Thoddy schrieb am 12.12.2007 um 11:19:46:Hallo,bist Du sicher das ich jetzt abwarten kann,bis ein Schreiben von der
Ausländerbehörde bekomme und das die Frist erst dann beginnt ?
Die
AE ist so lange gültig, bis sie von der
ABH rückbefristet wird, oder deiner Freundin einen Termin zur Ausreise gegeben hat.
Thoddy schrieb am 12.12.2007 um 11:19:46:Könnte ich dann evl. Wiederspruch einlegen,mit der Begründung das sie ihrer
Letzten Familie schlecht behandelt wurde( was auch stimmt)?
Das würde aber am Sachverhalt nichts ändern. Unabhängig davon, könnte die Au-Pair-Familie Negatives über deine Freundin zu Protokoll bringen.
Thoddy schrieb am 12.12.2007 um 11:19:46:Könnte ich veruchen ein Touristenvisa zu beantragen ?
Das könnte deine Freundin nur im Heimatland, unter den entsprechenden Voraussetzungen beantragen (VE usw.).
Thoddy schrieb am 12.12.2007 um 11:19:46:könnte ich dann evl. jetzt schon nach Dänemark einreisen
... das ist noch ok.
Thoddy schrieb am 12.12.2007 um 11:19:46:dann am 11 januar heiraten?
... das würde evtl. auch noch funktionieren.
Wenn vorher ihre
AE rechtskräftig rückbefristet wurde und die Dänen nicht informiert sind, dass sie sich zum Zeitpunkt der Eheschließung illegal in Dänemark aufhält, habt ihr Glück gehabt.
Auch wenn die Ehe rechtskräftig wäre, dürfte sie nicht mehr nach Deutschland einreisen, weil sie für Deutschland keinen rechtsgültigen Aufenthaltstitel hat. Sie wäre somit illegal in Deutschland.
Saxonicus schrieb am 12.12.2007 um 12:28:27:In Absprache mit der Aupair-Agentur wäre ein Wechsel der Gastfamilie sicher möglich gewesen.
Aber sicherlich nicht für den Zeitraum von vier Wochen.
trixie