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Besuchs- Visum für 1 Monat aber nur 2 Wochen nutzbar? (Gelesen: 1.729 mal)
carlosCB
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26.11.2007 um 21:38:46
 
hat schon mal jemand was davon gehört, das ein Besuchs-Visum für einen Monat ausgestellt wird, mit der auflage, das man sich in dem Zeitraum nur 2 wochen in D aufhalten darf?

und vor allem, ab wann (einreise defintitiv nach dem 21.12.07) zählt der zeitraum ?? mit einreise in Polen und mit ausreise aus Polen oder mit einreise in D ????
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Aletheia
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Antwort #1 - 26.11.2007 um 21:47:40
 
Nicht gerade für Deutschland, aber obwohl ich ganz bestimmte 7 Tage beantragt hatte, gab CZ mir ein Visum ab Bewilligungsdatum noch 6 Wochen nutzbar, aber nur für eine Einreise
und
1 Woche Aufenthalt.
Dazu gab es eine Grenzübertrittsbescheinigung in der an der CZ-Grenze das Datum der Einreise vermerkt wurde
(und ich hatte so'ne Angst die routinierten Grenzbeamten würden mich im Durchflug übersehen und mich ohne Stempel lassen)
.

Weiß aber nicht
carlosCB schrieb am 26.11.2007 um 21:38:46:
ab wann (einreise defintitiv nach dem 21.12.07) zählt der zeitraum?? mit einreise in Polen und mit ausreise aus Polen oder mit einreise in D ????

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Daddy
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Antwort #2 - 26.11.2007 um 22:03:19
 
carlosCB schrieb am 26.11.2007 um 21:38:46:
hat schon mal jemand was davon gehört, das ein Besuchs-Visum für einen Monat ausgestellt wird, mit der auflage, das man sich in dem Zeitraum nur 2 wochen in D aufhalten darf?

Klares "Ja"

carlosCB schrieb am 26.11.2007 um 21:38:46:
und vor allem, ab wann (einreise defintitiv nach dem 21.12.07) zählt der zeitraum ?? mit einreise in Polen und mit ausreise aus Polen oder mit einreise in D ????

mit der Einreise nach Schengenland...

Daddy
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carlosCB
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Antwort #3 - 26.11.2007 um 22:19:43
 
d.H. bei Busfahrt effektiv nur 12 Tage DE?  und was passiert bei geringfügiger überschreitung der 2 Wochen aber nicht des Gesamtrahmens ?
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Daddy
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Antwort #4 - 26.11.2007 um 22:31:32
 
carlosCB schrieb am 26.11.2007 um 22:19:43:
d.H. bei Busfahrz effektiv nur 12 Tage DE?  und was passiert bei geringfügiger überschreitung der 2 Wochen aber nicht ges Gesamtrahmens ?

Also warum auch immer die maximale Aufenthaltsdauer überschritten wird, ist schon mal egal ...

Der Gesamtrahmen gibt vor, in welchem Zeitraum man sich eine bestimmte Zeit aufhalten darf ... und sobald diese Aufenthaltsdauer überschritten ist ==> § 95 Abs. 1 Ziff. 2 AufenthG ...

Gruß
Daddy
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ronny
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Antwort #5 - 27.11.2007 um 07:12:28
 
carlosCB schrieb am 26.11.2007 um 22:19:43:
und was passiert bei geringfügiger überschreitung der 2 Wochen aber nicht des Gesamtrahmens ? 


Das nennt man dann illegalen Aufenthalt ohne den erforderlichen AT, mit allen Konsequenzen ...die Daddy schon mit Hausnummern versehen hat.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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