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Vereinigte Königreich (Gelesen: 1.401 mal)
benam5534
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12.12.2007 um 12:54:37
 
Hallo!

Ich habe eine Frage, meine Frau und ich haben vor, in Jan 08 für paar Tage vom 9. bis zum 16. nach London fliegen.

Ich habe über die Internetseite visainfoservices.com die Formulare und Anträge für EWR-Familienmitglieder ausgefüllt und habe einen Termin für den 27.12.2007 zur Entnahme der biometrischen Daten bekommen.

nun zu meinen Fragen:

1- Kann das Visum wegen finanziellen Gründen abgelehnt werden, meine Frau ist auszubildene und ich habe mich seit dem 13.11.2007 selbstständig gemacht, unsere Einkommen ist momentan um 1000,- im Monat

2- Würden Wir das Visum rechtzeitig bekommen, wenn der Termin erst am 27.12 ist?

3- Wenn wir unser Urlaub buchen und das Visum abgelehnt wird können wir vom Kaufvertrag zurücktretten oder müssen wir dann Stonierungsgebühren zahlen?

Vielen Dank im Voraus
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 12.12.2007 um 16:13:57
 
benam5534 schrieb am 12.12.2007 um 12:54:37:
1- Kann das Visum wegen finanziellen Gründen abgelehnt werden, meine Frau ist auszubildene und ich habe mich seit dem 13.11.2007 selbstständig gemacht, unsere Einkommen ist momentan um 1000,- im Monat

Ihr habt keinen Rechtsanspruch auf ein Visum für UK. Abgelehnt wurden Visa schon aus den unterschiedlichsten Gründen. Guckst du hier:

http://209.85.129.104/search?q=cache:JvnW93DilE4J:news.bbc.co.uk/2/hi/uk_news/po...

benam5534 schrieb am 12.12.2007 um 12:54:37:
2- Würden Wir das Visum rechtzeitig bekommen, wenn der Termin erst am 27.12 ist? 

Wahrsagerin

benam5534 schrieb am 12.12.2007 um 12:54:37:
Wenn wir unser Urlaub buchen und das Visum abgelehnt wird können wir vom Kaufvertrag zurücktretten oder müssen wir dann Stonierungsgebühren zahlen? 

Hier wird es darauf ankommen, auf welcher vertraglichen Grundlage ihr den Urlaub gebucht habt. Ein Kaufvertrag wird es mit Sicherheit nicht sein. Habt ihr mit einem Reiseveranstalter einen Reisevertrag geschlossen, also eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Flug, Hotel u. ä.), gilt

§ 651 i BGB Rücktritt vor Reisebeginn

I Vor dem Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

II Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.

III Im Vertrage kann  für jede Reiseart unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs ein Vomhundertsatz des Reisepreises als Entschädigung festgesetzt werden.

Es empfiehlt sich also der Blick in den Vertrag.

Wenn ihr die einzelnen Leistungen (z. B. Bahnfahrt, Flug, Hotel) getrennt gebucht habt, steht euch dieses Recht nur dann zu, wenn ihr ein Rücktrittsrecht vereinbart habt. Falls ihr eine Reiserücktrittversicherung abschließen möchtet, solltet ihr euch vorher genau darüber informieren, ob die Versicherung im Falle der Nichterteilung eines Visums Leistungen erbringt. Manche begrenzen dies auf ‚nicht voraussehbare Ereignisse’ und könnten dann argumentieren, die Nichterteilung sei voraussehbar gewesen.

Mono
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benam5534
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Antwort #2 - 13.12.2007 um 11:14:17
 
hmm dann lassen wir lieber die finger von London und fliegen wa nächstes mal hin
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benam5534
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Antwort #3 - 14.12.2007 um 00:51:52
 
hallo nochmal

wir haben uns für rom entschieden da darf ich doch einreisen oder? Durchgedreht

gruß
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trixie
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Antwort #4 - 14.12.2007 um 01:04:52
 
Nach Bella Italia darfst du reisen.

In Rom soll es auch sehr schön sein.

trixie
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benam5534
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Antwort #5 - 14.12.2007 um 13:55:55
 
danke
habm wa heute alles gebucht für 5 tage

danke nochmal für die antworten
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