tweety501 schrieb am 01.12.2007 um 09:59:44:zählt das Konto/Eigentum des Ehemanns eigentlich auch als das Vermögen meiner Bekannten?
Es ist nicht unüblich das Eheleute ein gemeinsames Konto führen oder sogar der Ehemann die Familienfinanzen verwaltet.
Heiratsurkunde plus Kontoauszüge sollten mit Erklärung reichen.
tweety501 schrieb am 01.12.2007 um 09:59:44:Kann man die Festlegung der Aufenthaltsdauer in diesem Fall nicht einfach dem Konsulat
überlassen?
Nein, die bemisst sich an der Flugreservierung (bitte kein Ticket kaufen, nur reservieren) oder
an den Angaben im Antrag.
tweety501 schrieb am 01.12.2007 um 09:59:44:Zusätzlich habe ich mir mal die Nummer des für China zuständigen Sachbearbeiters im AA Bürgerservice Berlin geben lassen, hatte irgendwo gelesen, dass die einem Tips geben können?
Mehr Tipps als hier bei info4alien findest du nirgends.
Der Kollege in der Zentrale, kann genauso wie wir hier im forum den Einzelfall nicht entscheiden,
er kann Dir mit Tipps auch kein Visum beschaffen.
Wir beraten, ja wir sollten beraten, aber die Beratung hat Grenzen, Sie führt nicht dazu das visa z.B. trotz Zweifeln an der Rückkehrbereitschaft erteilt werden.
Kennt auch nur eine Seite der Geschichte, wie sie sich aus Deiner Sicht darstellt.
Die Entscheidung bleibt beim Konsulat, nur dort ist der komplette Vorgang bekannt.
tweety501 schrieb am 01.12.2007 um 09:59:44:noch eine Idee!, meine Bekannte hat ja bereits ein Flugticket gebucht (20.Dez-18.Mrz), bringt es etwas wenn ich sie auf dem Rückflug begleite? sprich mir für denselben Flug auch ein Flugticket besorge und das dem Konsulat zeige?
Begleitung auf Rückweg sorry, unnötig widerlegt auch keine Zweifel an der Rückkehrbereitschaft.
Flugticket für 20.12 bis 18.03., sorry sind fast genau die beantragten 3 Monate, sorry an dieser Länge und Buchung wird Sie sich auch bei einer
Remonstration messen lassen müssen.
Welcher Arbeitnehmer, auch im Familienbetrieb (denke mal an das Handwerksunternehmen meines Nachbarn und mithelfende Frau/Familie), kann sich eine 3 monatige Abwesenheit
erlauben?
Wenn man Job aufgeben kann und tut, spricht das nicht für Rückkehrbereitschaft.
Zitiere Dich:
tweety501 schrieb am 30.11.2007 um 23:58:55:Bezüglich des Punkts "Arbeitgeber" haben wir nur geschrieben, dass Ihr Urlaub für den Zeitraum der Reise gewährt wird und sie danach natürlich wieder eingestellt wird
Arbeitgeber ist im Antrag mit Adresse zu benennen.
Würde auch vorhandenes Wohneigentum belegen.
Kleiner Hinweis nebenbei, viele nehmen das ausfüllen des Antrages recht locker:
Falsch oder unvollständig ausgefüllte Anträge und ganz besonders Falschangaben können zur Ablehnung führen.
Bei Falschangaben naja, da könnte man sich die
Remonstration fast schenken.
Ansonsten viel Glück.
Visaantrag war schlecht ausgefüllt und dokumentiert, bei der
Remonstration sollte man dies besser machen, auch die bestehenden freundschaftlichen Beziehungen besser erläutern.