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Krankenversicherung (Gelesen: 5.359 mal)
Pauline
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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16.12.2007 um 15:36:56
 
Ich muss gerade eine Versicherung abschließen, denn mein Verlobter möchte zur Eheschleßung nahc Deutschland kommen.
Im Formular wird gefragt, ob er hier shconmal versichert war, deshalb frage iche uch, ob ein Asylant bzw Geduldeter offiziell versichert ist. ich mein, klar hatte er seine Krankenscheine udn sowas, aber galt das als richtige Versicherung ???
Falls mir jemand eine gute Versicherung (und günstige) empfehlen kann, wäre ich auch dankbar. Außerdem weiß ich nicht, über welchen zeitraum ich sie abschließne muss. Muss er bis zum Datum der Eheschließung Auslandskrankenversichert sein oder bis er einen Aufenthaltstitel hat (wie lange nahc der Hochzeit bekommt er den)?
Und nochwas: ich muss eine Verpflichtungserklärung abgeben. Im Internet hab ich gelesen, dass ich dazu über 100€ Netto verdienen muss, ich bekomm aber nur 200-400 monatlich, das dann halt auch ohen Lohnsteuerkarte, aber ich hoff, mein Arbeitgeber kann mir einen bescheid geben. Kann ich mit dme kleinen Einkommen die Erklärung unterschreiben? EIGENTLICH hab ich hier mal gelesen, dass ich bei der Eheschließung keinen Einkommensnachweis brauche ?!? Kann ich auch ein Sparbuch als Sicherheit vorlegen? Wieviel muss dort drauf sein?
Viele Fragen, wäre aber ehct nett, wnen jemand Antworten wüsste, die Zeit drängt bevor seine Papiere ablaufen Griesgrämig
Auch wnan und wie udn wer die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis benatragt kontne mir noch neimand auf dne Ämtern sagen.
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Mausi1978
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 16.12.2007 um 16:17:47
 
könnt ihr nicht einfach in seinem land heiraten das ist doch meist viel einfacher oder wo lebt er.
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Pauline
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 16.12.2007 um 16:27:06
 
Mausi1978 schrieb am 16.12.2007 um 16:17:47:
könnt ihr nicht einfach in seinem land heiraten das ist doch meist viel einfacher oder wo lebt er.

danke
das kommt aber doch auf das gleiche raus. also wir müssne ja nachd er Hochzeit die gleichen behördlichen Hürden nehmen, bis er das Visum bekommt und wenn ich nahc Nigeria reisen soll, dann hab ich danach überhaupt kein geld mehr um irgendwelche sicherheiten gegenüber dem staat für ihn zu leisten...
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 16.12.2007 um 16:56:31
 
Pauline schrieb am 16.12.2007 um 15:36:56:
Und nochwas: ich muss eine Verpflichtungserklärung abgeben. Im Internet hab ich gelesen, dass ich dazu über 100€ Netto verdienen muss, ich bekomm aber nur 200-400 monatlich

ich glaub, es ist dir schon mal beantwortet worden, aber ein Einkommen von 200 bis 400 Euro reicht nicht für die Abgabe einer VE aus
ob ein Sparbuch von der ABH akzeptiert würde( und die entsprechende Summe), kann dir nur deine ABH beantworten

Pauline schrieb am 16.12.2007 um 16:27:06:
das kommt aber doch auf das gleiche raus. also wir müssne ja nachd er Hochzeit die gleichen behördlichen Hürden nehmen, bis er das Visum bekommt

nicht ganz, denn dann müsstest du die Sicherstellung des Lebensunterhaltes nicht mehr nachweisen (ausgehend davon, dass du nicht die nigerianische Staatsangehörigkeit hast und auch nicht schon länger dort gelebt hast)

ist eigentlich die Urkundenüberprüfung schon positiv abgeschlossen?

Pauline schrieb am 16.12.2007 um 15:36:56:
Viele Fragen, wäre aber ehct nett, wnen jemand Antworten wüsste, die Zeit drängt bevor seine Papiere ablaufen Traurig
Auch wnan und wie udn wer die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis benatragt kontne mir noch neimand auf dne Ämtern sagen.

auch wenn die Zeit drängt, nimm dir doch bitte die Zeit, deine Beiträge vor dem Abschicken nochmal durchzulesen und die vielen Buchstabendreher zu berichtigen... das erleichtert das lesen ungemein Zwinkernd
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 16.12.2007 um 16:56:51
 
Pauline schrieb am 16.12.2007 um 15:36:56:
ich bekomm aber nur 200-400 monatlich, das dann halt auch ohen Lohnsteuerkarte,

Wer soll denn den Lebensunterhalt sicherstellen, wenn nicht du ? Der Staat ?
Ich glaube kaum, dass die BR Deutschland sich einen potentiellen Stütze-Empfänger ins Land holen muss, wenn kein Anspruch besteht.

Pauline schrieb am 16.12.2007 um 15:36:56:
Im Formular wird gefragt, ob er hier shconmal versichert war, deshalb frage iche uch, ob ein Asylant bzw Geduldeter offiziell versichert ist.

Jeder ist versichert. Entweder hat er offiziell gearbeitet, dann war er auch GKV oder über das Sozialamt ggfs. bei einer AOK. musst du deinen Freund mal fragen.

Erfahrungsgemäß würde ich gleich mal mit fragen, unter welchen Personalien er in Deutschland versichert war.

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Antwort #5 - 16.12.2007 um 17:06:52
 
ich meinte natürlich nicht 100, sondern 1000€ und entschuldigt die Buchstabendreher, ich bin einfach sehr aufgeregt und verzweifelt.
Der Vertrauensanwalt hat die Papiere in Nigeria geprüft und das Ergebnis wurde an die ABH geschickt. Dort hab ich am Montag angerufen, mir wurde aber gesagt, dass sie noch nichts durchgelesen ahben udn sie sich melden, wenn sie noch was brauchen. Dann bekam ich den Brief, dass ich die Verpflichtungserklärung machen muss und einen Nachweis vom Standesamt bringen muss, dass die Eheschließung stattfinden kann. Den Brief hab ich heute gelesen und muss das jetzt alles erledigen.
Mein verlobter ist nicht vom staat abhängig, er hat hier einen Job, den er antreten kann, sobald er eben eine Arbeitserlaubnis hat. Außerdem ist es, soweit ich weiß so, dass man bei einer Eheschließung den Lebensunterhalt NICHT sicher stellen muss, sondern sich nur für die Zeit von Anreise bis Eheschließung verpflichten muss (sagt mir, wenn ich mich irre). Einen Arbeitgeber hatte er nie, weil er ja als Asylant bzw später Geduldeter nie arbeiten durfte.
Danke für eure Antworten!
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 16.12.2007 um 17:19:50
 
Pauline schrieb am 16.12.2007 um 17:06:52:
soweit ich weiß so, dass man bei einer Eheschließung den Lebensunterhalt NICHT sicher stellen muss, sondern sich nur für die Zeit von Anreise bis Eheschließung verpflichten muss 

Vom Grundsatz her richtig, deshalb schrieb ich ja auch, jemanden nach Deutschland holen, wenn kein Ansprch besteht. Der Anspruch kann nach Eheschließung entstanden sein.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #7 - 16.12.2007 um 17:29:50
 
Zitat:

Vom Grundsatz her richtig, deshalb schrieb ich ja auch, jemanden nach Deutschland holen, wenn kein Ansprch besteht. Der Anspruch kann nach Eheschließung entstanden sein.

proll


aber wenn es irgendwelche einwände gibt, dann darf er trotz eheschließung nicht einreisen. wenn es aber keine einwände gibt, dann könnte er theoretisch mit viel Wohlwollen auch ohne Eheschließung einreisen, zumal er hier einen Arbeitsplatz zugesichert bekommen hat.
Er hat doch, wenn er noch nie gearbeitet hat sowieso keinen Anspruch auf Hartz4.
Ich fidn die Eheschließung in D im nachhinein ehct besser, weil dann vor der Hochzit rauskommt, ob er irgendwie Dreck am Stecken hat. Ich hab da schon echt schlimem Geschichten gehört. Ein Grund für die Hochzeit in Nigeria wären noch seine Eltern, die sind in meinem Fall aber leider tot
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 16.12.2007 um 17:39:12
 
Pauline schrieb am 16.12.2007 um 17:29:50:
aber wenn es irgendwelche einwände gibt, dann darf er trotz eheschließung nicht einreisen. wenn es aber keine einwände gibt, dann könnte er theoretisch mit viel Wohlwollen auch ohne Eheschließung einreisen, zumal er hier einen Arbeitsplatz zugesichert bekommen hat.

kann es sein, dass du das System noch nicht ganz verstanden hast?
mal ganz einfach ausgedrückt:
1. Einreise zur Arbeitsaufnahme ist nur möglich, wenn er eine Tätigkeit ausübt, für die kein anderer in Frage kommt (irgend etwas hochspezielles z.B.)... das hat nichts mit Wohlwollen zu tun
2. Einreise zur Eheschließung: da besteht kein Anspruch darauf, wenn alle Voraussetzungen vorliegen, erfolgt eine Ermessensentscheidung der Behörde (hat auch nichts mit Wohlwollen zu tun), der Lebensunterhalt muss bis zur Eheschließung sichergestellt sein
3. Einreise nach erfolgter Eheschließung in Nigeria (Urkundenüberprüfung der Heiratsurkunde ist dann ggf. noch notwendig)... Lebensunterhalt muss im Regelfall nicht nachgewiesen werden (Ausnahmen hatte ich in meiner ersten Antwort schon geschrieben)... wenn alle Voraussetzungen vorliegen, besteht ein Anspruch auf Erteilung des Visums

hat er denn eigentlich schon sein Deutschzertifikat?

Pauline schrieb am 16.12.2007 um 17:29:50:
Er hat doch, wenn er noch nie gearbeitet hat sowieso keinen Anspruch auf Hartz4. 

wie kommst du denn darauf?

Pauline schrieb am 16.12.2007 um 17:29:50:
Ich fidn die Eheschließung in D im nachhinein ehct besser, weil dann vor der Hochzit rauskommt, ob er irgendwie Dreck am Stecken hat. Ich hab da schon echt schlimem Geschichten gehört.

was meinst du damit? Straftaten, Ausweisungsgründe o.ä. werden doch auch bei einem Visum zur Eheschließung in Deutschland berücksichtigt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 16.12.2007 um 18:22:02
 
Pauline schrieb am 16.12.2007 um 17:29:50:
Ich fidn die Eheschließung in D im nachhinein ehct besser, weil dann vor der Hochzit rauskommt, ob er irgendwie Dreck am Stecken hat. Ich hab da schon echt schlimem Geschichten gehört. Ein Grund für die Hochzeit in Nigeria wären noch seine Eltern, die sind in meinem Fall aber leider tot  

Wie lange kennst du deinen Zukünftigen schon ? Hast du dich mit ihm schon mal näher unterhalten oder glaubst du, er hat dir noch nicht alles erzählt, wie es ein zukünftiger Ehemann eigentlcih machen würde?
Dann sollte man eine Eheschließung aber mal ernsthaft überdenken.

Ansonsten kann ich mich sunnysunshine nur vollumfänglich anschließen.

Hatte er denn bei seinem Voraufenthalt den richtigen Namen verwendet ?
Ist er straffällig geworden ?

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Antwort #10 - 16.12.2007 um 19:19:53
 
Zitat:

kann es sein, dass du das System noch nicht ganz verstanden hast?
mal ganz einfach ausgedrückt:
1. Einreise zur Arbeitsaufnahme ist nur möglich, wenn er eine Tätigkeit ausübt, für die kein anderer in Frage kommt (irgend etwas hochspezielles z.B.)... das hat nichts mit Wohlwollen zu tun
2. Einreise zur Eheschließung: da besteht kein Anspruch darauf, wenn alle Voraussetzungen vorliegen, erfolgt eine Ermessensentscheidung der Behörde (hat auch nichts mit Wohlwollen zu tun), der Lebensunterhalt muss bis zur Eheschließung sichergestellt sein
3. Einreise nach erfolgter Eheschließung in Nigeria (Urkundenüberprüfung der Heiratsurkunde ist dann ggf. noch notwendig)... Lebensunterhalt muss im Regelfall nicht nachgewiesen werden (Ausnahmen hatte ich in meiner ersten Antwort schon geschrieben)... wenn alle Voraussetzungen vorliegen, besteht ein Anspruch auf Erteilung des Visums

hat er denn eigentlich schon sein Deutschzertifikat?


wie kommst du denn darauf?


was meinst du damit? Straftaten, Ausweisungsgründe o.ä. werden doch auch bei einem Visum zur Eheschließung in Deutschland berücksichtigt


Ich hab das shcon begriffen, vielleicht ahb ich mich nur unverständlich ausgedrückt.
Ein Visum zur Arbeitsaufnahme beantragt er ja gar nicht. Und dass es keinen Anspruch gibt, ist mir auch klar. Sein Deutschzertifikat hat er, musste keinen Kurs beim Goethe-Institut machen, da er beim Deutschtest auf der Botshcaft gut genug abgeschnitten hat. Das mit dme Hartz4 vergiss einfahc mal. ich meinte nur, dass er ja nicht herkommt, weil er auf Staatskosten leben will, außerdem HAT ER JA BEREITS EINEN JOB VERTRAGLICH ZUGESICHERT BEKOMMEN.
Straftaten etc. werden ja sowohl beim Visum für die Eheschließung in D, als auch bei der FZF berücksichtigt.
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 16.12.2007 um 19:38:40
 
Pauline schrieb am 16.12.2007 um 19:19:53:
Ich hab das shcon begriffen, vielleicht ahb ich mich nur unverständlich ausgedrückt. 

gut Zwinkernd
Pauline schrieb am 16.12.2007 um 19:19:53:
Das mit dme Hartz4 vergiss einfahc mal. ich meinte nur, dass er ja nicht herkommt, weil er auf Staatskosten leben will, außerdem HAT ER JA BEREITS EINEN JOB VERTRAGLICH ZUGESICHERT BEKOMMEN.

warum schreibst du es dann  Schockiert/Erstaunt

zum Thema Krankenversicherung: die Krankenversicherung muss solange gültig sein, bis er gesetzlich familienversichert ist (über dich) bzw. er anfängt zu arbeiten und selbst versichert ist
Empfehlungen für Krankenversicherungen werden hier nicht öffentlich ausgesprochen, sollte jemand eine Empfehlung haben, bitte per PN an die Threaderstellerin

sonst noch irgendwas unklar?
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Antwort #12 - 16.12.2007 um 19:42:40
 
Zitat:

Wie lange kennst du deinen Zukünftigen schon ? Hast du dich mit ihm schon mal näher unterhalten oder glaubst du, er hat dir noch nicht alles erzählt, wie es ein zukünftiger Ehemann eigentlcih machen würde?
Dann sollte man eine Eheschließung aber mal ernsthaft überdenken.

Ansonsten kann ich mich sunnysunshine nur vollumfänglich anschließen.

Hatte er denn bei seinem Voraufenthalt den richtigen Namen verwendet ?
Ist er straffällig geworden ?

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Er war wie so viele unter falschem Namen hier Asylant. Ist ja schon eine Straftat, aber auf der Ausländerbehörde wurden wir gut beraten, er hat eine Grnezübertrittsbscheinigung unterschrieben udn ist freiwillig ausgereist, weil wir nach 5 JAHREN Beziehung endlich ein normales und er ein legales Leben führen wollten (für deutsche Paare ganz normal, für uns ein Lebenstraum). Wir wollen den Landkreis verlassen, er möchte vor allem endlich arbeiten statt nur rumsitzen und wir möchten zusammenziehen und ein normales Leben führen. Am Anfang lernte ich ihn natürlcih unter seiner falschen Identität kennen, nahc udn nach gestnad er mir in den ersten Monaten alles bzw. ich akm natürlich auch selber drauf, weil lügen kann e rnicht gut (shcon allein kamerunische Staatsagehörigkeit udn spricht kein Wort französisch) und mir wars dann auch zu blöd mit den ganzen Lügen, er hat mir Ehrlichkeit versprochen und war es ab dann auch immer. Dass er mir nach 2 Wochen noch nicht alles anvertrauen konnte, versteh ich irgendwo auch. Angst vor einer Abschiebung haben sie ja alle und deshalb hören sie ja auch auf den dummen Rat, mit einer falschen Identität Asyl zu beantragen. In den 5 Jahren haben wir usn auf jeden fall jeden Tag gesehen (bis auf Schüleraustausch und Studienfahrt) und cih weiß sehr viel über ihn und kenne seinen Charakter, seine Schwächen und Stärken sehr gut und bin ganz sicher, dass wir so gut zusammenpassen, dass ich ihn heiraten möchte. Und er hat auch so großes Vertrauen, dass er freiwillig ausreist, wovon ihm alle Freunde abgeraten haben, weil ich ihn ja im Stich lassen könnte. Ich war 14 und er 17 als wir uns kennen lernten und seine Kumpels (auch deutsche) gaben ihm tolle tipps, dass er sich lieber eine suchen soll, die sich schwängern lässt oder zumindest eine ältere, die ihn heiratet. Aber er blieb bei mir, jeden Tag und ich bin mir so sicher, dass er der Richtige ist, dass ich mich eigentlich gar nicht so ewig vor euch rechtfertigen müsste.

Ich hab eine Bekannte, die das gleiche durchmacht (hab sie im forum kennen gelernt) udn bei der kamen jetzt sachen raus: er hat eine einreisesperre, er hat ein Kind mi einer anderen Frau, das gezeugt wurde, während er mit ihr zusammen war, er verlangt dauernd nur geld und jammert rum. DESHALB finde ich es schlauer, hier zu heiraten, weil dann VOR der Hochzeit alles rauskommt, ob sein Alter stimmt, ob er Kinder im Ausland hat oder sogar verheiratet ist. Klar vertraue ich ihm, aber das doch jeder, der heiraten will und doch kommt manchmal so etwas dabei raus. Und deswegen muss diese ganze langatmige Prozedur mit den vetrauensanwälten und OLG eben sein, weil in vielen Ländern einfach Korruption herrscht udn alles nicht so toll wi hier organisiert ist. Und wenn das ganze hier alles hoffentlich endlich über der Bühne ist, dann bin ich so froh und stolz, das alles legal und offiziell geschafft zu haben ohne auf "tolle" ratschläge wie Dänemark, Spanien der weiß der Geier reingefallen zu sein. Und Weihnachten/Sylvester muss ich eben irgendwie ohne ihn ertragen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #13 - 16.12.2007 um 19:46:35
 
Zitat:

gut Zwinkernd

warum schreibst du es dann  Schockiert/Erstaunt

zum Thema Krankenversicherung: die Krankenversicherung muss solange gültig sein, bis er gesetzlich familienversichert ist (über dich) bzw. er anfängt zu arbeiten und selbst versichert ist
Empfehlungen für Krankenversicherungen werden hier nicht öffentlich ausgesprochen, sollte jemand eine Empfehlung haben, bitte per PN an die Threaderstellerin

sonst noch irgendwas unklar?


ich hab mich schon für eine Versicherung entschieden udn werde ihn 3 Monate lang Kranken- Unfall- und haftpflichtversichern. Kann er mit dem Visum schon arbeiten oder direkt nach der Eheschließung. Sorry, aber ich hab keine Vorstellung wie lang das dauert, bis er die AE bekommt. Außerdem muss er ja auch gleich mal einen Integrationskurs machen.
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Antwort #14 - 16.12.2007 um 20:04:51
 
Pauline schrieb am 16.12.2007 um 19:46:35:
Kann er mit dem Visum schon arbeiten oder direkt nach der Eheschließung. Sorry, aber ich hab keine Vorstellung wie lang das dauert, bis er die AE bekommt. 

da musst du in das Visum schauen, welches er erteilt bekommt. Im Regelfall dürfte die Erwerbstätigkeit im Visum noch untersagt sein, und erst mit Erteilung der AE nach § 28 AufenthG wäre die Erwerbstätigkeit kraft Gesetzes erlaubt

nach der Bearbeitungsdauer der AE könntest du dich bei deiner ABH schon erkundigen und auch ob ein Termin notwendig ist und wie lang der im Vorfeld vereinbart werden sollte
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