Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Unterlagen vom Ehepartner (Gelesen: 1.553 mal)
Magician33
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 7
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Unterlagen vom Ehepartner
02.01.2008 um 22:26:02
 
Hallo,

ich (deutsch) werde im Maerz meinen türkischen Verlobten in der Türkei heiraten. Ich halte mich bis Ende Maerz selbst in der Türkei auf. Im Februar werde ich für 2-3Wochen in Deutschland sein und moechte dann meine noetigen Papiere sammel (Ehefaehigkeitszeugnis und Geburtsurkunde).
Welche Unterlagen benoetige ich dafür von meinem türkischen Verlobten?

Für jegliche Informationen bin ich dankbar!  Smiley

Liebe Grüsse
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterlagen vom Ehepartner
Antwort #1 - 02.01.2008 um 22:46:06
 
Magician33 schrieb am 02.01.2008 um 22:26:02:
Welche Unterlagen benoetige ich dafür von meinem türkischen Verlobten?  
 

Am besten fragt dein Verlobter beim Standesamt nach, bei dem ihr Heiraten wollt.

Oder du benutzt die Suchfunktion, dann erhältst du auch eine Menge Tipps.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Einbeck
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 2.050

Rio de Janeiro, Brazil
Rio de Janeiro
Brazil
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterlagen vom Ehepartner
Antwort #2 - 02.01.2008 um 23:47:07
 
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Magician33
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 7
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterlagen vom Ehepartner
Antwort #3 - 03.01.2008 um 00:33:46
 
Vielen Dank für die schnellen Antworten!  Smiley

@Trixie
Beim zustaendigen Standesamt in der Türkei waren wir schon. Welche Unterlagen wir dort benötigen wissen wir.

@Einbeck
Die Seiten vom Konsulat sind mir bekannt und gerade aus diesen Seiten werde ich nicht schlau...

Benötige ICH (deutsch) Unterlagen von meinem Verlobten aus der Türkei, wenn ich in Deutschland beim Standesamt (bei dem wir aber nicht heiraten) sondern ich mir nur mein Ehefaehigkeitszeugnis und die internationale Geburtsurkunde besorge...
Auf den Seiten des Konsulates verstehe ich es so, dass ich Passkopie, seine Geburtsurkunde usw. benötige um mein Ehefaehigkeitszeugnis zu besorgen.  unentschlossen

Bin irgendwie sehr verwirrt mit den ganzen Papieren  hä?

Liebe Grüsse  Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Einbeck
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 2.050

Rio de Janeiro, Brazil
Rio de Janeiro
Brazil
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterlagen vom Ehepartner
Antwort #4 - 03.01.2008 um 01:00:16
 
Magician33 schrieb am 03.01.2008 um 00:33:46:
Benötige ICH (deutsch) Unterlagen von meinem Verlobten aus der Türkei, wenn ich in Deutschland beim Standesamt (bei dem wir aber nicht heiraten) sondern ich mir nur mein Ehefaehigkeitszeugnis und die internationale Geburtsurkunde besorge...
Auf den Seiten des Konsulates verstehe ich es so, dass ich Passkopie, seine Geburtsurkunde usw. benötige um mein Ehefaehigkeitszeugnis zu besorgen


Ja, der deutsche Standesbeamte braucht oder will um Dir ein Ehefähigkeitszeugniss ausstellen zu können auch Unterlagen vom türkischen Verlobten.

Vereinfacht ausgedrückt erfolgt  für ein Ehefähigkeitszeugnis dieselbe Prüfung und sind die selben Unterlagen erforderlich, als wenn Du in Deutschland heiraten würdest. Unser Experte @Ronny kann das aber besser als ich erklären.

http://www.ankara.diplo.de/Vertretung/ankara/de/04/Eheschliessung__und__Scheidun...

Hier Zitat:
Die Eheschließung vor einem Beamten einer deutschen Auslandsvertretung in der Türkei ist nicht möglich.



Die zivilrechtliche Eheschließung nach türkischem Ortsrecht wird in Deutschland anerkannt.



Trauungen können in der Türkei nicht nur von Standesbeamten vorgenommen werden, die bei einem Standesamt (Evlendirme Memunluğu oder Evlendirme Dairesi) der Stadt- oder Gemeindeverwaltung beschäftigt sind, sondern auch von den Leitern von Personenstandsämtern. Seit dem 29.04.2006 dürfen Eheschließungen in der Türkei nicht mehr durch einen Dorfvorstehern („muhtar“) vorgenommen werden, wenn einer der Ehepartner Ausländer ist.



Für Eheschließungen zwischen deutschen und türkischen Staatsangehörigen in der Türkei verlangen die türkischen Standesämter von dem deutschen Verlobten ein internationales Ehefähigkeitszeugnis nach dem Übereinkommen vom 05.09.1980 über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen.



Dieses internationale Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt von dem für den Wohnsitz oder Aufenthaltsort des deutschen Partners zuständigen Standesamt in Deutschland. Falls der deutsche Partner nicht mehr in Deutschland wohnt, ist das Standesamt seines letzten Wohnortes in Deutschland zuständig. Falls der deutsche Partner noch niemals in Deutschland gewohnt hat, ist das Standesamt I in Berlin, Rückerstraße 9, 10119 Berlin für die Ausstellung des internationalen Ehefähigkeitszeugnisses zuständig.



Das internationale Ehefähigkeitszeugnis muss schriftlich beantragt werden (Antragsformular siehe unten stehende Linkliste). Laden Sie sich den Antrag herunter und füllen ihn aus. Dann gehen Sie zu einem der deutschen Konsulate oder einem unserer deutschen Honorarkonsuln in der Türkei und unterschreiben dort unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes (z.B. Reisepass oder Bundespersonalausweis) den Antrag. Die Gebühr für diese Unterschriftsbeglaubigung beträgt 15,- Euro. Dann lassen Sie dort noch eine beglaubigte Kopie von Ihrem Ausweisdokumentes und von dem Ausweisdokument Ihres türkischen Verlobten fertigen (Gebühr 10,- Euro). (Hinweis: Nur wenn beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind, dann müssen auch beide den Antrag auf Ausstellung eines internationalen Ehefähigkeitszeugnisses unterschreiben.)



Anschließend fragen Sie bitte bei dem für die Ausstellung des internationalen Ehefähigkeitszeugnisses zuständigen deutschen Standesamt nach, welche Unterlagen (außer Antrag und beglaubigten Passkopien) Sie noch für die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses dort vorlegen müssen und übersenden dann Ihren Antrag mit den Unterlagen direkt an das Standesamt in Deutschland.



Unverbindliche Übersicht über die bei deutschen Standesämtern bei Beantragung eines internationalen Ehefähigkeiszeugnisses vorzulegenden Unterlagen - Bitte fragen Sie unbedingt persönlich beim jeweiligen Standesamt an, welche Unterlagen Sie dort vorlegen müssen.



Dem Antrag sind vom deutschen Verlobten folgende Unterlagen beizufügen:

A. Für alle Fälle

Abstammungsurkunde oder beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch
der Eltern oder Geburtsurkunde,
Staatsangehörigkeitsnachweis (z.B. beglaubigte Fotokopie des Reisepasses),
Nachweis des letzten Aufenthaltsortes durch die Meldebehörde,
Bestätigung der Angaben über den Familienstand durch die Meldebehörde
B. Zusätzlich für Verlobte, die schon verheiratet gewesen sind

Urkundlicher Nachweis über die frühere Eheschließung und urkundlicher Nachweis über die Auflösung oder Nichtigerklärung jeder früheren Ehe (z.B. Sterbeurkunde, gerichtliche Entscheidung über Scheidung),
Feststellung der Landesjustizverwaltung über die Voraussetzung der Aner­kennung von ausländischen Entscheidungen in Ehesachen, wenn zum Nach­weis der Auflösung oder Nichtigerklärung einer früheren Ehe eine ausländi­sche Entscheidung vorgelegt wird

Die Vorlage weiterer Unterlagen kann im Einzelfall erforderlich sein /z.B. bei Verlobten unter 18 Jahren oder sonst in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Verlobten); hierüber entscheidet das zuständige Standesamt.



Für den türkischen Verlobten sind folgende Unterlagen beizufügen:



Die türkische Bezeichnung dieser Unterlagen lautet wie folgt:



1. Nüfus Müdürlüğünden uluslararası doğum kayıt örneği (Formül A),


2. Pasaport fotokopisi veya nüfus cüzdanı fotokopisi (noter tasdikli),


3. Kişinin halen ikamet ettiği yerin adresini içeren muhtardan ikametgah belgesi,


4. Nüfus Müdürlüğünden vukuatlı nüfus kayıt örneği


5. Önceki evliliğe ait resmi belge ve sona ermiş olan önceki evliliklere dair resmi belge (örneğin: uluslararası ölüm kayıt örneği, önceki evliliğe dair uluslararası evlenme kayıt örneği (formül B) ve boşanma kararı vs.)


Urkunden in türkischer Sprache (s.o. Nr. 3 bis 5) ist eine von einem zuverlässigen Dolmetscher gefertigte Übersetzung beizufügen.


Die Urkunden Nr. 3 und 4 sowie das Scheidungsurteil nach Nr. 5 benötigen, nachdem sie übersetzt worden sind, noch eine Apostille ( für die Urkunden nach Nr. 3 und 4 erteilt sie das zuständige Gouverneursamt (Valilik), für das Scheidungsurteil die Adalet Komisyonu).




Hinweis zur anschließenden Eheschließung in der Türkei:

Genaue Informationen zur Eheschließung selbst müssten in jedem Einzelfall bei dem türkischen Standesbeamten eingeholt werden, der die Trauung vornehmen soll.



Es hat sich als nützlich erwiesen, neben dem Ehefähigkeitszeugnis immer auch einen Reisepass, eine internationale Geburtsurkunde, eine Aufenthaltsbescheinigung der Heimatgemeinde mit Angabe zu dem dort eingetragenen Familienstand sowie gegebenenfalls einen Nachweis über die Auflösung oder Nichtigerklärung jeder früheren Ehe mit sich zu führen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterlagen vom Ehepartner
Antwort #5 - 03.01.2008 um 01:00:17
 
Magician33 schrieb am 03.01.2008 um 00:33:46:
Benötige ICH (deutsch) Unterlagen von meinem Verlobten aus der Türkei, wenn ich in Deutschland beim Standesamt (bei dem wir aber nicht heiraten) sondern ich mir nur mein Ehefaehigkeitszeugnis und die internationale Geburtsurkunde besorge...  

Damit dein für dich zuständiges Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen kann, benötigt es die Unterlagen deines Verlobten. Welche hierzu im Detail benötigt werden, erfährst du wiederum beim deutschen Standesamt.
Ein EFZ sagt aus, dass du deinen Verlobten heiraten kannst, bzw. keine Hindernisgründe - bei dir und bei ihm - vorhanden sind. Und das kann man nur dann feststellen, wenn seine Unterlagen beigebracht werden.

trixie

@ Einbeck
Auch dieses Mal warst du schneller, auch wenn es nur 1 Sekunde ist.  Cool
Scheinbar hast du eine schnelle Schreibkraft in der Hinterhand.  Wer die wohl bezahlt (Nacht- und Überstundenzuschlag)? Laut lachend
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Magician33
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 7
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterlagen vom Ehepartner
Antwort #6 - 03.01.2008 um 02:26:38
 
Nochmals vielen lieben Dank! Jetzt habe ich es verstanden  Smiley
Na dann werden wir ins mal in die Arbeit stürzen... Es gibt ja viel zu tun.

Liebe Grüsse und gute Nacht  Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema