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daueraufenthalt- EG eines nicht eu bürger (Gelesen: 2.672 mal)
benjo
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01.01.2008 um 14:49:54
 
Hallo, ich habe versucht hier in Forum antworten zu finden die mir einen leichteren umzug nach Deutschland erleichtern  aber es war nicht genügend.Deshalb möchte ich erneut eine Frage stellen und hofe das Sie mir etwas genauer beantworten  weil mein fall sehr spezifisch ist. ALSO die Frage:meine Angaben zuerst.....bin Bosnier,in BRD geboren und lebte dort 5 jahren mit AE,dadurch ich dann wieder mit 13 eingereist bin(vom Krieg geflüchtet)hatte ich 1,5 jahre eine Aufenhaltsbefugniss und dannach immer die duldungerlaubniss bis meiner Ausreise aus dem Bundesgebiet da war ich noch 18.(schulabschluss erworben und eine Lehre abgeschlossen)also hier ist klar 6,5 Jahren rechtmässigen aufenthalt in BRD.Jetzt frage ich mich wen ich dann mal wieder nach Deutschland komme ob ich anspruch auf eibürgerung habe ?in kurze wede ich eine Daueraufenthalt EG in Italien bekommen mit der ich dann nach BRD umsiedeln kann und nun zudem frage ich mich ob ich freien zugang zu dem Arbeitsmarkt habe und auch wenn ich nach BRD komme was werde ich fuer eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten ....wie ich gehört habe mir wird nur eine AE fuer ein Jahr erstellt und wenn s so ist was werde ich nach einem Jahr kriegen und bezüglich von meiner vorherigen Aufenthalten und meiner Geburt in BRD frage ich mich ob ich noch einen zusätzlich Anspruch auf einbürgerung habe.
Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand weiter helfen kann.Da sind noch viele anderen fragen aber die werde  ich dann ein anderes mal stellen.
Danke!!!!
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maki
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Antwort #1 - 01.01.2008 um 15:01:52
 
benjo schrieb am 01.01.2008 um 14:49:54:
ob ich anspruch auf eibürgerung habe ?

Nein,

es sind normalerweise 8 Jahre rechtmässiger und gewöhnlicher Aufenthalt erforderlich, ohne Unterbrechung.
Die Vorraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung findest du im §10 StAG.

Unter Umständen können Aufenthalte vor einer Unterbrechung bis zu 5 Jahren anerkannt weden, zu finden im §12b StAG und den StAR-VWV
Zitat:
89.2   Zu Absatz 2 (Anrechnung früherer Aufenthalte im Inland bei Aufenthaltsunterbrechungen)


Bei der Ermessensabwägung, inwieweit ein früherer rechtmäßiger Aufenthalt im Inland nach einer Unterbrechung des Aufenthalts anrechenbar ist, ist zu prüfen, ob dem früheren Inlandsaufenthalt trotz der Unterbrechung integrierende Wirkung zuerkannt werden kann.


Bei Personen, denen nach § 16 des Ausländergesetzes eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist, ist der gesamte rechtmäßige frühere Inlandsaufenthalt bis zur gesetzlichen Höchstdauer von fünf Jahren anzurechnen.


Zitat:
und meiner Geburt in BRD

Das nützt leider nix.

Gruß,

maki
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Muleta
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Antwort #2 - 01.01.2008 um 16:45:30
 
benjo schrieb am 01.01.2008 um 14:49:54:
in kurze wede ich eine Daueraufenthalt EG in Italien bekommen mit der ich dann nach BRD umsiedeln kann und nun zudem frage ich mich ob ich freien zugang zu dem Arbeitsmarkt habe und auch wenn ich nach BRD komme was werde ich fuer eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten


1.) nein, nicht automatisch, vgl. § 38a Abs. 3 AufenthG
2.) § 38a Abs. 1 AufenthG

Muleta
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benjo
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Antwort #3 - 05.01.2008 um 10:17:41
 
Smiley hallo, ich bedanke mich für die Antworten...............das wird mir bestimmt weiter helfen.Nun hätte mir jemand antworten könenn was ich fuer ein AE erhalten werde wenn ich nach BRD komme,natürlich wenn ich alle vorausetzungen erfülle.
Danke
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Mick
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Antwort #4 - 05.01.2008 um 10:27:13
 
benjo schrieb am 05.01.2008 um 10:17:41:
Nun hätte mir jemand antworten könenn was ich fuer ein AE erhalten werde wenn ich nach BRD komme

Hi,
hat Muleta doch unter 2.) geschrieben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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benjo
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Antwort #5 - 05.01.2008 um 10:35:52
 
ja das stimmt aber so wie ich das sehe bekomme ich eine AE zuerst fuer 1 jahr und was ist dannach?gibt s hier verwaltunsvorschriften zu dem 38a ?
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Tippi
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Antwort #6 - 05.01.2008 um 11:30:40
 
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benjo
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Antwort #7 - 06.01.2008 um 15:03:55
 
danke das ist das beste link bis jetzt danke Tippi ....ich werde mich wieder melden !!!!
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