Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Doppelte Staatsangehörigkeit durch Abstammung (Gelesen: 1.615 mal)
Saxonicus
Themenstarter Themenstarter
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Doppelte Staatsangehörigkeit durch Abstammung
20.11.2007 um 15:29:20
 
Seit wann gibt es die Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit durch Geburt, bei unterschiedlichen StaAng der Eltern ?
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Doppelte Staatsangehörigkeit durch Abstammung
Antwort #1 - 20.11.2007 um 15:38:50
 
Die Frage lässt sich so kaum beantworten, da das Staatsangehörigkeits(vererbungs)recht von der Staatsangehörigkeit abhängt Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Doppelte Staatsangehörigkeit durch Abstammung
Antwort #2 - 20.11.2007 um 15:52:56
 
Saxonicus schrieb am 20.11.2007 um 15:29:20:
Seit wann gibt es die Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit durch Geburt, bei unterschiedlichen StaAng der Eltern ?


Im Prinzip und je nach Einzelfall zumindest seit dem 01.01.1871.

Ob das Deine Frage wirklich beantwortet...

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Themenstarter Themenstarter
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Doppelte Staatsangehörigkeit durch Abstammung
Antwort #3 - 20.11.2007 um 20:21:47
 
maki schrieb am 20.11.2007 um 15:38:50:
Die Frage lässt sich so kaum beantworten, da das Staatsangehörigkeits(vererbungs)recht von der Staatsangehörigkeit abhängt Zwinkernd


Vielleicht habe ich meine Frage falsch formuliert, jedoch glaube mich zu erinnern, daß vormals (wann ?) die D-Staatsangehörigkeit nur vom Vater "vererbt" werden konnte. Bei einer deutschen Mutter und einem ausländischen Vater gab es keine D-StaAng für das Kind ?

Stimmt das, oder habe ich Recht ?
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Noahpapa
Junior Top-Member
**
Offline


No hurry in life


Beiträge: 232

Osnabrück, Niedersachsen, Germany
Osnabrück
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutsch / Ostfriese
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Doppelte Staatsangehörigkeit durch Abstammung
Antwort #4 - 20.11.2007 um 20:30:12
 
Zum Seitenanfang
  

EX- Mitarbeiter eines Konsulats (kein Deutsches, nur ein Deutsch sprachiges) und auch Ehegatte von Ausländer/in.&&&&"Toleranz heißt: die Fehler der anderen entschuldigen. Takt heißt: sie nicht bemerken." - Arthur Schnitzler&&&&
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema