Pauline
Themenstarter
Full Member
Offline
I love i4a
Beiträge: 37
Geschlecht:
Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
|
Hab ein weiteres Problem!!! Ich ahb ketzetn Monatg mit der Frau vom Landratsamt telefoniert. Sie sagte mir, dass sie sich jetzt die Ergebnisse der Unetrsuchung durch dne Vertrauensanwalt ansieht und bei positivem Ergebnis udn falls sie dann auch noch zustimmt, gehn die Papiere zur Botschaft und das Visum wird ausgestellt. Falls sie noch etwas von mir braucht meldet sie sich. ich bekam gestern den brief, dass ich eine BESCHEINIGUNG VOM STANDESAMT brauche, dass die EHE GESCHLOSSEN WERDEN KANN. Nun, ich bin heute zum Standesamt gegeangen, dei Frau dort rief auf dem Landratsamt an, um zu klären, was genau die wollen. es stellte sich heraus, dass das Standesamt die bescheinigung nur nach Überprüfung der Papiere durch das Landratsamt ausstellen kann. Warum schrieben dire mir aber, dass ich als nöchstes eine Bescheinigung bringen muss, die ich gar nicht bringen kann. Dann sagte sie noch etwas, dass es jetzt vielleicht über das OLG geprüft werden muss, aber dazu müsste das OLG doch die Originaldokumente haben, die jedoch als nächstes zur Botschaft müssen, aber ERST, wenn die Bescheinigung vorliegt, ansonsten gibt es odch kein Visum. Ich möcht wirklich die Leute auf dne Ämtern nicht mit Telefonaten bombadieren udn mit ständigen besuchen nerven, deshalb frag ich euch. die bemühen sich wirklich udn sind sehr nett,aber uns rennt die Zeit davon, bevor die Papiere zu alt sind. Noch eien Frage: dürfen die Papier nicht älter als 6 Monate sein, wenn sie beim OLG EINGEHEN oder muss vor den 6 Monaten die GESAMTE ÜBERPRÜFUNG DURCH DAS OLG fertig sein oder muss sogar die EHESCHLIEßUNG in den 6 Monaten stattfinden? VIELEN DANK FÜR ANTWORTEN
|