Moin,
Mindestlohn schrieb am 28.12.2007 um 04:33:20:Man klärte uns auf, dass sie doch erstmal ein Einreisevisum benötigt und dieses würde sie bei der Botschaft in Dänemark bekommen. Nun bin ich etwas verwirrt, ein Einreisevisum? Sie ist doch schon einige Zeit hier.
Die Aussage verwirrt mich ein wenig. Warum ? Deine Freundin ist Asiatin und Au-Pair in Dänemark. Sie weiß also, dass man sich
vor (dauerhafter) Einreise in ein anderes Land ein Visum besorgen muss.
Mindestlohn schrieb am 28.12.2007 um 04:33:20:Kann ein Tourist in eine gesetzliche Familienkrankenkasse wechsel oder sich gar bei dier Stadt als Erstwohnsitz melden? Ist da nicht schon etwas schief gelaufen?
Das Krankenversicherungsrecht muss nicht dem Ausländerrecht angepasst werden oder umgekehrt.
Mick schrieb am 28.12.2007 um 07:18:07:Zitat:
Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn [...]
Nr. 6 er einen von einem anderen Schengen-Staat ausgestellten Aufenthaltstitel besitzt und auf Grund dieses Aufenthaltstitels berechtigt ist, sich im Bundesgebiet aufzuhalten, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind;[...]
"Unter die Nase reiben" würde ich es nicht, weil die
ABH hier Ermessen hat. Sie kann unter Anwendung des Ermessens einen solchen Hinweis auch ablehnen. Deshalb ist ein dezenter Hinweis auf die Vorschrift eher angebracht.
Es ist der grundsätzlich der falsche Weg, Behörden vor vollendete Tatsachen zu setzen und zu sagen "Hier bin ich und jetzt bleibe ich".
Andererseits: was spricht dagegen, das richtige Visum in Kopenhagen einzuholen ? Da deine Freundin eine gültige
AE für Dänemark hat kann sie sich dort legal aufhalten und dort auch das Visum einholen. Offensichtlich scheint die Reise dorthin ja möglich.
proll