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Nachträgliches Einreisevisum? (Gelesen: 9.150 mal)
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Antwort #15 - 28.12.2007 um 14:11:47
 
Es ist nur drei Monate möglich? Das Visum ist gültig bis 2009, dann ist sie halt zwischendurch woanders...
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Muleta
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Antwort #16 - 28.12.2007 um 14:14:34
 
fons schrieb am 28.12.2007 um 14:02:56:
Das mit dem Hierbleiben mit der dänischen AE ist nur max. 3 Monate möglich!


sofern sich der TS nicht mit allerlei Gerede abspeisen lassen würde, sondern seine Frau endlich formal und schriftlich einen ANTRAG STELLEN würde, müsste die ABH diesen Antrag auch bearbeiten und bis dahin würde dann (sofern die dänische AE nicht ohnehin erloschen ist), eine Erlaubnisfiktion gem. § 81 Abs. 3 AufenthG eingreifen.

Muleta
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Mindestlohn
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Antwort #17 - 28.12.2007 um 14:25:58
 
Lieber Muleta, wir waren beim Ausfüllen des Antrages als uns die Nachricht aus dem Rathaus erreichte. Danach studierte ich das Web...  Und nun bin ich arg verunsichert  diesen Antrag überhaupt abzugeben, kann man vielleicht verstehen.
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trixie
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Antwort #18 - 28.12.2007 um 14:40:08
 
Mindestlohn schrieb am 28.12.2007 um 14:25:58:
Und nun bin ich arg verunsichert  

Diese Verunsicherung - verbunden mit der Frage, was ist nun zu tun? - würde dir evtl. genommen, wenn geklärt ist, ob die dänische AE noch gültig ist oder nicht. Ist sie nicht mehr gültig, wäre deine Frau m. M. nach illegal in Deutschland.

Wenn die dänische AE noch gültig ist, hätte sie ein Anrecht für eine AE in Deutschland.

trixie
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nixwissen
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Antwort #19 - 28.12.2007 um 14:49:04
 
Hi,

es wird teilweise ohnehin bestritten, daß bei Heirat mit Deutschen diese Ausreise und das Visum zur FZF zwingend ist aber darauf würde ich mich erstmal nicht berufen.
Sie hat(te) eine Aupair-AE und damit könnt Ihr durchaus heiraten und sie bekommt die AE.
Vielleicht sind auch nur die Alarmglocken beim Stichwort DK angegangen denn viele versuchen mit der unkomplizierten Heirat in DK die ordentliche FZF zu umgehen während der Ausländer mit Tourivisum oder gar Duldung in D ist.
Bei Euch ist das aber ja nicht der Fall.
Dazu kommt, daß sie offensichtlich nicht reisefähig ist.
Also beantragt die AE nach §28. Wenn der ganze Sachverhalt klar ist, würde ich mich sehr wundern wenn die abgelehnt wird. Wie bereits geschrieben, auf schwammige Anfragen wird immer gerne erstmal negativ geantwortet.
Was soll denn passieren? Frau, schwanger von Deutschem und nicht reisefähig wird abgeschoben? Undenkbar.
Das Mindeste wäre eine Duldung oder was auch immer, irgendwas Vorläufiges. Dann wird das Kind geboren, was soll dann passieren? Kind wird von der Mutter getrennt um das richtige Visum zu beantragen um danach doch die AE zu kriegen?
Oder dem kleinen neuen deutschen Staatsbürger wird die Reise nach Asien zugemutet mit dem selben Ergebnis?
Das ist alles abwegig.
Macht Euch keine so großen Sorgen. Vielleicht wird es etwas kompliziert und stressig aber die Leute, die mit Gewalt in den Flieger gen Heimat gesteckt werden haben einen ganz anderen Hintergrund.
Also Kopf hoch und mit dem Antrag auf AE zur ABH.

Gruß,
Norbert
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 28.12.2007 um 15:06:07
 
Mindestlohn schrieb am 28.12.2007 um 14:25:58:
Lieber Muleta, wir waren beim Ausfüllen des Antrages als uns die Nachricht aus dem Rathaus erreichte. Danach studierte ich das Web...  Und nun bin ich arg verunsichert  diesen Antrag überhaupt abzugeben, kann man vielleicht verstehen.


Lieber Mindestlohn,

wenn Deine Frau keinen Antrag stellt, dann kriegt Sie sowieso nichts. Gar nichts. Abreise und auf Wiedersehen. Alles klar?

Ich verstehe es insofern überhaupt nicht, wieso jemand auch nur im Traum darüber nachdenken kann, einen Antrag erst gar nicht zu stellen. Das ist völlig sinnentleert.

trixie schrieb am 28.12.2007 um 14:40:08:
wenn geklärt ist, ob die dänische AE noch gültig ist oder nicht.


der Ansatz ist schon richtig. Die Frage kann aber allenfalls die dänische Ausländerbehörde oder ein dänischer Anwalt beantworten. Im Übrigen ist die Analogie zu dem, was in Deutschland in vergleichbaren Situationen verfügt wird, völlig verfehlt: Dänemark ist diesbzgl. autonom, vgl. auch die (reguläre) Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis. Sofern also nichts Gegenteiliges von deutschen oder dänischen Behörden festgestellt worden ist, ist die AE noch als gültig anzusehen.

Muleta
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Antwort #21 - 28.12.2007 um 15:08:51
 
Danke Norbert, so sehe ich es ja im großen und ganzen auch. Ich werde den Antrag mit einigen Erläuterungen abgeben.
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proll
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Antwort #22 - 28.12.2007 um 15:14:12
 
nixwissen schrieb am 28.12.2007 um 14:49:04:
Dazu kommt, daß sie offensichtlich nicht reisefähig ist. 

Woher nimmst du das ?

Und nochmal die Frage: Was ist mit Visum zur FZF bei der dt. Vertretung in Dänemark ? Unzumutbar ?

Muleta schrieb am 28.12.2007 um 15:06:07:
Ich verstehe es insofern überhaupt nicht, wieso jemand auch nur im Traum darüber nachdenken kann, einen Antrag erst gar nicht zu stellen. Das ist völlig sinnentleert. 

Auch wenn viele wirklich von Anfang an sinnlose Anträge gestellt werden - grötenteils von Anwälten, die nur eine operative Hektik an den Tag legen - , hier halte ich eine Antragstellung für sinnvoll.

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Mick
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Antwort #23 - 28.12.2007 um 15:26:26
 
Zitat:
Und nochmal die Frage: Was ist mit Visum zur FZF bei der dt. Vertretung in Dänemark ? Unzumutbar ? 

Überflüssig solange die Einreise legal erfolgte weil
die dänische AE gültig ist, wovon die ABH ja offen-
sichtlich ausgeht.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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trixie
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Antwort #24 - 28.12.2007 um 15:34:31
 
Zitat:
Was ist mit Visum zur FZF bei der dt. Vertretung in Dänemark ? Unzumutbar ?  


Die ABH spricht hier aber etwas anderes:

Mindestlohn schrieb am 28.12.2007 um 13:44:33:
aufgrund der Tatsache das Ihre Frau sich aufgrund des Aufenthaltstitels hier in Deutschland nur zu touristischen Zwecken aufhalten darf ist eine Ausreise in Ihr Heimatland sowie die damit verbundene Neubeantragung unumgänglich.  


... und das wäre m. M. nach, wenn der Gesundheitszustand der werdenden Mutter es nicht verantworten läßt, unzumutbar.

Muleta schrieb am 28.12.2007 um 15:06:07:
Ich verstehe es insofern überhaupt nicht, wieso jemand auch nur im Traum darüber nachdenken kann, einen Antrag erst gar nicht zu stellen.


In gewisser Weise kann man das schon nachvollziehen. Der TS geht davon aus, dass eine Frau einen Aufenthaltstitel für Dänemark bis 03/09 hat. Fälschlicherweise geht er davon aus, dass der Titel für den gleichen Zeitraum auch in Deutschland gültig. Bevor der dänische Titel abläuft, ist das Kind auf der Welt und man kann dann eine deutsche AE beantragen, ohne das Verfahren zur FZF im Heimatland zu durchlaufen.

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Antwort #25 - 28.12.2007 um 15:42:39
 
Nur so aus Interesse und zum zeitlichen Ablauf.
Und um alles ein wenig besser zu Überblicken.

Z.B. ist folgendes nicht beakannt:
Seit wann Au-Pair beendet? In Dänemark Wohnsitz abgemeldet?
Seit wann verheiratet?
Seit wann in Deutschland lebend? Länger als 3 Monate?
Reiseunfähigkeit ärztlich bestätigt?

Rechtlich wurde eingentlich auf Basis des bekannten Sachverhaltes alles gesagt.
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Antwort #26 - 28.12.2007 um 15:42:40
 
trixie schrieb am 28.12.2007 um 15:34:31:
In gewisser Weise kann man das schon nachvollziehen.


Klar, wenn die ABH den § 39 Nr. 6 AufenthV unter
den Tisch fallen lässt und darauf drängt, dass die
Ausreise bis zum Ablauf der 3-Monatsfrist zu erfolgen
hat.

Einbeck schrieb am 28.12.2007 um 15:42:39:
Seit wann in Deutschland lebend? Länger als 3 Monate? 

Nach den Postings enden die 3 Monate
am 07.01.2008.

Einbeck schrieb am 28.12.2007 um 15:42:39:
Seit wann Au-Pair beendet? In Dänemark Wohnsitz abgemeldet?

Nicht wichtig, wenn die ABH davon aus-
geht, dass die DK-AE nicht erloschen ist.

Einbeck schrieb am 28.12.2007 um 15:42:39:
Seit wann verheiratet? 

dto.

Einbeck schrieb am 28.12.2007 um 15:42:39:
Reiseunfähigkeit ärztlich bestätigt? 

dto.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Antwort #27 - 28.12.2007 um 15:48:59
 
@Mick
Dann ist Doch mit ersten Posting/Antwort und § 39 Abs.6 AufenthG alles gesagt.

Dann ist die ganze Diskussion danach eigentlich mehr als überflüssig.
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Antwort #28 - 28.12.2007 um 15:53:10
 
Endlich merkt das einer  Cool
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Antwort #29 - 29.12.2007 um 16:55:13
 
Mick schrieb am 28.12.2007 um 15:26:26:
Überflüssig ...

Nicht überflüssig, wenn ...

... sich der Themenstarter den Kampf ersparen und die Nerven schonen will, wenn die Visaeinholung sich als leichte Alternative anbietet !

Und das kann nur der Themenstarter entscheiden.

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