Hi,
es wird teilweise ohnehin bestritten, daß bei Heirat mit Deutschen diese Ausreise und das Visum zur
FZF zwingend ist aber darauf würde ich mich erstmal nicht berufen.
Sie hat(te) eine Aupair-AE und damit könnt Ihr durchaus heiraten und sie bekommt die
AE.
Vielleicht sind auch nur die Alarmglocken beim Stichwort DK angegangen denn viele versuchen mit der unkomplizierten Heirat in DK die ordentliche
FZF zu umgehen während der Ausländer mit Tourivisum oder gar Duldung in D ist.
Bei Euch ist das aber ja nicht der Fall.
Dazu kommt, daß sie offensichtlich nicht reisefähig ist.
Also beantragt die
AE nach §28. Wenn der ganze Sachverhalt klar ist, würde ich mich sehr wundern wenn die abgelehnt wird. Wie bereits geschrieben, auf schwammige Anfragen wird immer gerne erstmal negativ geantwortet.
Was soll denn passieren? Frau, schwanger von Deutschem und nicht reisefähig wird abgeschoben? Undenkbar.
Das Mindeste wäre eine Duldung oder was auch immer, irgendwas Vorläufiges. Dann wird das Kind geboren, was soll dann passieren? Kind wird von der Mutter getrennt um das richtige Visum zu beantragen um danach doch die
AE zu kriegen?
Oder dem kleinen neuen deutschen Staatsbürger wird die Reise nach Asien zugemutet mit dem selben Ergebnis?
Das ist alles abwegig.
Macht Euch keine so großen Sorgen. Vielleicht wird es etwas kompliziert und stressig aber die Leute, die mit Gewalt in den Flieger gen Heimat gesteckt werden haben einen ganz anderen Hintergrund.
Also Kopf hoch und mit dem Antrag auf
AE zur
ABH.
Gruß,
Norbert