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Elterngeld (Gelesen: 1.231 mal)
franker
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I love i4a


Beiträge: 17
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Elterngeld
21.11.2007 um 15:06:14
 
Hallo,
eine Ausländerin hat mit einem Deutschen ein Kind. Das Kind wurde Ende August geboren. Die Vaterschaft war ab Beginn anerkannt und Eltern und Kind wohnen zusammen. Ab Anfang November hat die Ausländerin eine Aufenthaltsgenehmigung. Das zuständige Amt bewilligt ab Ende November für acht Monate Elterngeld. Vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis hätte sie lt. Amt keinen Anspruch auf Elterngeld.

Meine Frage: Hat der deutsche Vater für die ersten vier Monate einen Anspruch für seinen Teil des Elterngeldes?

Gruß,
Franker

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Eduard
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Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #1 - 21.11.2007 um 17:05:36
 
Im Prinzip ja, allerdings kann Elterngeld nur maximal 3 Monate im nachhinein beantragt werden. Ich würde mich nochmal beraten lassen.

Eduard
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trixie
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Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 21.11.2007 um 23:05:35
 
Hier ein paar Infos zum Thema "Elterngeld". Zu beachten wäre, dass der KV nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeitet, um einen grundsätzlichen Anspruch auf Elterngeld zu haben.

http://www.arbeitsratgeber.com/elterngeld_0068.html

trixie
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