Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Ausreise und noch nicht geschieden (Gelesen: 3.020 mal)
psx-paradise
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 5
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausreise und noch nicht geschieden
02.01.2008 um 17:42:13
 
Hallo,
meine jetzige Freundin ist noch verheiratet und möchte sich scheiden lassen,jetzt muss sie leider am 20.1.08 Deutschland verlassen.Sie ist Thailänderin und hat glaub Mitte Juli 2006 geheiratet.Im Februar 2007 flog sie nach Thailand zurück,im Juni 2007 kam sie dan zu mir nach Deutschland.Im Februar wäre das Trennungjahr voll und sie könnte sich scheiden lassen,geht aber leider net wenn sie Deutschland verlassen muss,kann mir jemand Tips geben,wie sie noch dableiben könnte bis die Scheidung durch ist
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausreise und noch nicht geschieden
Antwort #1 - 02.01.2008 um 18:05:16
 
psx-paradise schrieb am 02.01.2008 um 17:42:13:
...


wieso muss sie jetzt D verlassen?
was für eine Aufenthaltserlaubnis hat sie derzeit?
ist ein Scheidungsantrag schon gestellt? gibt es einen Termin?

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Einbeck
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 2.050

Rio de Janeiro, Brazil
Rio de Janeiro
Brazil
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausreise und noch nicht geschieden
Antwort #2 - 02.01.2008 um 18:30:02
 
psx-paradise schrieb am 02.01.2008 um 17:42:13:
sie könnte sich scheiden lassen,geht aber leider net wenn sie Deutschland verlassen muss


Um mich scheiden lassen zu können muss ich nicht in Deutschland leben.
Scheidungen können auch in anderen Staaten beantragt und abgewickelt werden, man mann nur
die Scheidung hinterher evtl. in Deutschland anerkennen lassen.

Auch kann man Rechtsanwälte bevollmächtigen.

Wo hat Sie denn geheiratet und wo lebt der Ehemann?
Welche StA. hat der Ehemann?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
psx-paradise
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 5
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausreise und noch nicht geschieden
Antwort #3 - 02.01.2008 um 19:22:14
 
Sie hat nur noch Visa bis November 2007 gehabt und wir haben verlängerung beantragt wurde aber abgelehnt.
Sie hatte ein Jahresvisum
Scheidung ist noch nicht gestellt weil das 1 jährige Trennungsjahr noch nicht durch ist


Änderung:
Ich flicke mal das Zitat     Tippi


Muleta schrieb am 02.01.2008 um 18:05:16:
wieso muss sie jetzt D verlassen?
was für eine Aufenthaltserlaubnis hat sie derzeit?
ist ein Scheidungsantrag schon gestellt? gibt es einen Termin?

Muleta 



Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein      Tippi




Um mich scheiden lassen zu können muss ich nicht in Deutschland leben.
Scheidungen können auch in anderen Staaten beantragt und abgewickelt werden, man mann nur
die Scheidung hinterher evtl. in Deutschland anerkennen lassen.

Auch kann man Rechtsanwälte bevollmächtigen.

Und wer bitte zahlt den Rechtsanwalt


Wo hat Sie denn geheiratet und wo lebt der Ehemann?
Sie hat in Deutschland geheiratet/Leipzig


Welche StA. hat der Ehemann?
Eheman ist Deutscher

...
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 02.01.2008 um 19:55:37 von Tippi »  
 
IP gespeichert
 
sigi-n
Silver Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 1.046

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausreise und noch nicht geschieden
Antwort #4 - 02.01.2008 um 19:40:06
 
psx-paradise schrieb am 02.01.2008 um 19:24:11:


Und wer bitte zahlt den Rechtsanwalt



Hallo,
wie im richtigen leben, immer der der fragt.
Wenn du die Fragen nur wiederholst, aber nicht beantwortest kannt du auch keine Antworten erwarten.
Versuch doch bitte die Fragen von Muletta und Einbeck zu beantworten, was Sie gefragt haben wissen Sie selbst.
Mfg
Sigi-n
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
psx-paradise
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 5
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausreise und noch nicht geschieden
Antwort #5 - 02.01.2008 um 20:22:39
 
Hab doch die Fragen beantwortet,nur hat jemand die Sachen die ich geschrieben habe gelöscht


fons:
Änderung:
Ohje

hast du nicht gesehn, dass Tippi deine Post zusammengefasst hat? Hier deine Folgeposts. Versuch mal die Zitierfunktion richtig zu nutzen, so is das sehr unübersichtlich. Hier hab ich es nochmal gerichtet


Post 1

Zitat:
wieso muss sie jetzt D verlassen?


Jahresvisa ist fertig und ihr Mann wollte Kohle von mir dann könnten wir das Visa wieder verlängern,hab sofort nein gesagt.


Zitat:
was für eine Aufenthaltserlaubnis hat sie derzeit?


1 Jahresvisa




Zitat:
ist ein Scheidungsantrag schon gestellt? gibt es einen Termin?


Das 1einjährige Trennungsjahr ist ja noch nicht rum


Post2

Zitat:
Wo hat Sie denn geheiratet und wo lebt der Ehemann?


Geheiratet hat sie in Deutschland/Leipzig und der Ehemann lebt in Leipzig


Zitat:
Welche StA. hat der Ehemann?


Der Ehemann ist Deutscher
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 02.01.2008 um 20:40:56 von N/V »  
 
IP gespeichert
 
Einbeck
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 2.050

Rio de Janeiro, Brazil
Rio de Janeiro
Brazil
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausreise und noch nicht geschieden
Antwort #6 - 02.01.2008 um 20:36:19
 
Jahresvisa= Schengen Visa  (Schengener Staaten Kat. C) gültig für 1 Jahr mit max. 90 Tagen pro Halbjahr Aufenthalt
oder eine AE der ABH Leipzig für 1 Jahr nach § 28 AufenthG?


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
psx-paradise
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 5
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausreise und noch nicht geschieden
Antwort #7 - 02.01.2008 um 20:41:36
 
Wann könnte sie den wieder kommen?Wie lange muss sie aus Deutschland raus um ein Touristenvisa zu bekommen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Tippi
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 4.463

Friedrichsdorf/Hessen, Hessen, Germany
Friedrichsdorf/Hessen
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausreise und noch nicht geschieden
Antwort #8 - 02.01.2008 um 20:43:13
 
psx-paradise schrieb am 02.01.2008 um 20:22:39:
Hab doch die Fragen beantwortet,nur hat jemand die Sachen die ich geschrieben habe gelöscht  


Nur zur Erklärung...

hier im Board können nur die Team-Mitglieder und die
zwei Moderatoren Beiträge löschen.

Das tun wir aber nicht. (ausser in ganz seltenen Fällen)
Wenn du einen Beitrag von dir suchst gibt es mehrere
Möglichkeiten:

Ohne Hinweis verschoben - siehe auf dem Schrottplatz
im Userforum nach.

Mit Hinweis - folge dem Verschoben Hinweis - dann fin-
dest du deinen Beitrag wieder.

Falls doch gelöscht wurde - gibt es einen Hinweis von uns.

Also nochmal: wir löschen keine Beiträge.

Gruß

Tippi

Änderung:
@ psx-paradise
und noch einmal der Hinweis:
Nutze die Möglichkeit deine Posts zu ändern oder zu ergänzen.
Du hast dafür 15 Minuten Zeit.

OK???
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 02.01.2008 um 21:06:05 von Tippi »  

Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
Homepage  
IP gespeichert
 
psx-paradise
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 5
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausreise und noch nicht geschieden
Antwort #9 - 02.01.2008 um 20:48:32
 
Alles klar,verstanden Augenrollen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Einbeck
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 2.050

Rio de Janeiro, Brazil
Rio de Janeiro
Brazil
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausreise und noch nicht geschieden
Antwort #10 - 02.01.2008 um 21:16:12
 
Ein Touri Visa gibt es nur wenn keine Zweifel an der Rückkehrbereitschaft bestehen.
Da Ihr Jahresvisa (SchengenVisa oder AE für 1 Jahr?) bereits im November ablief, Sie jetzt zum 20.01. ausreisen muss, wahrscheinlich auf Anordnung der ABH mit GÜB,
-man  in Deutschland schon versuchte einen Aufenthalt zu verlängern-,
Trennung vom Ehemann heißt Ehe besteht nicht mehr = kein Anspruch mehr auf AE nach § 28 AufenthG, wenig Positives für Rückkehrbereitschaft.....

...woraus man schließen könnte  in Thailand gibt es wahrscheinlich keinen Arbeitsplatz/Job und wenig Verwurzelung...
d.h. im Moment sieht es für ein Touri Visa ganz schlecht aus.

Zur Scheidung
siehe mal Art. 17 EGBGB und Art. 14 EGBGB
die Scheidung unterliegt nach Art. 17 EGBGB dem Recht des Staates z.Zt. des Scheidungsantrage  auch die allgemeinen Wirkungen der Ehe unterliegen
Art. 14 EGBGB  sagt das die allgemeinen Wirkungen der Ehe unterliegen dem Recht des Staates
- dem die Ehegatten angehören
- dem Recht des Staates in dem beide Ehegatten Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben
-dem Recht des Staates dem beide am engsten verbunden sind
kann man keinen bestimmen gibt es nach Art. 14 Abs. 3 EGBGB ein Wahlrecht.

In Deutschland kann nur ein Gericht die Ehe scheiden.

Die Scheidung könnte daher nach deutschen Recht erfolgen,
jetzt würde ich mich eh beim RA schlau machen (man will ja bei Scheidung seine Rechte gewahrt sehen) und mich durch diesen beraten und vertreten lassen,
und gleichzeitig prüfen lassen ob dieser Scheidungsantrag in D eingereicht werden kann, obwohl Antragsstellerin und Beantragende Ehefrau in Thailand lebt.
Sonst müßte der in D lebende deutsche Ehemann die Scheidung beantragen, dann geht es auf jedem Fall vor ein deutsches Gericht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema