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Beglaubigung/Legalisation/Übersetzung von Dokumenten für Heirat in Marokko (Gelesen: 5.305 mal)
chmicha86
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30.11.2007 um 19:00:52
 
Hallo !!!!
Ich möchte meinen Verlobten in Marokko heiraten, ich habe auch schon angefangen, die erforderlichen Papiere zu beschaffen, aber ich weiß einfach nicht, wie ich am besten vorgehen sollte. Das Standesamt hilft mir auch nicht weiter.
Ich habe jetzt meine Papiere soweit ausstellen lassen : internationale Geburtsurkunde, Meldebestätigung, Aufenthaltsbescheinigung, Führungszeugnis.
Im Internet habe ich gelesen, dass die folgenden Schritte jetzt so aussehen:
1.      Vorbeglaubigung beim Landesgericht
2.      Endbeglaubigung beim Bundesverwaltungsamt
3.      Legalisation bei der ausländischen Auslandsvertretung hier in Deutschland
Was wird eigentlich beglaubigt, legalisiert, etc ? Die Originale ? Oder muss ich Kopien anfertigen lassen ? Wenn ja, wer beglaubigt diese Kopien, z.B. auch die benötigten Kopien von Ausweis uns Reisepepass ? Direkt das Standesamt bzw. die Meldebehörde, bei der ich die Originale habe ausstellen lassen?
Müssen für die anschließenden Beglaubigungen und Legislationen die Papiere per Post eingeschickt werden oder kann man, wenn es dringend ist, auch bei den oben erwähnten Ämtern vorbeikommen und die Dokumente persönlich abgeben ? Dauert die Bearbeitung länger oder kann man die Papiere gleich wieder mitnehmen ?
Ist es auch möglich, die Legislation in Marokko durchführen zu lassen oder muss sie hier in Deutschland von der marokkanischen Auslandsvertretung erledigt werden ?
Und an welcher Stelle dieses Prozesses erfolgt eigentlich die Übersetzung ins Französische/Arabische? Erst ganz am Ende, nach der Legalisation ? Kann die Übersetzung also gegebenenfalls auch erst in Marokko erfolgen, wird sie dann auch anerkannt ?
Ich weiß wirklich nicht, in welcher Reihenfolge ich nun vorzugehen habe und mit jedem Tag, der verrinnt, verliere ich wertvolle Zeit.
Ich hoffe, es gibt hier „Leidensgenossen“, die diese Prozedur bereits erfolgreich hinter sich gebracht haben und mir ein paar Tipps geben können.
Bitte, bitte, helft mir weiter, es ist wirklich dringend !!!!
Herzlichen Dank bereits im Voraus !!!
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ronny
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Antwort #1 - 30.11.2007 um 19:45:45
 
Hallo,

das hängt von den einzelnen Urkunden und vom Bundesland ab, wer sie vor-, überbeglaubigt.

Die Urkunden von Standesamt und Meldeamt werden n aller Regel von Kreisbehörden vobeglaubigt, die Überbeglaubigng erfolgt von Reg.Präsidium oder Bezirksregierung ggf auch Landesverwaltungsamt.

Das Führungszeugnis muß bereits bei der Beantragung extra mit Unterschrift und Siegel sowie Vorbeglaubigung beantragt werden. Dann wird das Ganze vom Generalbundesanwalt und dem Bundesverwaltungsamt erledigt.
Dazu sollte im Meldeamt ein Erlass vorhanden sein.

Sonstige Urkunden wie bspw. Scheidungsurteile werden vom Präsident des Landgerichts vorbeglaubigt.

Alle Urkunden werden dann von der marokkanischen Botscaft legalisiert.

Zu den einzelnen Beglaubigungen ist immer die unterschriebene Originalurkunde erforderlich.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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chmicha86
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Antwort #2 - 30.11.2007 um 20:49:44
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort !!

Ich habe nur noch eine Frage: Muss man die Papiere auf dem Postweg einreichen oder kann man sie auch persönlich abgeben ? Werden sie dann vielleicht sofort bearbeitet und kann man sie noch am selben Tag wieder mitnehmen ?

Ein herzliches Dankeschön noch einmal !

Anna
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Antwort #3 - 30.11.2007 um 21:25:37
 
Hallo,
du kannst dort wenn es dir vom Weg her möglich ist persönlich hin gehen und die Dokumente gleich wieder mitnehmen.

LG Dany
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Antwort #4 - 30.11.2007 um 22:19:05
 
Hallo,
eigentlich musst du in der maroccanischen Auslandsvertretung nur die Scheidungsurkunde, wenn vorhanden, legalisieren lassen.
Kosten 11€ pro Urkunde.
Zu den Übersetzungen kann ich dir nur empfehlen dies in Marocco zu machen, von einem dort von der deutschen Botschaft zugelassenen Dolmetscher.
Dies ist wesentlich günstiger als wenn du es hier machen lässt.
Wichtig ist auch das du einige Kopien machst, da manche Urkunden dort an verschiedenen Stellen gebraucht werden und genügend Zeit einzuplanen.
Andromeda
Wichtig vielleicht auch noch das Gesundheitszeugniss.
Ich hatte es mir hier ausstellen lassen aber wurde in Marocco nicht anerkannt und musste es da unten noch mal machen lassen.
Also mach dies besser auch gleich in Marocco.
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chmicha86
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Antwort #5 - 01.12.2007 um 21:47:23
 
Vielen herzlichen Dank für die Antworten !!
Ich habe noch eine Frage: Ich habe jetzt mein Führungszeugnis bekommen, allerdings ist es das normale, ohne Unterschrift und Siegel sowie Vorbeglaubigung. Kann man dieses trotzdem überbeglaubigen und legalisieren lassen ? Wenn nicht, ist es möglich, die Unterschrift und das Siegel nachträglich einzuholen, evtl. wenn ich persönlich nach Bonn fahre ? Oder muss ein neues Führungszeugnis beantragt werden, von Beginn an mit Unterschrift und Siegel ? Wenn ja, wie lange würde die Bearbeitungsfrist beim Zentralregister und anschließend beim Bundesverwaltungsgericht dauern ?

Kann mir das jemand erklären ? Ich brauche keine Legalisation für meine Papiere ? Oder habe ich das, was Andromeda33 geschrieben hat, nur falsch verstanden ? Ich dachte nämlich, ich muss alle meine Papiere überbeglaubigen und legalisieren lassen!

Vielen Dank für eure Antworten und viele liebe Grüße,

Anna
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ronny
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Antwort #6 - 02.12.2007 um 10:14:59
 
chmicha86 schrieb am 01.12.2007 um 21:47:23:
Kann man dieses trotzdem überbeglaubigen und legalisieren lassen ? Wenn nicht, ist es möglich, die Unterschrift und das Siegel nachträglich einzuholen, evtl. wenn ich persönlich nach Bonn fahre ? Oder muss ein neues Führungszeugnis beantragt werden, von Beginn an mit Unterschrift und Siegel ?


Hallo,

das geht nur mit dem von mir bereits erwähnten besonders zu beantragenden FZ.

Legalistion ist die Beglaubigung der Echtheit einer Unterschrift und eines Dienstsiegels.

Ich habe noch nicht gehört, dass man die Unterschrift nachholen könnte.

Also neu beantragen. Dauert sicher etwas länger als beim normalen FZ.

chmicha86 schrieb am 01.12.2007 um 21:47:23:
Ich dachte nämlich, ich muss alle meine Papiere überbeglaubigen und legalisieren lassen!


Ob und welche Urkunden zu legalisieren sind, hängt im wesentlichen von dem Beamten in Marokko ab, der die Urkunden benötigt. Da würde ich eher dort nachfragen als hier in einem Forum das lediglich auf Erfahrungen von Usern aufbaut. Also im Zweifesfall dort unten nachfragen.

Was nutzen Dir andromedas Erfahrungen wenn der marokkanische Beamte es anders sieht ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #7 - 03.12.2007 um 14:05:41
 
Hallo noch mal,
das mit dem Legalisieren hast du tatsächlich etwas falsch verstanden.
Was ich meinte war das die Morocanische Botschaft lediglich eine, wenn vorhandene, Scheidungsurkunde legalisiert.
In wieweit deine anderen Urkunden hier von deutschen Behörden legalisiert werden müssen hat dir ja schon Ronny erklärt.
Wenn du noch Fragen hast kannst du mir gerne eine PN schicken.
Lg.Andromeda
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Antwort #8 - 05.12.2007 um 11:52:16
 
chmicha86 schrieb am 01.12.2007 um 21:47:23:
... und anschließend beim Bundesverwaltungsgericht ...

Unkunden von Bundesbehörden beglaubigt das Bundes-
verwaltungsamt.  Zwinkernd

http://www.bundesverwaltungsamt.de
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ronny
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Antwort #9 - 05.12.2007 um 12:04:26
 
ronny schrieb am 30.11.2007 um 19:45:45:
Das Führungszeugnis muß bereits bei der Beantragung extra mit Unterschrift und Siegel sowie Vorbeglaubigung beantragt werden. Dann wird das Ganze vom Generalbundesanwalt und dem Bundesverwaltungsamt erledigt.
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Wie so oft in letzter Zeit:

Hier hört keiner mehr so richtig zu Zwinkernd
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