(Ich versuche mal zu antworten und hoffe, dass mich jemand korrigiert, wenn's nicht stimmt.)
Solange deine Frau keine Bewilligung in der Schweiz hat, musst du den Familiennachzug nach deutschem Recht beantragen (da deine Frau in diesem Fall ja auch noch in Deutschland gemeldet sein wird). Danach musst du wohl zuerst nach Deutschland einreisen, dich dort anmelden und eine
AE ausstellen lassen. Damit würdest du dich dann "rechtmässig" (gem. schweiz. BGer Rechtsprechung) in Deutschland aufhalten.
Wenn deine Frau anschliessend eine Arbeitsstelle und Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz kriegt, kannst du ihr ohne grossen administrativen Aufwand folgen.
Wenn deine Frau bereits in der Schweiz gemeldet ist, BEVOR ihr das Gesuch einreicht, ist m.E. keine
FZF nach deutschem Recht möglich. In diesem Fall wäre das schweizerische Recht massgebend.
Was mit dem FZF-Verfahren (nach deutschem Recht) passiert, wenn deine Frau ihren Wohnsitz WÄHREND des Verfahrens von Deutschland in die Schweiz verlegt, weiss ich nicht. Vielleicht kann das ein Experte beantworten??
Zu deiner letzten Frage: Idealerweise hätte deine Frau in der Schweiz eine Arbeitsstelle. Sie kann aber auch ohne Stelle in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung kriegen (vgl. Personenfreizügigkeitsabkommen CH-EG, Anhang I, Art. 24), muss dafür aber nachweisen können, dass sie für sich bzw. für euch beide auch ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz über ausreichende finanzielle Mittel und Krankenversicherungsschutz verfügt, wenn du mit ihr in der Schweiz leben möchtest.
Ich hoffe, diese Antworten helfen dir weiter.
LG,
Celloplayer