Hallo baby-gol,
es scheint mir, Du bringst einiges durcheinander. Ich mache da mal insoweit mit, als ich Deine Fragen auch ein wenig "durcheinander" zu beantworten versuche, weil sich dann möglicherweise einiges erübrigt:
Zitat:wenn wir beim ersten Mal heiraten. Auf was für ein Visum hat er dann Anspruch und wie ist es dann mit seiner Wieder-Ein- und Ausreise?
Also zunächst einaml müsste er ein Visum zum Zecke der eheschließung bei der deutschen Botschaft beantragen. Dafür ist (nach neuer Gesetzgebung) erforderlich, dass er einfache Deutschkenntnisse der Stufe A 1 Nchweist (in der regel durch Zertifikat des Goetheinstituts). - Hat er das Visum bekommen, ist eingereist, die Eheschließung vollzogen worden (vorher bitte erkundigen, was dazu alles an formalen und bürokratischen Voraussetzungen erfüllt sein muss!) wird er eine
AE gemäß § 28 (1) Nr. 1
AufenthG erhalten. Damit gehet in aller Regel einher, dass er auch die Genehmigung erhält in Deutschland zu arbeiten.
Mit dieser
AE darf er bis zu 6 Monate aus Deutschland ausreisen, ohne das die
AE erlischt.
Zitat:Was ist wohl einfacher wenn wir wollen dass er im Sommer ein bisschen Geld in der Türkei verdient?
Nach der Eheschließung ist es sicher angezeigter, dass er versucht, hier in Deutschland sein Geld zu verdienen. Damit seien
AE später verlängert oder sogar verfestigt (
NE ) werden kann, muss die Ehe rechtmäßig in Deutschland bestehen und in familiärer Lebensgemeinschaft gelebt werden. - Außerdem kann er verpflichtet werden, an einem Integrationskurs in deutschland teilzunehmen.
Für Eure Heirat und die nachfolgende AE-Erteilung kommt es zwar, da Du Deutsche bist, nach wie vor in der Regel nicht darauf an, ob der Lebensunterhalt aus eigener Arbeit gesichert werden kann, aber integrationspolitisch wird das perspektivisch, und wie ich finde auch zu Recht, erwartet werden - das schließt auch Verpflichtungen ein. - Im Übrigen würde eine Aufenthaltsverfestigung (später mögliche
NE - Erteilung) an nicht hinreichender Lebensunterhaltssicherung scheitern.
Na, stellt sich diese Frage:
Zitat:Weiß einer wie es sich verhält, wenn er wieder ausreist (ohne Hochzeit) und wir erneut ein Heirats-Visa ein paar Monate später beantragen? Kann es dort Probleme geben?
jetzt wirklich noch?
Wenn ja, dann vorsorglich noch meine Meinung dazu:
Klar kann auch später wieder ein "Heiratsvisum" beantragt werden. Dass die Chancen dann besser stehen, würde ich aber nicht sagen. - Wer weiß, wie kompliziert das Visaverfahren ist, legt es nicht gleich auf ein "zweites mal" an - zumal bezogen auf das "erste mal" ggf. dann Visamissbrauch unterstellt werden könnte. Ich denke also, dass es eher komplizierter würde.
Ich hoffe, meine Antworten helfen Dir weiter.
=schweitzer=