Wir sind gerade dabei uns durch die Behörden und den Papierkram zu schlagen, um in Deutschland heiraten zu können. Ich bin Deutsche und lebe in Deutschland. Mein Verlobter ist Inder und lebt in Indien, wir wollen dann aber auch in Deutschland leben.
Wir sind auch gleich von Anfang an mit Schwierigkeiten konfrontiert worden (da wird ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt, dass es für Indien nicht gibt ... ) etc. und ich auch noch viele andere Fragen habe .. hier dann erstmal meine Frage für heute zur Namenswahl und Namensrecht.
Man hat ja die Möglichkeit anzugeben, ob man dies nach deutschem oder ausländischen Recht tun will. Unter Indien ist allerdings immer nur angegeben, dass es nicht einheitlich geregelt ist ....
Der Ehe/Familienname ist auch nicht das Problem, sondern dort wo er herkommt, ist es üblich, dass die Frau den vollen Namen des Ehemannes übernimmt ... seinen Vornamen als Mittelnamen trägt. Das würden wir auch gern so veranlassen (Ich gehe davon aus, dass dieser Mittelname auch nur auf ganz ganz ganz offiziellen Dokumenten auftaucht und nicht bei normalen und bei der Unterschrift - eben vergleichbar wie bei uns der zweite Vorname).
Das einzige, was ich bisher dazu gefunden habe:
http://en.wikipedia.org/wiki/Married_and_maiden_namesIn Maharashtra, a woman may adopt her husband's first name as her middle name, in addition to taking his surname.
(Übersetzung: In Maharashtra, nimmt die Frau den Vornamen ihres Ehemannes als Mittelnamen an, zusätzlich zum Nachnamen.
Mein Name sollte also so aussehen:
mein Vorname / sein Vorname / Ehe/Familienname
Nun ist die Frage, ob das in Deutschland möglich ist. (Zumal selbst auf den Dokumenten zur Eheschließung nach Namensbestandteilen wie z.B. Name des Vaters gefragt wird ....)
Vielleicht kann mir hier jemand Auskunft dazu geben, ob es möglich ist oder nicht und auf welcher Grundlage.
Vielen Dank
Anne