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Einreise zu Freizügigkeitsberechtigtem? (Gelesen: 1.987 mal)
adriana25
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25.11.2007 um 21:37:19
 

Hallo zusammen!
Ich hab eine Frage, und zwar werde ich bald heiraten, mein Verlobter ist Kosovo-Albaner und ich geniesse die volle Freizügigkeit-EU. Ich wollte jetzt wissen ob es möglich wäre nachdem wir heiraten und die Heiratsurkunde auf Deutsch übersetzt und legalisiert haben, dass wir einfach zusammen nach Deutschland einreisen. Theoretisch sollte das funktionieren, meine Frage ist aber könnte es sein, dass wir doch Probleme kriegen?(am Flughafen z.B.) Hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht oder kennt sich jemand gut mit dem Problem aus? 
Vielen Dank im voraus!

Gruß, Adriana
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Antwort #1 - 25.11.2007 um 21:48:36
 
Damit Dein Verlobter sich auf die EU Freizuegigkeit berufen kann muss er bereits in einem anderen EU-Staat leben, er geniesst noch keine EU-Freizuegigkeit.
Falls er nicht bereits in einem EU-Staat lebt liegt hier eine sogenannte Ersteinreise  in die EU vor.
Diese Ersteinreise in die Eu muss mit dem erforderlichen Visum, hier ein FzF-Visum zum Ehegattennachzug erfolgen.

Dein Verlobter muss also bei der zustaendigen deutschen Auslandsvertretung ein FzF Visum beantragen.
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adriana25
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Antwort #2 - 25.11.2007 um 22:12:49
 
Einbeck schrieb am 25.11.2007 um 21:48:36:
Damit Dein Verlobter sich auf die EU Freizuegigkeit berufen kann muss er bereits in einem anderen EU-Staat leben, er geniesst noch keine EU-Freizuegigkeit.
Falls er nicht bereits in einem EU-Staat lebt liegt hier eine sogenannte Ersteinreise  in die EU vor.
Diese Ersteinreise in die Eu muss mit dem erforderlichen Visum, hier ein FzF-Visum zum Ehegattennachzug erfolgen.

Dein Verlobter muss also bei der zustaendigen deutschen Auslandsvertretung ein FzF Visum beantragen.



Ja klar geniesst er noch keine Freizügigkeit, aber laut Gesetz könnte das auch bei der Ersteinreise möglich  sein. Er würde erst nur ein Einreisevisum bekommen und dann bei der ABH den Rest beantragen. So habe ich das jedenfalls verstanden. Hab ich Recht oder hab ich da was missverstanden?
Gruß
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Antwort #3 - 25.11.2007 um 22:16:17
 
adriana25 schrieb am 25.11.2007 um 22:12:49:
Er würde erst nur ein Einreisevisum bekommen und dann bei der ABH den Rest beantragen. So habe ich das jedenfalls verstanden. Hab ich Recht oder hab ich da was missverstanden? 


Diese Einreisevisum kann aber nur ein Visum zur Familienzusammenfuehrung sein, er will ja dauerhaft bei Dir bleiben.
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adriana25
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Antwort #4 - 25.11.2007 um 22:22:32
 
Einbeck schrieb am 25.11.2007 um 22:16:17:


Diese Einreisevisum kann aber nur ein Visum zur Familienzusammenfuehrung sein, er will ja dauerhaft bei Dir bleiben.



Kann er denn nicht nachdem er schon in DE ist die FZF-Visum bei der ABH beantragen?
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Antwort #5 - 25.11.2007 um 22:41:10
 
adriana25 schrieb am 25.11.2007 um 22:22:32:
Kann er denn nicht nachdem er schon in DE ist die FZF-Visum bei der ABH beantragen?


Nein. Die Einreisevorschriften sind zu beachten, und zwar auch die des Landes in dem man seinen Wohnsitz nehmen will, also wird dieses WVisum nach deutschen Ausländerrecht erteilt.
Da Einreise in Deutschland zum Zwecke des Daueraufenthaltes erfolgt, benötigt er auch ein solches Visum das ihm dies erlaubt.
Ein anderes Visum kann er beantragen, wird es aber nicht bekommen können und im Visaverfahren sind wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
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Antwort #6 - 26.11.2007 um 00:18:31
 
Das hat mir mal Inge bei einer früheren Frage geschrieben:


Zitat von inge am 04.07.2007 um 12:23:29:

Theoretisch könntet ihr einfach an der österreichischen Grenze auftauchen (mit Pässen und Heiratsurkunde), dort ein Visum bekommen, nach D weiterreisen und dann eine Aufenthaltserlaubnis-EU für deinen Mann bei der zuständigen ABH beantragen.
Praktisch kann das auch mal zu Problemen führen, insb. muss die Heiratsurkunde natürlich zumindest für Ö legalisiert sein.
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Antwort #7 - 26.11.2007 um 02:59:15
 
Einbeck schrieb am 25.11.2007 um 21:48:36:
Damit Dein Verlobter sich auf die EU Freizuegigkeit berufen kann muss er bereits in einem anderen EU-Staat leben, er geniesst noch keine EU-Freizuegigkeit.


Ich verweise zum Thema "Freizügigkeit von Familienangehörigen von Unionsbürgern bei Ersteinreise in die EU" auch auf diesen aktuellen Thread.
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Antwort #8 - 26.11.2007 um 03:00:16
 
Ihr wollt ja nach Deutschland oder bleibt Ihr in Österreich?

Das Thema wurde hier schon öfter und immer ausführlich und etwas kontrovers diskutiert.
Nutze doch mal die Suchfunktion hier bei info4alien oder stöbere ein wenig, auch in der Rechtssammlung.

Lt. EU regeln können Euch die Österreicher an der Grenze, wenn Ihr beide erscheint, mit Pass und Heiratsurkunde etc. nicht an der Grenze zurückweisen und sollte es Euch leicht machen ein Visum zu erhalten bzw. ermöglichen ein Visum zu erhalten. An der Grenze zu Österreich dann ein östereichisches Notvisa, wie auch immer die dortige Bundespolizei/Grenzschutz das handhabt.
Hier findest Du auch in einigen Threads Aussagen von Mitarbeitern der deutschen Bundespolizei wie die solche Fälle handhaben.

Nur seid Ihr damit immer noch nicht in Deutschland und habt damit immer noch keine AE der ABH.

Eine Frage, warum führst Du Deinen ersten Thread zum gleichen Thema/Frage nicht einfach weiter?
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1183540428/0#0

Kannst es ja mal probieren und berichten ob es geklappt, wie lange es dauerte und welche Probleme es gab etc. ob der evtl. Ärger und Stress am Ende die Sache wert war?

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Antwort #9 - 26.11.2007 um 13:59:35
 
Ich danke Euch!
Ich werde noch ein bißchen Information sammeln, aber ich glaube es ist dann doch sicherer, wenn wir es auf dem normalen Weg machen (erst FZF-Visum bei der ABH beantragen und dann mit allen nöttigen Dokumente einreisen).
Ich wollte einfach, dass es ein bißchen schneller geht, aber man muss einfach Geduld haben... unentschlossen
Vielen Dank Euch nochmal!
Gruß, Adriana
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