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Trennung nach 19Monaten Ehe. (Gelesen: 1.435 mal)
madebar
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Beiträge: 5
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Trennung nach 19Monaten Ehe.
30.11.2007 um 10:01:11
 
Vor der Ehe habe ich Aufent. Erlaubnis nach §16 Aufent.gesetz (Student). Ich bin jetzt seit 19Monat verheiratet, jetzt will der Partner sich von mir trennen. Was wird mit mein Visum passiert. Ich habe zur Zeit §28 Abs. 1 Satz 1. Nr. 1 AufenthG. Wird es abgezogen ? Zur Zeit bekomme ich Arbeitlos 1 und 2.
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Noahpapa
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Osnabrück, Niedersachsen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutsch / Ostfriese
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Antwort #1 - 30.11.2007 um 11:03:05
 
Hallo Madebar:
lies mal http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#31

Gruss aus der Sonne
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EX- Mitarbeiter eines Konsulats (kein Deutsches, nur ein Deutsch sprachiges) und auch Ehegatte von Ausländer/in.&&&&"Toleranz heißt: die Fehler der anderen entschuldigen. Takt heißt: sie nicht bemerken." - Arthur Schnitzler&&&&
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 30.11.2007 um 16:12:50
 
Die Antwort von Noahpapa ist nur die halbe Miete.
Dass kein eigenständiges Aufenthaltsrecht einge-
treten ist, dürfte wohl klar sein. Die Frage geht
ja da erst los.

@ madebar:

1. Sutdierst du denn noch?
2. oder ist dein Studium abgeschlossen?
3. Hast du ggf einen dem Studium entsprechenden Arbeitsplatz?

Je nach Situation ist über die Weiterführung des Studiums
oder § 16 Abs. 4 AufenthG da was zu machen.

Am besten mal mit deiner ABH offen drüber reden.

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Noahpapa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutsch / Ostfriese
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Antwort #3 - 30.11.2007 um 17:04:45
 
fons schrieb am 30.11.2007 um 16:12:50:
3. Hast du ggf einen dem Studium entsprechenden Arbeitsplatz?


Sehr unwahrscheinlich da:

madebar schrieb am 30.11.2007 um 10:01:11:
Zur Zeit bekomme ich Arbeitlos 1 und 2.
Smiley


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