Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Unterlagen Befreiung EFZ NIGERIA (Gelesen: 2.235 mal)
Pauline
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 37
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Unterlagen Befreiung EFZ NIGERIA
29.12.2007 um 15:02:40
 
Ich hoffe, das muss kein Mod wieder verschieben?!


Nachdem ich rausgefunden hab, dass mein Standesamt die Befreiung vom EFZ beantragen muss und ich die Standesbeamtin darauf hingewiesen hab, hat diese sich erkundigt, was alles eingereicht werden muss:

-Beitrittserklärung z. Anmeldung der Eheschließung


- Versicherung an Eides Statt


-meine Unterlagen (Aufgebot)


- seine Unterlagen

und nun mein Problem: welche Unterlagen denn jetzt genau? Die Dame ist erst am Mittwoch wieder da und da soll ich alles vorbeibringen. Inder Zwischenzeit würde ich gern nötige Kopien machen und alles besorgen. Bei meiner Bekannten kam nach 6 Wochen alles wieder zurück, weil eine Verdienstbescheinigung fehlte und sowas möchte ich nicht riskieren. Brauche ich z.B. eine Kopie des Mietvertrages? Was ist mit "Aufgebot" bitte gemeint? Das krieg ich angeblich in meiner Geburtsstadt. In meiner Geburtsstadt liegt doch aber nichts außer der Geburtsurkunde und die hab ich. Das Aufgebot macht doch das Standesamt am Wohnort, wo ich auch heirate?? dachte ich zumindest. Ist denn mit Aufgebot die Anmeldung der Eheschließung gemeint?

Was brauch ich alles von mir?
merci ihr Lieben und guten Rutsch
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterlagen Befreiung EFZ NIGERIA
Antwort #1 - 29.12.2007 um 15:48:10
 
Wahrscheinlich melden sich noch die Experten zu Wort ...

Erstmal ganz wichtige Frage: geht es um ein Visum zur Eheschließung oder ist der Verlobte schon im Lande?

Aufgebot - gibt es nicht mehr, gemeint sind wohl die für die Anmeldung zur Eheschließung (früher mal "Aufgebot") erforderlichen Unterlagen, z.B.:
- Abstammungsurkunde bzw. Familienbuch der Eltern (also etwas mehr als nur die Geburtsurkunde)
- Aufenthaltsbescheinigung (Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes)
- etc. (hier http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/standesamt/heirat/51788/unter.html ist
eine ganz gute Auflistung)
Tatsächlich kommt es aber auf den Einzelfall ein.

Dinge wie Mietvertrag, Verdienstbescheinigung, etc. sollten für das Standesamt irrelevant sein (allenfalls zur Berechnung der Gebühren), spielen allerdings eine Rolle, falls Dein Verlobter ein Visum zur Eheschließung beantragen möchte.

Hinweisen möchte ich noch - falls Du das nicht bereits weißt - auf die notwendige Überprüfung nigerianischer Urkunden durch einen Vertrauensanwalt der deutschen Botschaft in Nigeria.

Eduard


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Pauline
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 37
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterlagen Befreiung EFZ NIGERIA
Antwort #2 - 29.12.2007 um 18:04:56
 
Danke Eduard, es geht um ein Visum zur Eheschließung. Er ist in Nigeria.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Pauline
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 37
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterlagen Befreiung EFZ NIGERIA
Antwort #3 - 30.12.2007 um 11:59:14
 
Noch eine Frage, die mir schon lange auf der Seele brennt: mir wurde gesagt, dass die Unterlagen bei einer Eheschließung höchstens 6 Monate alt sein dürfen, wenn sie beim OLG eingehen, danach ist es egal, wie alt sie sind, auch zum Zeitpunkt der Eheschließung können sie älter sein. Stimmt das so? Ich hab nämlich echt Panik, dass wir im März alles nochmal machen müssen von seinen Dokumenten über hin- und herschicken, Anmelden, Beitrittserklärung, Übersetzung, Vertrauensanwalt etc....und ich würd jetzt gern endlich meine Ruhe finden, damit ich beruhigt mit Studieren anfangen kann und nicht nochmal ein Jahr als Praktikantin verbringe.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
proll
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterlagen Befreiung EFZ NIGERIA
Antwort #4 - 30.12.2007 um 14:53:34
 
Aus meiner Erfahrung heraus noch ein anderer Aspekt:

Wenn er cshon mal in Deutschland (ggfs. Schengen) war und registriert ist und vielleicht schon mal andere Personalien benutzt hat, macht es evtl. Sinn, dies vorher aufzuklären.

Ich weiss nicht, ob es bei ihm der Fall ist, nur erlebt habe ich es schon häufiger, dass die Anmeldung dann erheblich länger dauerte, wenn sich soetwas erst im Laufe des Verfahrens herausstellte.

proll
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.937

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterlagen Befreiung EFZ NIGERIA
Antwort #5 - 30.12.2007 um 15:29:38
 
Zitat:
Ich weiss nicht, ob es bei ihm der Fall ist,

Hi,
jow, ist es. Siehe vorherige Postings.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Pauline
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 37
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterlagen Befreiung EFZ NIGERIA
Antwort #6 - 30.12.2007 um 16:34:21
 
Zitat:
Aus meiner Erfahrung heraus noch ein anderer Aspekt:

Wenn er cshon mal in Deutschland (ggfs. Schengen) war und registriert ist und vielleicht schon mal andere Personalien benutzt hat, macht es evtl. Sinn, dies vorher aufzuklären.

Ich weiss nicht, ob es bei ihm der Fall ist, nur erlebt habe ich es schon häufiger, dass die Anmeldung dann erheblich länger dauerte, wenn sich soetwas erst im Laufe des Verfahrens herausstellte.

proll


ja, klar. Wenn man die Behörden so austrickst, ist es kein Wunder, wenn die erstmal nicht so begeistert sind. Okay, manche vergessen es vielleicht auch anzugeben, aber ich denke, viele machen auch mutwillig unvollständige Angaben. Er hat das alles angegeben!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Pauline
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 37
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterlagen Befreiung EFZ NIGERIA
Antwort #7 - 02.01.2008 um 11:41:51
 
surprise surprise....es gibt gar keine Standesbeamtin in meinem Rathaus...es rächt sich halt doch, dass ih in einem kleinen Kaff lebe. Die nette Frau darf nichtmal unterschreiben. Aber MORGEN wird es endlich was, hoffe ich. Problem: wie weist er sein Einkommen nach, also KEIN Einkommen, das man auf dem Antrag auf Befreiung vom EFZ angeben muss. leider hat meine alte Standesbeamtin das Feld freigelassen und die Bürgermeisterin hat schon unterschrieben. Die neue Nicht-Standesbeamtin kann es weder ändern noch selber unterschreiben und ich soll mir eine Verfügung von ihm, dass ich alle Vollmahct habe jetzt übersetzen lassen, damit ICH erklären kann, dass er nicht arbeitet. Oder wie macht man das? Die Schickerei dauert wieder ewig udn kostet 59€ für ein Papierchen. Dann wissen wir nicht, ob meine Dokumente wie Verpflichtungserklärung, Verdiensnachweis, Mietvertrag im Original beigelegt werden müssen und OB überhaupt. Und wir wissen nicht, ob meine Papiere wie Geburtsurkunde auch nicht älter als 6 Monate sein dürfen. Die sind alle nämlich vom Juni, aber eigentlich muss ER ja vom Ehefähigkeitszeugnis befreit werden und da spielen meine sachen doch keine Rolle oder?Wie alt meine Meldebescheinigung udn Familienbuch sind? Die Verpflichtungserklärung soll ich dann außerdem noch an ihn schicken, was mir neu ist, aber anscheinend brauch er die, um das Visum zu beantragen. nochmal 59€ für 1 Formular. Okay, ich möcht auch nicht rumjammern, aber hätt ich das alles nur früher gewusst...Ich bin auf jeden fall überglüvklivh, dass es voran geht und dass sowohl die Nicht-Standesbeamtin^^ als auch die Ausländerbehördlerin sehr nett sind und mir die VE bis morgen machen Smiley)) und jetzt geh ich schlafen, hab die ganze Nacht vor Aufregung nicht einschlafen können^^
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Pauline
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 37
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unterlagen Befreiung EFZ NIGERIA
Antwort #8 - 03.01.2008 um 21:40:45
 
Guuut, dass ich gerade noch gemerkt habe, dass es eine VE für ein Touristenvisum war. Die Vertretung der ABHlerin wusste von nix, hat sich dann die Unterlagen gesucht und alles aufgeklärt: erst OLG, dann Bescheinigung vom Standesamt, DANN VE, dann schick ich ihm die und er geht zur Botschaft, die ABH gibt zeitgleich der Botschaft ihr ok--> Visum

Nur auf ein Problem wurde ich von einer im Forum, die in D geheiratet hat, hingewiesen. Unter den Unterlagen zur Befreiung von der Beibringung des EFZ muss anscheinend auch der Bericht des Vertrauensanwalts aus Nigeria sein. Diesen Bericht hat er aber von der Botschaft nicht bekommen. Der ABH wurden aber nur Kopien geschickt. Wer hat den Bericht und warum und brauch das OLG den wirklich?

Am Montag schickt die Nicht-Standesbeamtin, wenn sie bis dahin rausgefunden hat WIE, die Unterlagen los. Ich hoffe, dass das OLG bis dahin ihre Fragen, die sie per Mail gestellt hat, beantwortet. Wegen der Verdienstbescheinigung von ihm wär es wichtig.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema