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Nachzug Ehefrau aus China. (Gelesen: 2.257 mal)
duebel1955
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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02.01.2008 um 15:50:10
 
Prosit Neu Jahr!!!
Hallo zusammen,
bin wahrscheinlich im falsch Forum gelandet...??
Möchte es dennoch versuchen, hoffend das jemand mir ein paar Tips geben kann.
Situation:
Meine Frau is Chinesin, wir kennen uns seit 2001, verheiratet seit ein halbes Jahr. Ich bin Niederländischer Staatsbürger, wohne und arbeite seit 1977 in Deutschland.
Nun bin ich seit über 2 Jahre krank geschrieben, bin aus- gesteuert und lebe von das bisschen Geld (1048 euro)

vom Arbeitsamt. Habe aber immer noch mein Arbeitsplatz. Antrag auf Rente ist seit einem Jahr gestellt, noch kein

Bescheid erhalten (laut nachfrage wird diese noch bearbeitet).
Nun wollen wir natürlich zusammen leben.
Bei uns sind Frage aufgekkommen ob sie ein Visum braucht, wenn ja welches und was sollten wir dabei beachten?
Ich habe auf der Website vom Chinesischem Konsulat nichts finden können.
Könnte die D. Regierung / Ausländeramt uns da einen Strich durch die Rechnung machen weil mein Einkommen so

niedrig ist?
Wie seht es aus bis sie ihre ständige Aufenthalt hier bekommen kann?
Sorry für die viele Fragen.
Ich bin natürlich bereit weitere info's zu geben.
Im voraus vielen Dank für eure Tips und Hilfe.
MfG
Duebel.
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 02.01.2008 um 16:09:14
 
duebel1955 schrieb am 02.01.2008 um 15:50:10:
Meine Frau is Chinesin, wir kennen uns seit 2001, verheiratet seit ein halbes Jahr. Ich bin Niederländischer Staatsbürger, wohne und arbeite seit 1977 in Deutschland.
Nun bin ich seit über 2 Jahre krank geschrieben, bin aus- gesteuert und lebe von das bisschen Geld (1048 euro) vom Arbeitsamt. Habe aber immer noch mein Arbeitsplatz. Antrag auf Rente ist seit einem Jahr gestellt, noch kein Bescheid erhalten (laut nachfrage wird diese noch bearbeitet).
Nun wollen wir natürlich zusammen leben.
Bei uns sind Frage aufgekkommen ob sie ein Visum braucht, wenn ja welches und was sollten wir dabei beachten?


sie braucht wohl ein Einreisevisum zum Nachzug zu einem freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger. Der Antrag sollte zur Vermeidung von unnötigen Schwierigkeiten gestellt werden, bevor Du Rentner wirst.

Im Prinzip reicht aber jedes Visum eines EU-Staates, mit dem sie in die EU einreisen darf und das von der Fluggesellschaft akzeptiert wird - wenn sie erstmal da ist und die nötigen Voraussetzungen gem. RL 2004/38/EG erfüllt sind, braucht sie auch nicht mehr weg. Sie kann sich also dort ein Visum holen, wo es am einfachsten zu kriegen ist.

Zitat:
Könnte die D. Regierung / Ausländeramt uns da einen Strich durch die Rechnung machen weil mein Einkommen so niedrig ist?


solange Du noch ALG/ALG2 bekommst und krank geschrieben bist, ist eigentlich alles in Ordnung.

Muleta
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 02.01.2008 um 18:28:16
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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duebel1955
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 02.01.2008 um 19:41:36
 
Ach das habe ich noch vergessen zu erwähnen, meine Frau will / möchte ihre Chinesische Staatsbürgerschaft beibehalten.
Kinder sind nicht im "Spiel" und kommen auch nicht wir sind schon zu alt Zwinkernd, meine Frau ist 45, ich 52.
Und gleichzeitig kommt wieder eine Frage auf; ist/kann sie dann bei mir Kranken versichert (werden)?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #4 - 02.01.2008 um 20:10:50
 
Hi,

wenn Du gesetzlich krankenversichert bist, kann sie bei Dir im Rahmen der Familienversicherung mitversichert werden.

Das eine oder andere verstehe ich aber nicht ganz:
Zitat:
Nun bin ich seit über 2 Jahre krank geschrieben, bin aus- gesteuert und lebe von das bisschen Geld (1048 euro) 

vom Arbeitsamt. Habe aber immer noch mein Arbeitsplatz. Antrag auf Rente ist seit einem Jahr gestellt, noch kein 

Bescheid erhalten (laut nachfrage wird diese noch bearbeitet).


Wieso Rente mit 55? Frührentner aus gesundheitlichen Gründen?
Du bist krank, dann bekommst Du vermutlich Krankengeld von der Krankenkasse. Solange Du den Arbeitsplatz noch hast, hat das Arbeitsamt nichts damit zu tun.

Gruß,
Norbert
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duebel1955
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 03.01.2008 um 02:42:54
 
Hallo Norbert,

danke für dein Antwort!

Am Anfang meiner Krankheit bekam ich Arbeitsentgeldfortzahlung (6 Wochen), Krankengeld (78 Wochen). Nach diese 78 Wochen Krankengeld wird man Aus gesteuert und darf zum Arbeitsamt. Egal ob ein Arbeitsverhältnis besteht oder nicht.
Wegen (leider) verschiedene Krankheiten bin ich nicht mehr in der Lage zu Arbeiten (Angestellter als Bürokaufman).
Krankenkasse, Integrationsdienst, Ärzte haben mir dringend geraten einen Antrag auf Arbeitsunfähigkeit zu stellen.

Wegen diese Umstände haben wir natürlich einigermassen ein "Mulmiges" gefühl um nicht zu sagen Angst das die Behörden es nicht zulassen bzw es uns sehr schwer machen das sie zu mir zieht.

MfG.
Duebel
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duebel1955
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 03.01.2008 um 03:00:49
 
Hallo,

ich bin zwar im andere Thread, habe aber eine Kurze frage wegen Deutsch lernen. Muss generell jeder Ausländer der nach Deutschland ziehen will die Sprache einigermassen beherrschen? Oder gilt dies nur für diejenigen die, die Staatsbürgerschaft annehmen möchten?

MfG
Duebel

P.S. Vieles steht mit Sicherheit in andere Threads, leider bin ich nicht mehr in der Lage über längere Zeit zu Lesen bzw Schreiben. Ich bitte deshalb meine viele Fragen zu Entschuldigen.


Änderung:
Und weil dein Thread hier wohnt, hab ich diese Frage dazu
geschoben.
Gruß       Tippi
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« Zuletzt geändert: 03.01.2008 um 06:31:47 von Tippi »  
 
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 03.01.2008 um 10:36:31
 
duebel1955 schrieb am 03.01.2008 um 03:00:49:
Muss generell jeder Ausländer der nach Deutschland ziehen will die Sprache einigermassen beherrschen?  


Ein Ausländer der im Zuge des Familiennachzugs zum deutschen/ausländischen Ehepartner nach Deutschland kommen möchte, muß bei der Visumsbeantragung A1 Kenntnisse vorweisen. Diese Sprachanforderung entfällt nur, wenn die FZF zu hier lebenden Kindern stattfinden soll, genauso bei der FZF zum deutschen Kind. Andere Regelungen bestehen noch wenn jemand ein Hochschulstudium abgeschlossen hat, oder sich aufgrund von Arbeit oder Studiengründen hier längerfristig aufhalten möchte.

trixie
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 26.01.2008 um 12:59:10
 
trixie schrieb am 03.01.2008 um 10:36:31:
Ein Ausländer der im Zuge des Familiennachzugs zum deutschen/ausländischen Ehepartner nach Deutschland kommen möchte, muß bei der Visumsbeantragung A1 Kenntnisse vorweisen. Diese Sprachanforderung entfällt nur, wenn die FZF zu hier lebenden Kindern stattfinden soll, genauso bei der FZF zum deutschen Kind. Andere Regelungen bestehen noch wenn jemand ein Hochschulstudium abgeschlossen hat, oder sich aufgrund von Arbeit oder Studiengründen hier längerfristig aufhalten möchte.


Ich formuliere es einmal deutlicher (dürfte auch jetzt noch interessieren): Der Nachweis der A1-Deutschkenntnisse entfällt beim Zuzug zum freizügigkeitsberechtigten niederländischen Arbeitnehmer, und sei er auch arbeitslos geworden.

Gruß, ULF
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« Zuletzt geändert: 26.01.2008 um 13:11:47 von N/V »  
 
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