sugarjoe schrieb am 23.12.2007 um 11:10:48:Der Sticker im Pass sagt 90 Tage Aufenthalt, Gültig vom 13. August 07 bis 13. Februar 08 (so ungefähr), Visum C, Gültig für Schengen-Staaten.
Hat der Konsularbeamte sich geirrt? Warum gibt er ihr so ein Visum, wenn das nichts bringt? Da hätten wir uns Geld und Zeit sparen können... Man sollte doch meinen, auf einem Konsulat weiß man, was man tut...
Eines Vorweg mit diesem Visa darf Deine Freundin im Dezember nicht einreisen.
Die erlaubten 90 Tage pro Halbjahr hat Sie genutzt.
Mehr sind Schengenrechtlich nicht erlaubt.
Auch ein visafreier Positivstaatler darf nur max. 90 Tage pro Halbjahr.
Warum gibt der Konsularbeamte so ein Visa?
Sie hat es ja wohl so beantragt,
BNO Passinhaber sind Exoten, die Sonderregelungen sind nicht immer
allen bekannt, frag mal Deine Freundin wie es genau gelaufen ist,
hat man Ihr das Visum zur Vermeidung von Problemen gegeben?
Wird schon Gründe gegeben haben, frag Deine Freundin mal, hoffe Sie antwortet ehrlich.
Hat sie Ihre vielen Reisen und langen Aufenthalte erwähnt?
Denn mit Visa hat sie definitiv weniger Probleme, auch wenn Sie kein Visa benötigen würde.
sugarjoe schrieb am 22.12.2007 um 22:47:03:Sie war dieses Jahr für einen Sprachkurs in D, will allerdings zu Sylvester und anderen Gelegenheiten wieder zu besuch kommen.
Dann muss sie anfangen zu rechnen, max. 90 Tage pro Halbjahr
ob mit Schengen Visa oder Visafrei, mehr geht nicht.
Wie gesagt, hilft alles nichts, im Dezember kann sie nicht wieder einreisen.
Das Sie als BNO Passinhaberin visafrei für 90 Tage pro Halbjahr ist rettet Sie auch nicht.
Zitat:
*****: Von der Visumpflicht befreit sind auch britische Staatsangehörige (Überseegebiete), sog. British Nationals (Overseas), mit entsprechenden BNO-Pässen.
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Visa...http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Staa...Dein Ärger über den Konsularbeamten hin oder her, wenn Sie von Anfang an geplant hatte mehr als 3 Monate pro Halbjahr in D zu bleiben, dann hätte Sie ein nationales Visa der Kat. D beantragen müssen (weder Schengen noch visafrei ist dann korrekt)
Das Visa der Kat. D hätte Sie für 3 Monate erhalten und wäre von der
ABH auf Antrag verlängert wurden.
Scheinbar hat Deine Freundin bei Antragstellung nicht genau gesagt was Sie wirklich will,
hat Sie wirklich einen geplanten längerfristigen aufenthalt erwähnt?
Egal um vor Beginn eines neuen Halbjahreszeitraumes einreisen zu können braucht sie jetzt ein nationales Visa der Kat. D., da der erlaubte Zeitraum ausgeschöpft ist.
Wo lebt Deine Freundin denn?