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Ausland und Kindergeld? (Gelesen: 1.739 mal)
Selin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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05.12.2007 um 13:35:32
 
Hallo,

wir wollen unseren ständigen Aufenthalt nun endgültig und fest in die Türkei verlegen und nicht mehr pendeln, sobald mein Sohn nächstes Jahr in die türkische Pflichtvorschule könnte (normale Einschulung 2009).

Mein Mann ist in der Türkei selbständig und steuerpflichtig, ich habe ein Internet-Reisebüro als Vollerwerb angemeldet, bin also einkommenssteuerpflichtig in Deutschland und muss ja auch die Einkommenssteuererklärung machen. Das soll auch so bleiben, da ich das Büro auch von der Türkei aus führen kann - Konten und Gewerbe sollen weiterhin in D angesiedelt bleiben. Ausserdem behalten wir auch unsere Wohnung in Deutschland.

Jetzt kommt meine Frage: Wenn ich in Deutschland einkommenssteuerpflichtig bin, bekomme ich doch auch weiter im Ausland Kindergeld, oder hab ich da was falsch verstanden?

Gilt das auch, wenn die Einkünfte aus dem Internet-Reisebüro geringfügig sind?

Kann mir da jemand helfen? Oder soll ich gleich einen Steuerberater nehmen??

Grus

Selin

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trixie
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Antwort #1 - 05.12.2007 um 13:47:26
 
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Selin
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Antwort #2 - 05.12.2007 um 14:19:32
 
Erklärt es nicht so wirklich, meine Kinder haben ja beide die deutsche StA, und ich werde auch nicht von einer Firma geschickt, sondern will mein in D gemeldetes Gewerbe von der Türkei aus weiterführen. Die Zahlungseingänge erfolgen ja weiterhin auf mein deutsches Konto.

So wie ich recherchiert habe, muss ich einen Antrag stellen, dass ich weiterhin als unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig angesehen werde. Das wird man teilweise sogar "zwangsweise", selbst wenn man keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat.

Wird wohl alles nix helfen, ich werd zum FA müssen....
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