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Besuchsvisum abgelehnt für VERHEIRATETE Bekannte (Gelesen: 1.782 mal)
tweety501
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30.11.2007 um 23:58:55
 
Liebe Forumsgemeinde,

ich bin so erleichtert, dass es hier so ein super Forum gibt. Ich habe auch schon fleissig recherchiert und gelernt, dass bei einem Besuchsvisum die "finanzielle Situation" und "Rückkehrwilligkeit" die wesentlichen Prüfpunkte sind..hät ich das mal vorher gewusst  Griesgrämig
Am 26.11.07 hat eine gute Freundin von mir/meinen Eltern ein Besuchsvisum für 90Tage bei der chinesischen Botschaft Chengdu beantragt...der Antrag wurde heute unter Angabe von §77 Abs.2 abgelehnt, obwohl ich als Einlader dabei war (durfte aber nur im Warteraum warten) und wir alle lt. Homepage relevanten Dokumente incl. Einladung + Verpflichtungserklärung eingereicht haben.
Folgendes zu der Beziehung zu meiner Bekannten:
Sie ist eine Freundin unsere Familie, sprich Freundin meiner Eltern und auch mir.
Meine Eltern haben die Familie im rahmen einer Chinareise 1999 mit anderen Freunden kennengelernt (aber keine Belge mehr). Ich war in 2000 zum 1.Mal dort (Urlaub während eines Praktikums in Shanghai, hab aber leider keine Belege der Reise, nur über das Praktikum) und danach erst wieder im Februar 2007 (kann ich durch Flugticket belegen) und jetzt im November. Zwischen 2000+2007 war man allerdings nur sporadisch in Kontakt. Die Familie ist aber trotzdem immer super gastfreundlich gewesen, daher wollten wir zumindest die Mutter zu uns einladen um auch einen Teil der Gastfreundschaft zurückzugeben..und um ihr auch Deutschland zu zeigen.
Ich habe die Verpflichtungserklärung beantragt, weil meine Eltern mittlerweile nur noch Nebenjobs bestreiten (haben aber Eigentum), die würden sich natürlich auch um die Bekannte kümmern, schliesslich muss ich arbeiten und kann nicht 90Tage frei nehmen..
Zu den wirtschaftlichen Hintergründen der Familie:
Verheiratet, Alter 54, 1 Tochter, besitzen ein eigenes Internetcafe (läuft auf Namen des Vaters, sie arbeitet dort) und diverses Wohneigentum. Aber noch nie im Ausland.
Zum Antrag muss ich sagen, das wir anscheinend nur die nötigsten Infos gegeben haben, was wohl superdämlich war..?
Bezüglich des Punkts "Arbeitgeber" haben wir nur geschrieben, dass Ihr Urlaub für den Zeitraum der Reise gewährt wird und sie danach natürlich wieder eingestellt wird. Daneben erhält Sie 600EUR/Monat. Das haben wir nur reingeschrieben, weil es so in den Anforderungen Stand. In Wirklichkeit sind die ja eine Wirtschafstgemeinschaft. Wir habe auch keine Heiratsurkunde beigefügt (war aber im Visumsantrag entsprechend angekreuzt), so das wohl nicht sofort ersichtlich war, dass der Mann das Internetcafe betreibt...
Extra für den Reisezweck hat sie ein Bankkonto eröffnet und auch nur diesen vorgelegt. Hätten/würden die Konten des Vaters auch geholfen? Leider haben wir auch keine Bescheinigung über das Wohneigentum beigefügt, weil es ja auf den Namen des Vaters läuft...
Jetzt würde ich im Rahmen des Remonstrationsverfahren die o.g. Punkte nochmals erwähnen und beglaubigte + ins englisch übersetzte Dokumente für Heiratsurkunde + Wohneigentum anführen.
Nachteilig war sicherlich auch, das meine Bekannte während des Interviews aufgrund Unerfahrenheit sehr unsicher reagiert hat. (die Dame im Konsulat war aber auch ein Drache..)
1.Die Vollmacht welches ich ihr schreibe und sie an mich mit Unterschrift zurückfaxt, muss ich meine Unterschrift Beglaubigen lassen?
2.Was denkt ihr, bringt das alles überhaupt noch etwas?
3.Sollte ich vielleicht auch Unterlagen und extra Einladung + Grundbucheintrag meiner Eltern hinzufügen?

Hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen, bin für jeden Rat dankbar..

Danke im Voraus!
Lee
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Einbeck
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Antwort #1 - 01.12.2007 um 02:22:27
 
tweety501 schrieb am 30.11.2007 um 23:58:55:
1.Die Vollmacht welches ich ihr schreibe und sie an mich mit Unterschrift zurückfaxt, muss ich meine Unterschrift Beglaubigen lassen?
2.Was denkt ihr, bringt das alles überhaupt noch etwas? 
3.Sollte ich vielleicht auch Unterlagen und extra Einladung + Grundbucheintrag meiner Eltern hinzufügen?
 


Nein, Deine Unterschrift muss nicht beglaubigt werden.

Unterlagen zu Deinen Eltern, Einkommen und Vermögen Deiner Eltern, sorry es geht um Rückkehrbereitschaft der eingeladenen, sind unwichtig.
Nicht der Einlader wird abgelehnt sondern die Eingeladene.

Aussichtsreich/Erfolglos?
Probieren!

3 Monate, sehr lange, tut es nicht auch weniger, 3 Monate Urlaub, selbst bei Arbeit im Betrieb des Vaters, naja kützer ist besser.

Bitte bedenken 3 Monate Aufgabe des Jobs,okay Arbeitsplatz gibt es nach Rückkehr wieder, da beim Vater, aber der kann 3 Monate auf Sie einen wichtigen Mitarbeiter verzichten?

Arbeitet im Internetcafe des Vaters, naja nicht traumhaft positiv für Rückkehrbereitschaft.

Positiv für Rückkehrbereitschaft: verheiratet mit Kind,  soll die Familie gleich 3 Monate verzichten?

Nicht falsch verstehen, es geht hier nicht um nicht gönnen, bloss welcher Arbeitnehmer oder
Familienangehöriger ist glaubwürdig 3 Monate für Besuchsreise abwesend.

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tweety501
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Antwort #2 - 01.12.2007 um 09:59:44
 
Hallo Einbeck,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort!
Mir ist gestern um diese späte Uhrzeit ein schwerer? Fehler unterlaufen, nicht dem Vater, sondern ihrem Mann gehört das Internetcafe, die Tochter ist schon 28 Jahre alt und hat ihr eigenes Leben...
Da ich ja noch nicht die genauen Gründe der Ablehnung weiss, spekuliere ich derzeit auf zwei Ablehnungsgründe:
1. Glaubhafte Darstellung der Freundschaft mit meiner Familie?
(Grund:30 jähriger lädt 50 Jährige ein, ist aus Konsulatssicht komisch?) Daher die Dokumente meiner Eltern und mir..
2. Rückkehrbereitschaft ?
Ich meine sie ist 30 Jahre verheiratet und hat keine Pläne das zusammen aufgebaute einfach aufzugeben. Wir haben uns für 90 Tage entschieden, einfach weil wir flexibel sein wollten. Es kann ja gut möglich sein, das sie schon nach 30 Tagen geht. Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr Fragen:
- zählt das Konto/Eigentum des Ehemanns eigentlich auch als das Vermögen meiner Bekannten?
-Kann man die Festlegung der Aufenthaltsdauer in diesem Fall nicht einfach dem Konsulat  
überlassen?
-Zusätzlich habe ich mir mal die Nummer des für China zuständigen Sachbearbeiters im AA Bürgerservice Berlin geben lassen, hatte irgendwo gelesen, dass die einem Tips geben können?
-noch eine Idee!, meine Bekannte hat ja bereits ein Flugticket gebucht (20.Dez-18.Mrz), bringt es etwas wenn ich sie auf dem Rückflug begleite? sprich mir für denselben Flug auch ein Flugticket besorge und das dem Konsulat zeige?

Fragen über Fragen, bei mir rauchts, wenn ich es nicht besser wüsste, würde ich denken das ich ein Schornstein bin... unentschlossen

Vielen Dank im Voraus
Lee

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Einbeck
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Antwort #3 - 01.12.2007 um 15:46:22
 
tweety501 schrieb am 01.12.2007 um 09:59:44:
zählt das Konto/Eigentum des Ehemanns eigentlich auch als das Vermögen meiner Bekannten?   


Es ist nicht unüblich das Eheleute ein gemeinsames Konto führen oder sogar der Ehemann die Familienfinanzen verwaltet.
Heiratsurkunde plus Kontoauszüge sollten mit Erklärung reichen.

tweety501 schrieb am 01.12.2007 um 09:59:44:
Kann man die Festlegung der Aufenthaltsdauer in diesem Fall nicht einfach dem Konsulat   
überlassen?


Nein, die bemisst sich an der Flugreservierung (bitte kein Ticket kaufen, nur reservieren) oder
an den Angaben im Antrag.

tweety501 schrieb am 01.12.2007 um 09:59:44:
Zusätzlich habe ich mir mal die Nummer des für China zuständigen Sachbearbeiters im AA Bürgerservice Berlin geben lassen, hatte irgendwo gelesen, dass die einem Tips geben können? 


Mehr Tipps als hier bei info4alien findest du nirgends.

Der Kollege in der Zentrale, kann genauso wie wir hier im forum den Einzelfall nicht entscheiden,
er kann Dir mit Tipps auch kein Visum beschaffen.
Wir beraten, ja wir sollten beraten, aber die Beratung hat Grenzen, Sie führt nicht dazu das visa z.B. trotz Zweifeln an der Rückkehrbereitschaft erteilt werden.

Kennt auch nur eine Seite der Geschichte, wie sie sich aus Deiner Sicht darstellt.
Die Entscheidung bleibt beim Konsulat, nur dort ist der komplette Vorgang bekannt.

tweety501 schrieb am 01.12.2007 um 09:59:44:
noch eine Idee!, meine Bekannte hat ja bereits ein Flugticket gebucht (20.Dez-18.Mrz), bringt es etwas wenn ich sie auf dem Rückflug begleite? sprich mir für denselben Flug auch ein Flugticket besorge und das dem Konsulat zeige?


Begleitung auf Rückweg sorry, unnötig widerlegt auch keine Zweifel an der Rückkehrbereitschaft.
Flugticket für 20.12 bis 18.03., sorry sind fast genau die beantragten 3 Monate, sorry an dieser Länge und Buchung wird Sie sich auch bei einer Remonstration messen lassen müssen.

Welcher Arbeitnehmer, auch im Familienbetrieb (denke mal an das Handwerksunternehmen meines Nachbarn und mithelfende Frau/Familie), kann sich eine 3 monatige Abwesenheit
erlauben?
Wenn man Job aufgeben kann und tut, spricht das nicht für Rückkehrbereitschaft.
Zitiere Dich:
tweety501 schrieb am 30.11.2007 um 23:58:55:
Bezüglich des Punkts "Arbeitgeber" haben wir nur geschrieben, dass Ihr Urlaub für den Zeitraum der Reise gewährt wird und sie danach natürlich wieder eingestellt wird


Arbeitgeber ist im Antrag mit Adresse zu benennen.

Würde auch vorhandenes Wohneigentum belegen.

Kleiner Hinweis nebenbei, viele nehmen das ausfüllen des Antrages recht locker:
Falsch oder unvollständig ausgefüllte Anträge und ganz besonders Falschangaben können zur Ablehnung führen.
Bei Falschangaben naja, da könnte man sich die Remonstration fast schenken.

Ansonsten viel Glück.

Visaantrag war schlecht ausgefüllt und dokumentiert, bei der Remonstration sollte man dies besser machen, auch die bestehenden freundschaftlichen Beziehungen besser erläutern.

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Antwort #4 - 03.12.2007 um 20:34:41
 
Hallo!,

ich habe heute mit dem Konsulat in China telefoniert, Aufgrund der Zeitknappheit (20.Dez Abflug) meinten die Dame im Konsulat, dass ich Remonstrieren und zeitgleich aber auch einen neuen Antrag stellen könnte, um Zeit zu sparen:
Remonstrieren dauert max. 4 Wochen
Neuer Antrag (natürlich inklusive detaillierterer Dokumente) max. 2 Wochen, allerdings komplett neuer Antrag...+ interview und Anreise etc...

Was denkt ihr?..wird man nicht nach 3x Ablehnung gesperrt?

Gruss

Lee

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trixie
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Antwort #5 - 03.12.2007 um 20:54:42
 
tweety501 schrieb am 03.12.2007 um 20:34:41:
Was denkt ihr?..wird man nicht nach 3x Ablehnung gesperrt?  

Was meinst du mit gesperrt? Es kann jederzeit wieder ein neuer Visumsantrag gestellt werden. Wenn sich aber am Sachverhalt der sog. Rückkehrbereitschaft nichts ändert, erfolgt unweigerlich die Ablehnung.

trixie
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Antwort #6 - 03.12.2007 um 21:38:54
 
Hey Trixie,

Danke für Deine Antwort, ja genau das meine ich!
Man bekommt ja soviele Infos aus dem Netz..daher war ich verunsichert..jemand hat geschrieben dass beim 3.mal erstmal eine Visumssperre einsetzen würde von 6 Monate..das kam mir schon irgendwie komsich vor..
Danke für Deine Antwort Smiley
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