blackisbeautiful schrieb am 31.12.2007 um 19:58:28:Zitat:
Hat dein Mann eine
AE von der
ABH erhalten, ohne das Visum zur
FZF in seinem Heimatland zu beantragen?
Mein mann braucht keine
AE Ich bin die Ausländerin (obwohl ich total integriert in DE bin und auch fast akzentfrei Deutsch spreche, habe ich eine Empfehlung zum Integrationskurs bekommen ... ). Und meine
AE wurde einfach umgewandelt in §28 für 2 Jahre, da ich Studentin bin und
AE nach §16 hatte. Ausreise und Visum für
FZF wurde nicht verlangt
Heiraten in Dänemark ist nicht verboten. Heiraten in Dänemark ist, wenn man dortige Voraussetzungen erfüllt sind, immer möglich.
Die Frage bleibt, ob man danach von der
ABH eine
AE bekommen kann,
bzw. wie die Chancen stehen..
Und hier muss man nun Unterschiede machen:
@blackisbeautiful
da Du bereits eine gültige
AE nach § 16
AufenthG hattest, warst Du in einer rechtlich
guten Situation, Du bekommst im Regelfall unter Vorlage der Heiratsurkunde von der
ABH einfach eine neue
AE nach § 28
AufenthGgeht einfach und problemlos.
§ 39 Abs. 1
AufenthV, § 5 Abs. 1
AufenthG und Deutschkenntnisse nach § 30 Abs. 1 Nr. 2
AufenthGDie rechtlichen Möglichkeiten auf eine
AE, sind aber je nach Sachverhalt unterschiedlich.
Und Laeusel will oder wollte oder hat laut früheren Posting in Dänemark mit einem Schengenvisa geheiratet.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1190135078/0#0Heirat in Dänemark
hilft z.B. visafreien Positivstaatlern nicht
da kein Anspruch auf eine
AE nach § 39 Abs. 3
AufenthV sondern, nur Ermessen nach § 5 Abs. 2 Satz 2
AufenthG gegeben ist, ( wenn alle Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind).
Gleiches gilt bei Einreise mit Schengenvisum, Schengenvisum für Kurzaufenthalte = falschem Visum, auch hier ist bei Heirat in Dänemark kein Anspruch nach § 39 Abs. 3
AufenthV entstanden, sondern eine Erteilung der
AE wieder nur im Ermessen des § 5 Abs. 2 Satz 2
AufenthG möglich (wenn alle Erteilungsvoraussetzungen vorliegen).
Wobei erschwerend evtl. mögliche falsche oder unrichtige/unvollständige Angaben im Visaverfahren hinzukommen, die eine Ermessensausübung nicht positiv erleichtern.