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Schwangerschaft (Gelesen: 2.204 mal)
creole
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Yaounde, Cameroon
Yaounde
Cameroon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Schwangerschaft
28.11.2007 um 11:15:24
 
Hallo Zusammen,

ich bin 24, ausländischer Student (4. Semester) in Bonn und habe eine Affäre mit einer Frau gehabt (Affäre weil sie leider nicht meine Freundin ist).
Und nach einem Paar Wochen efahre ich von ihr dass sie von mir ein Kind erwartet.

Was soll ich machen, um das Recht um mein Kind zu haben ? (Prozedur usw...)

Bekomme ich ein AE oder NE durch das Kind ? Unter welchen Voraussetzungen ? Die Frau, 30, ist eine deutsche Afrikanerin.

Ich bedanke mich fuer Ihre Hilfe.
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maki
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laie!


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Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 28.11.2007 um 11:34:11
 
creole schrieb am 28.11.2007 um 11:15:24:
Was soll ich machen, um das Recht um mein Kind zu haben ? (Prozedur usw...) 

Ist die Frau verheiratet?
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creole
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Beiträge: 34

Yaounde, Cameroon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 28.11.2007 um 11:37:09
 
nein, die Frau ist nicht verheiratet.
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schoenertag
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Eingebürgerte
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Antwort #3 - 28.11.2007 um 14:08:26
 
wie wäre es mal mit abwarten bis das kind auf der welt ist? Ärgerlich
wer rechte hat hat auch pflichten! Bevor das Kind nicht auf der welt ist kannste nichts machen.und wenn sie dich nicht als vater angibt auch nicht.

sorry an die mods.aber sowas geht mir total auf den kicker.
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Janey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 28.11.2007 um 19:24:20
 
Hallo creole,

vor der Geburt kannst Du mit der zukünftigen Mutter absprechen, wie sie sich die zukünftige Situation vorstellt. Also zum Beispiel, ob sie bereit ist, sich das Sorgerecht mit Dir zu teilen.
Erklärungen hierzu (auch Vaterschaftsanerkennung)können bereits vor der Geburt beim Jugendamt abgegeben werden. Sie entfalten ihre rechtliche Wirkung jedoch erst, wenn das Kind auf der Welt ist.

Wichtig ist allerdings,  dass Du, nach der Geburt des Kindes, das Sorgerecht nicht nur hast (wenn Ihr Euch darauf einigt), sondern auch, dass Du es tatsächlich ausübst.

In diesem Fall würde sich Dein Aufenthalt (nach der Geburt) nach § 28 Abs.1 Satz 1 Nr.3 AufenthG richten.

Mit dieser AE würdest Du auch eine unbeschränkte Arbeitserlaubnis erhalten, so dass Du dann mehr arbeiten und für den Unterhalt des Kindes aufkommen kannst.

Gruß, J.  Zwinkernd

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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 28.11.2007 um 19:31:32
 
Eine NE bekommst du erst dann, wenn die in § 28 Abs. 2 AufenthG aufgezählten Voraussetzungen erfüllt sind.

trixie
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creole
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Yaounde, Cameroon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 29.11.2007 um 14:00:10
 
Hallo Janey & Trixie,
ich danke euch sehr fuer eure Antworten. Wird mir sehr helfen.

Ich würde aber noch was fragen.
Janey sagtest :
Zitat:
Wichtig ist allerdings,  dass Du, nach der Geburt des Kindes, das Sorgerecht nicht nur hast (wenn Ihr Euch darauf einigt), sondern auch, dass Du es tatsächlich ausübst.

Was heisst hier "tatsächlich ausüben" ?

Noch vielen Dank.


Creole
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Zkai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #7 - 29.11.2007 um 14:07:01
 
Das heißt soviel wie regelmäßig besuchen und auch mal kümmern wenns nicht so gut läuft. Unterhaltszahlungen usw.

Halt nicht nur einfach sagen: Ich bin Vater

sondern auch so handeln und das bestmögliche für das Kind tun.
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creole
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 29.11.2007 um 14:23:48
 
Das werde ich auf jeden Fall tun.

Noch mal Danke !
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