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Schengen-Visa verweigert ? (Gelesen: 1.474 mal)
LazarusLong
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Che Sera, Sera


Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Schengen-Visa verweigert ?
12.12.2007 um 22:36:51
 
Vermutlich eine komplizierte Frage - ich hoffe dass jemand mir hier einen Tip geben kann !
OK, ich bin Deutscher Staatsbürger, schon seit Geburt. Ich habe auch bis 2005 grösstenteils in Deutschland gelebt und gearbeitet.  Ich habe 2004 eine Frau in Thailand kennengelernt, allerdings war ein Visum illusorisch da meine Scheidung noch lief. Kurz vor meiner Scheidung im Dezember 2005 bekam ich ein Jobangebot aus Kanada dass ich angenommen habe. Ich bin dann im Dez. 05 geschieden worden, habe drei Tage später in Thailand geheiratet (Heiratsurkunde wurde vom Dt. Konsulat beglaubigt) und sodann ein kanadisches Visum für meine Frau beantragt. Kein Problem.
Meine Frau und ich leben und arbeiten beide in Kanada, meine Frau hat ausserdem noch ein US-Besuchervisum für drei Jahre da wir nach der US-Grenze wohnen. US Visum war kein Problem.
Wir wollten im Januar 08 kurz nach Deutschland fliegen da meine Frau Deutschland einfach mal sehen möchte. Januar deshalb da ich passenderweise geschäftliche Termin habe. Allerdings verweigert uns dass Konsulat ein Visum (wir warten noch auf die Schriftform).
Wir haben Mietvertrag in Kanada, Arbeitsverhältnis (130.000 $ p.a) usw usw. vorgelegt... ich bin immerhin deutscher Staatsbürger, und angeblich stehen doch "laut Grundgesetz "Ehe und Familie unter der Schutz des Staates!
Einladung haben wir keine da wir uns u.U. zwar mit Freunden treffen, aber nicht eingeladen sind. Wir sind auch durchaus in der Lage jeden Urlaub selbst zu bezahlen und würden (da ich in Kanada steuerbefreit bin) wohl kaum auf den Gedanken kommen nach Deutschland zu gehen, weder legal noch illegal.
Remonstration und bei weiterer Ablehnung Klage ? Vor welchem Gericht ?
Danke schon mal für die Hilfestellung....
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 12.12.2007 um 23:37:30
 
Da würde ich doch erst einmal ein persönliches Gespräch mit dem Konsul führen und den Sachverhalt entsprechend darlegen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Mick
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Antwort #2 - 13.12.2007 um 00:10:18
 
Hoi,
erstmal: Versuche dem Vorschlag von Saxonicus
zu folgen (nach der schriftlichen Begründung durch
das Konsulat).

LazarusLong schrieb am 12.12.2007 um 22:36:51:
Vor welchem Gericht ? 

Verwaltungsgericht Berlin.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Einbeck
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
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Antwort #3 - 13.12.2007 um 03:19:29
 
LazarusLong schrieb am 12.12.2007 um 22:36:51:
Vermutlich eine komplizierte Frage - ich hoffe dass jemand mir hier einen Tip geben kann ! 


Wenn ich den Sachverhalt lese stellt sich mir eine Frage, warum abgelehnt?
So wie Sachverhalt geschildert, gäbe es keine Zweifel, viel zu eindeutig positiv.
Hast Du evtl vergessen etwas zu erwähnen, welchen Aufenthaltsstatus hat Deine Frau in Kanada?

Hat Deine Frau evtl. eine Deutschland Historie? Frühere Deutschlandaufenthalte,
frühere Probleme mit ABH oder dt. Behörden?
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Ernas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 13.12.2007 um 15:38:04
 
Einbeck schrieb am 13.12.2007 um 03:19:29:
Hat Deine Frau evtl. eine Deutschland Historie? Frühere Deutschlandaufenthalte,
frühere Probleme mit ABH oder dt. Behörden?


da wuerde ich auch das einzige Problem sehen. Gespraech mit den Kollegen im Konsulat fuehern und die Lage klaeren. Wechen kanadischen Aufenthaltstitel hat sie, habt ihr denn?
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