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Visum für Hochzeit in Deutschland (Gelesen: 2.428 mal)
brodar
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23.12.2007 um 10:27:58
 
Guten Morgen  Smiley,

ich habe vor kurzem in Afghanistan standesamtlich geheiratet und würde gerne nach erhalt des Visums
meine Frau hier in Deutschland heiraten.

Frage: Eltern (2 Personen) und Geschwister (4 Personen)

Nun ist der Sachverhalt wie folgt, klar wollen Sie "als Eltern und Familie der Braut" sehr gerne an
der Hochzeitsfeierlichkeiten teilnehmen und natürlich auch andere lange nicht gesehene
Familienangehörige in Deutschland besuchen. Für Visumsantragsgebühren/Flug/Unterkunft und die
restlichen Kosten hier in D würde ich und Familie aufkommen.

Aber wie bekomme ich Sie nur hier her, bin schon total am verzweifeln, da nun mal die Hochzeit für meine
Frau sehr wichtig ist - da sie üblicherweise in unserem Kulturkreis nur einmal vollzogen wird - und die
Ehefrau halt aus diesem Grund Ihr ganzes Leben darauf freut -.
Und klar das Sie dann nicht alleine Feiern will.

Eine doppelte Hochzeit mit allem Pomp hier und in Afg. kann ich mir leider finanziell nicht leisten.

Bin für jeden Tip oder hinweise mehr als Dankbar - kann ich einfach ein Schengen Visum - Besucher Visum
beantragen, so daß es durch geht, besteht überhaupt die Möglichkeit zu mindestens einen Teil der Familie
hier her zu bringen? Was würdet Ihr machen, welche anderen Wege gibt es. Wie seht Ihr die Chancen -
wichtig ist noch beide haben in Afghanistan einen angesehenen festen Job, Haus, ... usw.!

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe

Gruß
Brodar
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Saxonicus
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Antwort #1 - 23.12.2007 um 10:55:09
 
brodar schrieb am 23.12.2007 um 10:27:58:
ich habe vor kurzem in Afghanistan standesamtlich geheiratet und würde gerne nach erhalt des Visums meine Frau hier in Deutschland heiraten.


Wenn Du doch bereits verheiratet bist, kannst Du nicht nochmal heiraten.

Um vier Personen nach Deutschland einzuladen mußt Du aber sehr wohlhabend sein und bei einer ganzen Familie dürfte die Rückkehrbereitschaft (nach Afghanistan) wohl sehr fraglich eingeschätzt werden.
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brodar
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Antwort #2 - 23.12.2007 um 11:04:13
 
Saxonicus schrieb am 23.12.2007 um 10:55:09:
Wenn Du doch bereits verheiratet bist, kannst Du nicht nochmal heiraten.

Verheiratet schon, aber halt nur Standesamtlich  Zunge!


Zitat:
Um vier Personen nach Deutschland einzuladen mußt Du aber sehr wohlhabend sein und bei einer ganzen Familie dürfte die Rückkehrbereitschaft (nach Afghanistan) wohl sehr fraglich eingeschätzt werden.

Die finanzielle Seite ist durch mich und die Familie meines Schwiegervaters
und Schwiegermutter die hier in Deutschland leben - denke ich - ausreichend
gesichert. Frage ist bei mir Primär wie bekomme ich - wenn auch nur einen
Teil von Ihnen  unentschlossen - hier her.

Gruß
Brodar
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trixie
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Antwort #3 - 23.12.2007 um 11:34:53
 
brodar schrieb am 23.12.2007 um 11:04:13:
Frage ist bei mir Primär wie bekomme ich - wenn auch nur einen  
Teil von Ihnen   - hier her.  

... indem du oder andere Personen, die die entsprechende Bonität besitzen eine VE bei der ABH abgeben und darauf hoffen, dass die deutsche Botschaft ein Visum erteilt.  Zwinkernd

trixie
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brodar
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Antwort #4 - 23.12.2007 um 12:30:05
 
trixie schrieb am 23.12.2007 um 11:34:53:

... indem du oder andere Personen, die die entsprechende Bonität besitzen eine VE bei der ABH abgeben und darauf hoffen, dass die deutsche Botschaft ein Visum erteilt.  Zwinkernd

trixie


Hallo,

ist denn der Botschaft als Begründung die Hochzeit ausreichend?
Für das finanzielle in Form einer VE würde ich und die Brüder/
Schwestern der "Schwiegersleut" eintreten - in der Hoffnung das
dass den deutschen Behören reicht  Cool.

Ich - oder um ganz genau zu sein meine Frau würde
ich damit einen Herzenswunsch erfüllen -  Smiley.

Gruß
Brodar
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trixie
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Antwort #5 - 23.12.2007 um 13:00:41
 
brodar schrieb am 23.12.2007 um 12:30:05:
ist denn der Botschaft als Begründung die Hochzeit ausreichend?  

Da für die Erteilung eines Schengen Visums kein Rechtsanspruch besteht wird der Einzelfall beurteilt. Jeder der ein Schengen Visum beantragt hat einen für sich wichtigen Grund. Entscheidend dürfte u. a. die Rückkehrbereitschaft der antragsstellenden Personen sein.

trixie
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Saxonicus
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Antwort #6 - 23.12.2007 um 13:20:20
 
brodar schrieb am 23.12.2007 um 11:04:13:
Verheiratet schon, aber halt nur Standesamtlich 


...und nur das ist was zählt.
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Mikael321
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Antwort #7 - 23.12.2007 um 13:29:04
 
trixie schrieb am 23.12.2007 um 13:00:41:
Jeder der ein Schengen Visum beantragt hat einen für sich wichtigen Grund. Entscheidend dürfte u. a. die Rückkehrbereitschaft der antragsstellenden Personen sein.
Dazu müsstest du verdeutlichen, was die Behörden unter Rückkehrbereitschaft verstehen.

Meist nicht, das sich die Leute hier absetzen, sondern das sie hier heiraten.
Und dann hier bleiben.

Und bei den Eltern, dürfte die Sorge ja ausgeschlossen sein. Ich habe zur Hochzeit die Eltern und den Bruder mit Ehefrau und Neffen eingeladen. Das wurde schnell genehmigt, nachdem das Aufgebot nachgereicht wurde. Eine unverheiratete Schwester im richtigen alter hingegen, könnte wegen mangelnder Rückkehrbereitschaft abgelehnt werden.

Unter der Voraussetzung, das die Bonität mitspielt ! Einige ABH ´s (viele ?) nehmen auch ein Sparbuch als sicherheit, wenn das Monatliche Einkommen, für die VE nicht ausreicht. Auch das Vorhandensein von Wohneigentum oder anderer Vermögenswerte, kann ausreichend sein. Sowie auch verschiedene VE geber.
Liegt halt an der ABH.


Michael
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brodar
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Antwort #8 - 23.12.2007 um 13:57:55
 
Hey,

Trixie und Michael machen mir ja richtig Mut. Dann besteht ja doch noch ein Fünkchen Hoffnung für mich *freu*. Einige Bekannte leben auch in Holland.
Besteht die Möglichkeit das von denen auch eine VE ausgestellt wird um Sie
dann von Holland nach Deutschland einzuladen - weil Ihr habt recht für 2-3 Personen durften es für eine VE von Deutschland aus reichen, aber für alle
wäre das schon recht heftig. Gibt es eine Datenbank die Anträge aus einer Familie an mehrere Länder (D/NL) in Europa/Schengen abgleicht?

*freu* *freu* *freu* - Wenn das klappen würde, das wäre super Klasse.

Gruß
Brodar

P.S.: Ich kann den Pessimismus einiger Poster schon verstehen, aber nicht jeder ist bereit sein Leben aufzugeben nur um Hier in D zu leben
- ich glaub die Zeiten sind [leider] vorbei - .
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Saxonicus
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Antwort #9 - 23.12.2007 um 15:05:02
 
brodar schrieb am 23.12.2007 um 13:57:55:
Einige Bekannte leben auch in Holland.
Besteht die Möglichkeit das von denen auch eine VE ausgestellt wird um Sie
dann von Holland nach Deutschland einzuladen -


Das ist mir etwas unverständlich, für wem sollten die in Holland Ansässigen eine VE ausstellen ? - oder meintest Du für die Anverwandten in Holland ?

Sofern sie über einen rechtmäßigen Aufenthalt in Holland verfügen, können sie doch ohne Probleme nach Deutschland reisen (Schengenstaaten !).
Eine VE wird dazu nicht benötigt.
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Antwort #10 - 23.12.2007 um 15:17:52
 
@brodar
Alle Deine Gäste aus Afghanistan müssen ein Visa unter persönlicher Vorsprache beantragen.

Ein Visa zu Deiner wohl kirchlichen Hochzeit in D werden Sie bekommen wenn keine Zweifel an der Rückkehrbereitschaft bestehen.

Du solltest von Deiner Seite eine VE für jeden einzelnen machen,
eine Einladung, bitte Reisegrund nennen und Grund belegen
(Bestätigung des Pfarrers zur kirchl. Heirat).
Mehr kannst du von Deiner
Seite nicht tuen, evtl. machst Du noch die Reisekrankenversicherung,
je nach dem wo es billiger und besser ist.

Deine Gäste brauchen zusätzlich
gültigen Pass
Passbilder
Visaantragsformular
Reisekrankenversicherung und Flugreservierung (kein Ticket vor visaerteilung kaufen)
und bringen am Besten Unterlagen
die Ihre Verwurzelung im Heimatland belegen und positiv für eine Rückkehrbereitschaft sind
mit, dies können Arbeitsplatz (Arbeitsvertrag oder Best. Arbeitgeber), eigene Firma, Vermögen oder Haus- und Grundbesitz sein, Bankguthaben etc. sein.

Wer dann alles ein Visa bekommt oder nicht, das hier keiner beurteilen.
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