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Hilfe was passiert?  Zweifel an den Urkunden (Gelesen: 3.300 mal)
Laeusel
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Hilfe was passiert?  Zweifel an den Urkunden
14.12.2007 um 21:10:14
 
Hallo Liebe Leute,
vielen Dank nochmals für die Antworten meines vorherigen Threads.

Damals hatte ich die Frage gestellt was besser ist, in Deutschland oder Dänemark meine Indische Verlobte zu Heiraten.

Nun hatte ich mich entschieden den weg über das Deutsche Standesamt zu gehen.

Die Papiere sind an verschiedene Botschaften gegangen. Von Bombay habe ich nur gehört das sie 150 EUR haben wollen seitdem nichts mehr ca. 4 Wochen her.

Dafür gibts jetzt Probleme mit den Urkunden in Chennai.
Den Kostenvorschuss von 550 EUR hatte ich schon bezahlt. Gestern hatte mich das Standesamt angerufen und mir erzählt das die Botschaft nochmal 300 EUR fuer die anderen beiden Urkunden bräuchte. (Ledigkeitsbescheinigung und Scheidungsurkunde)

Dann kam das dicke Ding:
Bei der Überprüfung der Heiratsurkunde bestehen grosse Zweifel.
Beispielsweise ist unter der Anschrift des Notars in Bangalore ein Krankenhaus zu finden.

Nun habe ich aber meine Zweifel das richtig geprüft wird. Die Kopie der Heiratsurkunde habe ich vor mir liegen. Die Urkunde ist in Schreibmaschine geschrieben und in Englisch somit eindeutig zu lesen. Meine Verlobte hatte damals in Cochin geheirated und dort wurde sie auch ausgestellt. Sogar mit Register Nummer.  Nirgends steht da etwas von einem Notar in Bangalore in der Urkunde.
Das einzige ist ein Notarieller Stempel von Hyderabad. Da wir die Urkunde nicht im Orginal hatten, haben wir die Kopie in Hyderabad beglaubigen lassen.

Ausserdem hatte mir die Standesbeamten erzählt das auch an den anderen Dokumenten zweifel hersche und ob ich diese Dokumente trotzdem Prüfen möchte.

Ich hatte nun der Botschaft einen Brief geschrieben und darauf aufmerksam gemacht.
Da ich nächste Woche beruflich in Indien bin, möchte ich gerne die Sache vor Ort klären.

Nun meine Fragen?

Was wird denn Überprüft nur die Urkunden? Oder auch vor Ort bei den zuständigen Behörden?

Was passiert wenn die Sachen negativ zum OLG gehen? Ist dann alles Vorbei? Kann ich einspruch einlegen? Ich bin mir wirklich nicht sich was ich machen kann.
Ich möchte gerne auf jedenfall das die Heiratsurkunde nochmals geprüft wird. Ist dies möglich und muss ich nochmals den selben Betrag bezahlen?


Ich verstehe die Welt nicht mehr?

Wir haben nach Chennai die Scheidungsurkunde, Heiraturkunde und das Ledigkeitszeugniss vom Notar in Hyderabad beglaubigen lassen.
Da uns die Orginale nicht vorliegen.

Vieleicht kann mir jemand helfen da ich nicht weiter weiss. hä?

Gruss Laeusel

Frohe Weihnachten euch allen Smiley

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ronny
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Antwort #1 - 15.12.2007 um 09:58:04
 
Laeusel schrieb am 14.12.2007 um 21:10:14:

Was wird denn Überprüft nur die Urkunden? Oder auch vor Ort bei den zuständigen Behörden?


Hallo,

es wird grob gesagt überprüft, ob sich die beurkundete Tatsache (bspw. Geburt , Eheschließung etc) in den dort vor Ort geführten Registern (Geburtenbuch, Geburtenliste des Krankenhauses etc.) auch als tatsächlich  ereignet verifizieren lässt.

Dazu wird bspw. bei einer Heirat ggf. auch am Wohnsitz überprüft, ob dort eine Familie lebt (haben die Inder nicht auch so etwas wie Hausregister .... irgendwas ist mir da erinnerlich...so von wegen Essenmarken oder so??) oder gelebt hat. Ggf. werden Nachbarn und Eltern befragt.

Dazu wird geprüft ob die beurkundenden Beamten vor Ort auch diese Urkunden ausstellen dürfen etc. pp.

Deswegen (und weil in Indien halt die größten Probleme mit Fälschungen bestehen) ist die Überprüfung sehr zeitaufwändig und dementsprechend teuer.

Bei dem Scheidungsurteil wird gaaanz sicher hnterfragt werden, ob die beiden Probanden sich auch öffentlichkeitswirksam tatsächlich getrennt haben.

Indien ist mein Musterbeispiel für gefakede Scheidungen (Stichwort schleichender Familiennachzug). Da wird eine intakte Ehe mal eben für ein paar Jahre "unterbrochen" bis dann der nach hier gezogene Partner entweder den gesicherten Status, besser noch die Einbürgerung in der Tasche hat. Danach dann Trennung vom deutschen Partner und "Wiederheirat" des früheren indischen Partners.

Zitat:
Was passiert wenn die Sachen negativ zum OLG gehen?


Falls das OLG die neuen Untersuchungen wollte, wird es keine Befreiung erteilen, solange die Zweifel nicht ausgeräumt sind.

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Laeusel
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Antwort #2 - 15.12.2007 um 13:08:23
 
Danke für die Antwort. Wenn es wirklich so abläuft wie du mir geschildert hast.
Habe ich ich nichts dagegen.

Ich verstehe ja das es Scheinehen geben soll. Auch das alles überprüft wird.

Aber wie kann ich die Behörden davon überzeugen, das alles echt ist.
Meine Verlobte arbeitet wie ich bei einer grossen Deutschen Gesellschaft in Indien.
Kann diese Firma zum Beispiel als Leumund auftreten.

Was ich nicht verstehe, ist das ein Notar aus Bangalore überprüft wird. Den ich nicht auf den Dokumenten finde. Warum wird nicht bei den dortigen Behörden überprüft.

Ist es vieleicht besser einen Anwalt einzuschalten? Und von wo aus, von Indien oder von Deutschland oder muss man erst das Procedere abwarten.


Wenn die ganze Sache nicht klappt. Ist dann eine Hochzeit in  Indien oder Dänemark trotzdem möglich?

Wie sieht es dann mit der Anerkennung in Deutschland aus?

Also ganz Ehrlich. Ich krieg da wenig Info von meiner Standesbeamtin.
Aber wenigstens bekomme ich hier gute Antworten.

Vielen Dank im Vorraus


Gruss Lausel




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blackisbeautiful
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Antwort #3 - 16.12.2007 um 12:42:40
 
Hallo Lausel,

Laeusel schrieb am 15.12.2007 um 13:08:23:
Ist es vieleicht besser einen Anwalt einzuschalten? 


Wenn du nur Geld ausgeben möchtest.

Laeusel schrieb am 15.12.2007 um 13:08:23:
oder muss man erst das Procedere abwarten.


Das halte ich für sehr klug!

Laeusel schrieb am 15.12.2007 um 13:08:23:
Ist dann eine Hochzeit inIndien oder Dänemark trotzdem möglich?

Wie sieht es dann mit der Anerkennung in Deutschland aus? 


Eine Hochzeit ist in Dänemark trotzdem möglich. Und die Ehe wird problemlos in Deutschland anerkannt. Ich habe selbst dort letzten Monat geheiratet! Kann ich nur empfehlen.

Unsere Standesbeamtin hat uns da auch wenig weitergeholfen aber ich habe mich vorher im Internet schlau gemacht und habe gewusst was zu tun ist und habe somit verhindert, dass die mich schikanieren! Die wird sich nicht freuen wenn die Ehe im Ausland geschlossen wird aber was tun wenn die Behördengänge so unglaublich kompliziert sind?!

Viel Glück, es wird schon schief gehen!

Liebe Grüße

Lilian Smiley
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Antwort #4 - 28.12.2007 um 23:05:03
 
blackisbeautiful schrieb am 16.12.2007 um 12:42:40:
Eine Hochzeit ist in Dänemark trotzdem möglich. Und die Ehe wird problemlos in Deutschland anerkannt. Ich habe selbst dort letzten Monat geheiratet! Kann ich nur empfehlen


Kannst du mir bitte sagen durch welche Agentur du geheiratet hast?

Danke
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Antwort #5 - 28.12.2007 um 23:08:20
 
claudi811 schrieb am 28.12.2007 um 23:05:03:
Kannst du mir bitte sagen durch welche Agentur du geheiratet hast? 


Bitte nur per PN oder mail.

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trixie
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Antwort #6 - 28.12.2007 um 23:20:28
 
blackisbeautiful schrieb am 16.12.2007 um 12:42:40:
Eine Hochzeit ist in Dänemark trotzdem möglich. Und die Ehe wird problemlos in Deutschland anerkannt. Ich habe selbst dort letzten Monat geheiratet!


Hat dein Mann eine AE von der ABH erhalten, ohne das Visum zur FZF in seinem Heimatland zu beantragen?

trixie
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Eduard
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Antwort #7 - 29.12.2007 um 15:58:34
 
trixie schrieb am 28.12.2007 um 23:20:28:
Hat dein Mann eine AE von der ABH erhalten, ohne das Visum zur FZF in seinem Heimatland zu beantragen?


Trixie, du liest wirklich zu schnell  Smiley

Blackisbeautiful ist laut ihrem Profil (angezeigt neben ihrem Beitrag) selbst Ausländerin - aufgrund der guten Grammatik hast Du wohl gedacht, sie wäre Deutsche.

Habe mal nachgesehen, anscheinend ist sie als Studentin hier und hat jetzt einen Deutschen in Dänemark geheiratet. So etwas geht natürlich relativ problemlos, auch nach kürzlichen Änderungen.

Eduard
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Antwort #8 - 31.12.2007 um 19:58:28
 
Liebe Claudi811,

Zitat:
Kannst du mir bitte sagen durch welche Agentur du geheiratet hast? 


Wir haben keine Agentur gebraucht. Wenn du dich einigermaßen auf Englisch unterhalten kannst, dann kannst du auch selbst die Eheschliessung organisieren. Wir haben in Kopenhagen geheiratet und ich kann dir mit bestem Gewissen empfehlen auch dort zu heiraten. Unter folgendem Link kannst du einige Informationen bekommen was du dann alles brauchst. Einziger Nachteil du muss 2 Mal nach DK reisen. Einmal um die Formulare auszufüllen und das zweite Mal für die Eheschliessung. Aber die sind sehr freundlich und alles lief problemlos.

http://www3.kk.dk/Globalmenu/City%20of%20Copenhagen/Services%20and%20Contacts/Ma...

Zitat:
Hat dein Mann eine AE von der ABH erhalten, ohne das Visum zur FZF in seinem Heimatland zu beantragen? 


Mein mann braucht keine AE Zwinkernd Ich bin die Ausländerin (obwohl ich total integriert in DE bin und auch fast akzentfrei Deutsch spreche, habe ich eine Empfehlung zum Integrationskurs bekommen ... Zwinkernd). Und meine AE wurde einfach umgewandelt in §28 für 2 Jahre, da ich Studentin bin und AE nach §16 hatte. Ausreise und Visum für FZF wurde nicht verlangt.

Eduard schrieb am 29.12.2007 um 15:58:34:
Blackisbeautiful ist laut ihrem Profil (angezeigt neben ihrem Beitrag) selbst Ausländerin - aufgrund der guten Grammatik hast Du wohl gedacht, sie wäre Deutsche.

Habe mal nachgesehen, anscheinend ist sie als Studentin hier und hat jetzt einen Deutschen in Dänemark geheiratet. So etwas geht natürlich relativ problemlos, auch nach kürzlichen Änderungen. 


Richtig nachgeforscht Eduard, danke für die Berichtigung.

Liebe Grüße, und ich wünsche euch allen einen guten Rutsch ins Jahr 2008!!!

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Antwort #9 - 01.01.2008 um 15:56:08
 
blackisbeautiful schrieb am 31.12.2007 um 19:58:28:
Zitat:
Hat dein Mann eine AE von der ABH erhalten, ohne das Visum zur FZF in seinem Heimatland zu beantragen?  

Mein mann braucht keine AE  Ich bin die Ausländerin (obwohl ich total integriert in DE bin und auch fast akzentfrei Deutsch spreche, habe ich eine Empfehlung zum Integrationskurs bekommen ... ). Und meine AE wurde einfach umgewandelt in §28 für 2 Jahre, da ich Studentin bin und AE nach §16 hatte. Ausreise und Visum für FZF wurde nicht verlangt


Heiraten in Dänemark ist nicht verboten. Heiraten in Dänemark ist, wenn man dortige Voraussetzungen erfüllt sind,  immer möglich.
Die Frage bleibt, ob man danach von der ABH eine AE bekommen kann,
bzw. wie die Chancen stehen..

Und hier muss man nun Unterschiede machen:
@blackisbeautiful
da Du bereits eine gültige AE nach § 16 AufenthG hattest, warst Du in einer rechtlich
guten Situation, Du bekommst im Regelfall unter Vorlage der Heiratsurkunde von der ABH einfach eine neue AE nach § 28 AufenthG
geht einfach und problemlos.
§ 39 Abs. 1 AufenthV, § 5 Abs. 1 AufenthG und Deutschkenntnisse nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG

Die rechtlichen Möglichkeiten auf eine AE, sind aber je nach Sachverhalt unterschiedlich.

Und Laeusel will oder wollte oder hat laut früheren Posting in Dänemark mit einem Schengenvisa geheiratet.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1190135078/0#0


Heirat in Dänemark
hilft z.B. visafreien Positivstaatlern nicht
da kein Anspruch auf eine AE nach § 39 Abs. 3 AufenthV sondern, nur Ermessen nach § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG gegeben ist, ( wenn alle Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind).

Gleiches gilt bei Einreise mit Schengenvisum, Schengenvisum für Kurzaufenthalte = falschem Visum, auch hier ist bei Heirat in Dänemark kein Anspruch nach § 39 Abs. 3 AufenthV entstanden, sondern eine Erteilung der AE wieder nur im Ermessen des § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG möglich (wenn alle Erteilungsvoraussetzungen vorliegen).
Wobei erschwerend evtl. mögliche falsche oder unrichtige/unvollständige Angaben im Visaverfahren hinzukommen, die eine Ermessensausübung nicht positiv erleichtern.
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