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Heiratsvisum, Wiederein- und Ausreise (Gelesen: 912 mal)
baby-gol
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Beiträge: 3
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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29.11.2007 um 09:22:19
 
Hallo alle zusammen,

mein türk. Verlobter (in der Türkei lebend) und ich wollen bald ein Heiratsvisum beantragen.

Weiß einer wie es sich verhält, wenn er wieder ausreist (ohne Hochzeit) und wir erneut ein Heirats-Visa ein paar Monate später beantragen? Kann es dort Probleme geben?

Und eine weitere Frage habe ich wenn wir beim ersten Mal heiraten. Auf was für ein Visum hat er dann Anspruch und wie ist es dann mit seiner Wieder-Ein- und Ausreise?

Was ist wohl einfacher wenn wir wollen dass er im Sommer ein bisschen Geld in der Türkei verdient?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe,
liebe Grüße, baby-gol!
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


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Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 29.11.2007 um 12:14:26
 
Hallo baby-gol,

es scheint mir, Du bringst einiges durcheinander. Ich mache da mal insoweit mit, als ich Deine Fragen auch ein wenig "durcheinander" zu beantworten versuche, weil sich dann möglicherweise einiges erübrigt:

Zitat:
wenn wir beim ersten Mal heiraten. Auf was für ein Visum hat er dann Anspruch und wie ist es dann mit seiner Wieder-Ein- und Ausreise?


Also zunächst einaml müsste er ein Visum zum Zecke der eheschließung bei der deutschen Botschaft beantragen. Dafür ist (nach neuer Gesetzgebung) erforderlich, dass er einfache Deutschkenntnisse der Stufe A 1 Nchweist (in der regel durch Zertifikat des Goetheinstituts). - Hat er das Visum bekommen, ist eingereist, die Eheschließung vollzogen worden (vorher bitte erkundigen, was dazu alles an formalen und bürokratischen Voraussetzungen erfüllt sein muss!) wird er eine AE gemäß § 28 (1) Nr. 1 AufenthG erhalten. Damit gehet in aller Regel einher, dass er auch die Genehmigung erhält in Deutschland zu arbeiten.

Mit dieser AE darf er bis zu 6 Monate aus Deutschland ausreisen, ohne das die AE erlischt.

Zitat:
Was ist wohl einfacher wenn wir wollen dass er im Sommer ein bisschen Geld in der Türkei verdient?


Nach der Eheschließung ist es sicher angezeigter, dass er versucht, hier in Deutschland sein Geld zu verdienen. Damit seien AE später verlängert oder sogar verfestigt ( NE ) werden kann, muss die Ehe rechtmäßig in Deutschland bestehen und in familiärer Lebensgemeinschaft gelebt werden. - Außerdem kann er verpflichtet werden, an einem Integrationskurs in deutschland teilzunehmen.

Für Eure Heirat und die nachfolgende AE-Erteilung kommt es zwar, da Du Deutsche bist, nach wie vor in der Regel nicht darauf an, ob der Lebensunterhalt aus eigener Arbeit gesichert werden kann, aber integrationspolitisch wird das perspektivisch, und wie ich finde auch zu Recht, erwartet werden - das schließt auch Verpflichtungen ein. - Im Übrigen würde eine Aufenthaltsverfestigung (später mögliche NE - Erteilung) an nicht hinreichender Lebensunterhaltssicherung scheitern.

Na, stellt sich diese Frage:

Zitat:
Weiß einer wie es sich verhält, wenn er wieder ausreist (ohne Hochzeit) und wir erneut ein Heirats-Visa ein paar Monate später beantragen? Kann es dort Probleme geben?


jetzt wirklich noch?

Wenn ja, dann vorsorglich noch meine Meinung dazu:

Klar kann auch später wieder ein "Heiratsvisum" beantragt werden. Dass die Chancen dann besser stehen, würde ich aber nicht sagen. - Wer weiß, wie kompliziert das Visaverfahren ist, legt es nicht gleich auf ein "zweites mal" an - zumal bezogen auf das "erste mal" ggf. dann Visamissbrauch unterstellt werden könnte. Ich denke also, dass es eher komplizierter würde.

Ich hoffe, meine Antworten helfen Dir weiter.

=schweitzer=





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trixie
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Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 29.11.2007 um 23:52:45
 
baby-gol schrieb am 29.11.2007 um 09:22:19:
Weiß einer wie es sich verhält, wenn er wieder ausreist (ohne Hochzeit) und wir erneut ein Heirats-Visa ein paar Monate später beantragen? Kann es dort Probleme geben?
 

Den Ausführungen von =schweitzer= schließe ich mich an, möchte aber ergänzen, dass es sicherlich auf die Gründe ankommt, warum es nicht zur Eheschließung gekommen ist  und ein späterer Zeitpunkt für geeigneter scheint.

trixie
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