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Schulrecht für Ausreisepflichtige (Gelesen: 6.784 mal)
trixie
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Beiträge: 5.527
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 23.11.2007 um 20:00:07
 
StR schrieb am 23.11.2007 um 19:33:12:
ich besitze keinen Pass (leider das zu beweisen ist für mich unmöglich).

Was man nicht hat,kann man auch nicht beweisen, sondern nur das was man hat.

StR schrieb am 23.11.2007 um 19:33:12:
wo ich geboren bin, ich glaube nicht da der Land mir einen Pass gibt und will ich auch nicht so ein pass haben.  

Es ist u.U. unerheblich wo du geboren bist, sondern welche Staatsangehörigkeit deine Eltern haben. Ob du die Staatsangehörigkeit haben möchtest oder nicht, der du angehörst, ist nicht relevant.

Wenn du  uns aber nicht verrätst, aus welchem du Land du kommst, kann man dir sicherlich nicht mit einer vernünftigen Antwort helfen. Nur im Nebel herumstochern bringt gar nichts und ist nur verschwendete Zeit.  Ärgerlich

trixie
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 23.11.2007 um 20:10:56
 
StR schrieb am 23.11.2007 um 19:33:12:
Denn ich bin mir sicher, dass ich nicht abgeschoben wurde obwohl 100% Garantie gibts nicht.   


Dafür sorgst Du ja sogar hier im anonymen Forum !

Das ist schon dreist ! Hier nach Hilfe zu fragen und Recht in Anspruch nehmen zu wolen und selbst dabei das Recht mit Füßen treten !
Ich weiß nicht woher ich komme und von diesm Land will ich keinen Pass usw. usw. usw.
Als wenn Du die Möglichkeit hättest zu wählen !

Grauenhafte Einstellung ohne Gewissen. Dazu sage ich jetzt nix mehr !

DC
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 23.11.2007 um 20:20:05
 
@
StR
Da du offensichtlich nicht alle zur genauen Beur-
teilung erforderlichen Infos preisgeben willst, kann
dein Anliegen auch nicht abschließend beurteilt
werden. Macht so keinen Sinn. Ein Forum funktio-
niert so nicht.

geschlossen
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StR
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Guck mal wo du hingehts


Beiträge: 32

Frankreich, France
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Keine
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Antwort #18 - 24.11.2007 um 18:07:36
 
Ich habe Heute ins ein Buch gecukt (Auslanderrecht von Brüsow/.../...) ganz aktueles Buch, habe gesucht wer darf nicht Schule zu besuchen.....kein Erfolg....heißt es vielleicht, das es wirklich nicht erforderlich ein Erlaubnis zu haben  für Schule, ohne sich beim ABH anmelden?.
Soll ich ab nächste Schulsemester wieder Schule besuchen? (das wäre einfach TOOLL!)
Und welche Buch ist am besten zu lesen, um ein paar Rechte wissen zu könen?
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #19 - 24.11.2007 um 18:24:20
 
@StR
Da du offensichtlich nicht alle zur genauen Beur-
teilung erforderlichen Infos preisgeben willst, kann
dein Anliegen auch nicht abschließend beurteilt 
werden. Macht so keinen Sinn. Ein Forum funktio-
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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