Möglichkeiten
Persönlich mag ich solche Ausgangssachverhalte nicht, warum?
Viel zu viele theoretische Möglichkeiten.
Heiraten
Nur mal so, aleine im Falle Heiraten Möglichkeiten ohne Ende:
Argentinien, Deutschland, Dänemark oder gar USA (Las Vegas)
Heiraten kannst Du an vielen Orten fast überall solange Ihr die örtlichen Voraussetzungen erfüllt.
Und sonst? Wo wollt Ihr nach Heirat leben?
Wäre bei Antwort auch zu berücksichtigen, nur Heirat in D oder auch anschließendes Leben in D.
Deine Firma würde ihn anstellen, also sieht es eher nach D und Daueraufenthalt in D aus.
Nein, ehrlich ich mag konkretes, konkrete Sachverhalte und konkrete Fragen, nichts abstraktes.
Etwas Wichtiges vorweg, Leben in D oder Heirat mit späteren Leben in D:
Ehemann braucht Deutschkenntisse nach Niveau
A1, wenn kein Ausnahmetatbestand gegeben ist.
Also ab zum Deutschkurs mit ihm.
Noch etwas Praktisches, hier der Link zu Infos zur Heirat in Argentinien auf der Webseite der dt. Botschaft in Buenos Aires:
http://www.buenos-aires.diplo.de/Vertretung/buenosaires/de/04/Konsularischer__Se...Hier der Link zu visa-Infos der dt. Botschaft,
bitte einen Blick auf langfristige Aufenthalte und Merkbläterr
zur Familienzusammenführung und viosum zum Zwecke der Eheschließung werden:
http://www.buenos-aires.diplo.de/Vertretung/buenosaires/de/01/Visabestimmungen/T...http://www.buenos-aires.diplo.de/Vertretung/buenosaires/de/01/Visabestimmungen/V...http://www.buenos-aires.diplo.de/Vertretung/buenosaires/de/01/Visabestimmungen/V...Auch dieser Link zu Legalisation von Urkunden, hier Apostille bei argent Urkunden dürfte wichtig sein:
http://www.buenos-aires.diplo.de/Vertretung/buenosaires/de/04/Konsularischer__Se...Ein weiterer wichtiger Ansprechpartner bei Heirat ist der deutsche Standesbeamte, dieser informiert auch gerne zu Unterlagen und Ablauf der Heirat.
Wenn er dauerhaft in Deutschland leben will braucht er ein Visum.
Falls er schon zur Heirat nach Deutschland will und dann gleich bleiben will, beantragt Ihr am besten ein Heiratsvisum.
Heiratet Ihr in Argentinien und wollt danach übersiedeln beantragt Ihr nach Heirat ein Visum zur Familienzusammenführung-Ehegattennachzug-.
Der Ehemann einer dt. StA. darf übrigens automatisch mit
AE nach § 28 Abs. 1
aufenthG in Deutschland arbeiten, er braucht keine extra Arbeitserlaubnis beantragen.
Bevor wir jetzt alles vertiefen und alle Möglichkeiten anspielen oder durchspielen, empfehle die gegeben Infos . vorallem die Links zu lesen und eine Meinung zu bilden, was Ihr genau möchtet, dann kann man Euch hier im Forum sehr gute Info geben und qualifiziert helfen.
Ich bitte um Verständnis für meine Antwort.