und diesen dann annehmen.
benam5534 schrieb am 03.01.2008 um 11:22:36:ich habe wirklich mit Geldstrafe kein Problem ich will aber eben keinen Eintrag in das Führungszeugnis
Bei einer Strafe unter 90 Tagessätzen hast du nichts zu befürchten, was das Führungszeugnis anbelangt, denn laut Führungszeugnis bist du dann immer noch ohne Eintrag.
benam5534 schrieb am 03.01.2008 um 11:22:36:6. kann ich momentan Ausreisen(Urlaub)?
Mit gültiger
AE sollte einer Reise ins Ausland nichts im Wege stehen.
trixie