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Führerschein mit Duldung (Gelesen: 2.183 mal)
Ninjutsu
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21.12.2007 um 16:25:51
 
Hallo,

Und zwar hab ich eine Frage, darf ich einen Führerschein machen mit einer Duldung? Dort steht "ungeklärt" drin als Nationalität.


mfg
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janetm
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Antwort #1 - 21.12.2007 um 16:39:36
 
Die Staatsangehörigkeit spielt meines Erachtens für den Führerschein keine Rolle, sondern nur der Wohnsitz.

Näheres vieleicht noch hier:

http://www.verkehrsportal.de/fev/fev.php

Aloha
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Mick
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Antwort #2 - 21.12.2007 um 19:02:17
 
Hoi,

wenn ich mich nicht irre muss für einen Führerschein
mittlerweile die Identität nachgewiesen werden und
eine Duldung reicht hierfür in der Regel nicht aus.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Ninjutsu
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Antwort #3 - 24.12.2007 um 03:45:20
 
gibts da irgend eine gesetzliche grundlage dazu im moment?
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ronny
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Antwort #4 - 24.12.2007 um 09:35:44
 
Ninjutsu schrieb am 24.12.2007 um 03:45:20:
gibts da irgend eine gesetzliche grundlage dazu im moment?


Hallo,

das sind die ganz normalen Beurkundungsvorschriften:
BeurkG.

Ein Führerschein ist eine Urkunde.

Die normale Duldung sagt eigentlich zweierlei:

Der Inhaber ist

1. ausreisepflichtig und hat

2. seine Identität (im Regelfal) nicht nachgewiesen, manchmal kommt

3. er hat die Hindernisse selbst zu vertreten

hinzu.

Warum sollte man da bei fehlender Mitwirkung ihm einen Führerschein ausstellen ?

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Marius P.
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Antwort #5 - 13.01.2008 um 03:01:35
 
Eine der Fahrschulen hat meinen Freund ein Ausbildungsvertrag für ein Führerschein in die Hände gedrückt und meinte das er kein Ausweis mit bringen soll. Anscheinend muss er auf dem Vertrag nur die Ausweisnr angeben. Wer weiß bescheid?

Mein Kollege ist 18,duldung,staatsangehörigkeit:ungeklärt

wie siehts da genau aus?
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