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Krankenversicherung (Gelesen: 5.360 mal)
Pauline
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Antwort #15 - 16.12.2007 um 20:08:15
 
danke Smiley

hm, in der Versicherung sind Abschiebekosten bis 3000€ inbegriffen...wirkt sich das auf meine Verpflichtungserklärung aus? Ich hab deswegen extra mal den XL-Schutz gewählt, weil beim normalen Tarif war das nicht dabei.
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sunnysunshine
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Antwort #16 - 16.12.2007 um 20:16:48
 
Pauline schrieb am 16.12.2007 um 20:08:15:
hm, in der Versicherung sind Abschiebekosten bis 3000€ inbegriffen...wirkt sich das auf meine Verpflichtungserklärung aus?

eher nicht...
du verpflichtest dich mit einer VE eben für alle anfallenden öffentlichen Kosten (einschl. Krankenkosten und Abschiebungskosten) aufzukommen. eine solche VE kann nur bei entsprechendem Einkommen abgegeben werden. Dene 200-400 Euro reichen dafür aber nicht aus. Könnte/würde sich denn jemand anderes verpflichten?
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Pauline
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Antwort #17 - 16.12.2007 um 22:11:45
 
mein vater würds machen (obwohl er immer gesagt hat, er würd nie für mich bürgen und für meinen Bruder hat er es auch nicht getan, als er ein Haus kaufen wollte), aber die Frage ist eben ob sein Einkommen ausreicht, weil es ja anscheinend so gerechnet wird: er ist rentner, meine Mutter Hausfrau, ich Tochter (für uns muss er aufkommen) udn dann noch für meinen Verlobten. klar, Wohnraum ist genug da (meiner Einschätzung nach). Und gegessen hat er auch früher zweimal täglich bei uns. Er hat ja bei sich eigentlich nur geshclafen und war dann meistens bei mir, ich selten bei ihm.
Aber ich hoff halt ehct, dass die ein Sparbuch als Sicherheit annehmen.
Im nachhinein war es ja voll dumm, den xl-schutz bei der Versicherung zu wählen, wenn dadurch die Verpflichtungskosten nicht niedriger werden, weil es ja zu keiner Abschiebung kommen wird...
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Pauline
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Antwort #18 - 17.12.2007 um 14:21:12
 
Hab ein weiteres Problem!!!
Ich ahb ketzetn Monatg mit der Frau vom Landratsamt telefoniert. Sie sagte mir, dass sie sich jetzt die Ergebnisse der Unetrsuchung durch dne Vertrauensanwalt ansieht und bei positivem Ergebnis udn falls sie dann auch noch zustimmt, gehn die Papiere zur Botschaft und das Visum wird ausgestellt. Falls sie noch etwas von mir braucht meldet sie sich. ich bekam gestern den brief, dass ich eine BESCHEINIGUNG VOM STANDESAMT brauche, dass die EHE GESCHLOSSEN WERDEN KANN.
Nun, ich bin heute zum Standesamt gegeangen, dei Frau dort rief auf dem Landratsamt an, um zu klären, was genau die wollen. es stellte sich heraus, dass das Standesamt die bescheinigung nur nach Überprüfung der Papiere durch das Landratsamt ausstellen kann. Warum schrieben dire mir aber, dass ich als nöchstes eine Bescheinigung bringen muss, die ich gar nicht bringen kann. Dann sagte sie noch etwas, dass es jetzt vielleicht  über das OLG geprüft werden muss, aber dazu müsste das OLG doch die Originaldokumente haben, die jedoch als nächstes zur Botschaft müssen, aber ERST, wenn die Bescheinigung vorliegt, ansonsten gibt es odch kein Visum.
Ich möcht wirklich die Leute auf dne Ämtern nicht mit Telefonaten bombadieren udn mit ständigen besuchen nerven, deshalb frag ich euch. die bemühen sich wirklich udn sind sehr nett,aber uns rennt die Zeit davon, bevor die Papiere zu alt sind.
Noch eien Frage: dürfen die Papier nicht älter als 6 Monate sein, wenn sie beim OLG EINGEHEN oder muss vor den 6 Monaten die GESAMTE ÜBERPRÜFUNG DURCH DAS OLG fertig sein oder muss sogar die EHESCHLIEßUNG in den 6 Monaten stattfinden?
VIELEN DANK FÜR ANTWORTEN
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Ulf
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Antwort #19 - 22.12.2007 um 12:35:08
 
Zitat:
Jeder ist versichert. Entweder hat er offiziell gearbeitet, dann war er auch GKV oder über das Sozialamt ggfs. bei einer AOK.


Nein, nicht jeder ist oder war krankenversichert, zumal vor der Einführung der erweiterten Versicherungspflicht am 1. April.

Das Asylbewerberleistungsgesetz berechtigt ggf. zum Bezug von Krankenscheinren, ist aber keine Versicherung.

Gruß, ULF
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