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Visum fuer russische Ehefrau (Gelesen: 1.903 mal)
m1009
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Gorki, Russia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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21.11.2007 um 17:13:47
 
Hallo,

bin seit 6 Monaten mit meiner russischen Ehefrau verheiratet.
Wir leben zusammen in Russland.
Nun nach Ihrer Passaenderung (wegen Namenswechsel) wollen wir ein Schengenvisa bei der deutschen Botschaft beantragen.
Nun sagte uns die nette (russische) Sachbearbeiterin bei der Terminvergabe, das es nicht 100% sicher ist, das meine Frau ein Visa bekommt...

Nun.. was sollten da fuer Probleme auftauchen?

Sie ist mit einen deutschen verheiratet, hatt einen festen gut bezahlten job in Russland, war schon oft in Deutschland (aupair, reisen), kann dazu ausgezeichnet deutsch...

Gruesse aus Russland
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Einbeck
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
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Antwort #1 - 21.11.2007 um 17:24:41
 
m1009 schrieb am 21.11.2007 um 17:13:47:
Nun.. was sollten da fuer Probleme auftauchen? 


Die Möglichkeit das das Schengen Visa das  falsche Visum ist, Ihr in Wirklichkeit Daueraufenthalt anstrebt und mit Schengen Visa das falsche Visa beantragt.

Würde neben den üblichen Unterlagen  die Besuchsreise kurz begründen und evtl Zweifel in diesen Zusammenhang versuchen auszuräumen.
Bitte klarstellen das nur besuch geplant ist.
Bitte übliche Unterlagen zu Arbeit/Beruf und Urlaub vorlegen, aber auch Dich nicht vergessen, d.h. im antrag erwähnen und  Heiratsurkunde und Kopie deines dt. Passes.
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m1009
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Gorki, Russia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 22.11.2007 um 06:46:03
 
hallo,
danke fuer die antwort.
ich hatte gestern wenig zeit fuer den beitrag, weil es war bei uns schon kurz vor dem feierabend.

also..

klar, heiratsurkunde, kopie meines passes und ne einladung kommt zu den ueblichen unterlagen mit dazu.

beantragen wollen wir ein multi visa fuer mind. 1 jahr.

als sie das letzte mal in europa war (herbst 2006) musste sie fuer 2 wochen aufenthalt noch 1000eur auf ihren bankkonto nachweisen. ebenso die verpflichtungserklaerung des einladenden aus deutschland.
gehe ich richtig in der annahme, das in diesen fall des visa keine verpflichtungserklaerung benoetigt wird?

Um des Zweifel am angestrebten Daueraufenthalt auszuraeumen, ist es vieleicht ratsam auch meinen russischen Arbeitsvertrag mit abzugeben?
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 29.11.2007 um 23:30:34
 
m1009 schrieb am 22.11.2007 um 06:46:03:
gehe ich richtig in der annahme, das in diesen fall des visa keine verpflichtungserklaerung benoetigt wird? 

Wenn sie ein Schengen Visum beantragen möchte, muß eine VE abgegeben werden.

trixie
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 30.11.2007 um 14:59:45
 
trixie schrieb am 29.11.2007 um 23:30:34:
Wenn sie ein Schengen Visum beantragen möchte, muß eine VE abgegeben werden.


Andere schreiben, daß dies bei Deutschverheirateten in der Regel nicht gefordert wird.

Gruß, ULF
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Marco_D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 30.11.2007 um 15:22:57
 
trixie schrieb am 29.11.2007 um 23:30:34:

Wenn sie ein Schengen Visum beantragen möchte, muß eine VE abgegeben werden.

trixie


Das muß nicht unbedingt richtig sein, da der Ehepartner unter das Visaerleichterungsabkommen mit Russland fällt bzw. die deutsche Botschaft legt es so aus. Die russische Botschaft in D sieht das für den umgekehrten Fall anders.
Eine schriftliche Einladung des Ehemanns, die bestimmte Sachen enthalten muss reicht + Heiratsurkunde + Kopie des Passes des Ehepartners + übliche Sachen wie Krankenversicherung, Pässe

Näheres im Merkblatt des Generalkonsulats Novosibirsk

http://www.nowosibirsk.diplo.de/Vertretung/nowosibirsk/de/01/Visabestimmungen/do...

Erfahrungsbericht:
http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=6406

Dein Freund sollte am besten die Botschaft anrufen und die Sache kurz klären, wie sie das für reine D Besuche handhaben, wenn kein Pro Forma Wohnsitz in D besteht.

Bei den Pro Forma Wohnsitzen in D ist das Visum ohne VE kein Problem
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« Zuletzt geändert: 30.11.2007 um 15:36:26 von Marco_D. »  
 
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