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Vorzeitiges AuPair Kündigen? (Gelesen: 4.218 mal)
Feng_Huang
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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20.11.2007 um 03:13:28
 
Hallo info4alien.de-Forum,

ich benötige eure Hilfe bzw. Information.

Es geht um meine Nichte, die derzeit in Deutschland als AuPair seit März 2006 hier ist. Im Anschluss Ihrer AuPair-Zeit (12 Monate) möchte Sie studieren. Die Hochschulzugangberechtigung (HZB) sowie die Sprachkenntnisse der Mittelstufe kann Sie vorweisen und bereitet somit kein Problem (alles weitere wurde schon im Vorfeld mit der Uni besprochen). Selbst das umschreiben des Visums vom AuPair Status zum Studium bereitet hierbei auch keine Probleme (das örtliche Ausländeramt war sehr Informativ).

Meine Frage geht nun dahin:
Wie sieht die Rechtslage aus bzw. ist der Visumstatus (AUPair) wenn die Gastfamilie plötzlich den AuPair Dienst kündigen möchte. Die Kündigung erfolgt nicht aus Differenzen zwischen dem AuPair und der Gastfamilie sondern aus dem Grund, dass die Gastfamilie in Ihr neues Heim einzieht und die Dienste des AuPair nicht braucht. Es stimmt, dass es einige Verfehlungen der Gastfamilie gibt (wie zu lange Arbeitszeiten, AuPair ist nicht immer in das Familienleben eingebunden, kein eigenes Zimmer usw.) doch meine Nichte meinte, es wäre ja nur eine Kurze Zeit.

Hat Sie noch immer die möglichkeit, Ihr Visum umzuändern (eine Art Zwischen-Visum bzw. gilt das AuPAir Visum noch) oder muss sie nachdem das AuPair Verhältniss nicht besteht umgehend zurückreisen um dann aus Ihrem Heimatland erneut ein Visum zu Studiumszwecke beantragen.

Kann die Familie überhaupt so einfach einen 1 Jahres AuPair Vertrag vorzeitig, wenn keine schwerwiegender Grund vorliegt, von sich aus Kündigen?

Fragen über Fragen! Hoffentlich gibt es eine positive Antwort.  Smiley
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 20.11.2007 um 07:50:45
 
Feng_Huang schrieb am 20.11.2007 um 03:13:28:
Hat Sie noch immer die möglichkeit, Ihr Visum umzuändern (eine Art Zwischen-Visum bzw. gilt das AuPAir Visum noch) oder muss sie nachdem das AuPair Verhältniss nicht besteht umgehend zurückreisen um dann aus Ihrem Heimatland erneut ein Visum zu Studiumszwecke beantragen.  


Das kommt ganz auf die ABH an und auf den notwendigen Zeitraum. Mehrere Monate werden sicher nicht so einfach überbrückt werden können. Was spricht gegen ein erneutes Visumverfahren ?


Feng_Huang schrieb am 20.11.2007 um 03:13:28:
Kann die Familie überhaupt so einfach einen 1 Jahres AuPair Vertrag vorzeitig, wenn keine schwerwiegender Grund vorliegt, von sich aus Kündigen?  


Sie kann. Schaut in den Au-pair Vertrag!  Danach können beidseitig Kündigungen ausgesprochen werden. Die Frist hierfür beträgt 14 Tage oder 2 Wochen.


DC
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Feng_Huang
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 20.11.2007 um 11:26:40
 
Hallo Don Camillo,

danke vorerst für die schnelle informative Antwort.

Somit bleibt mir nur der Gang zur ABH um zu klrären ob die vermeindlichen 2 Monate so überbrückt werden können, da die Einschreibung der Uni am Januar anfängt und einen Monat später die Bestätigung erhalten.
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 20.11.2007 um 11:30:45
 
Feng_Huang schrieb am 20.11.2007 um 11:26:40:

Somit bleibt mir nur der Gang zur ABH um zu klrären ob die vermeindlichen 2 Monate so überbrückt werden können, da die Einschreibung der Uni am Januar anfängt und einen Monat später die Bestätigung erhalten. 


Ich denke aber nicht, dass Du da mit 2 Monaten auskommst, denn das eigentliche Studium beginnt erst später, und darum geht es hier im Wesentlichen. Deshalb auch meine Frage bezüglich der Einreise im Visumverfahren (bitte ohne finanz. Gründe anzuführen).


DC
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Eduard
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Antwort #4 - 20.11.2007 um 11:39:12
 
Zitat:
Sie kann. Schaut in den Au-pair Vertrag!  Danach können beidseitig Kündigungen ausgesprochen werden. Die Frist hierfür beträgt 14 Tage oder 2 Wochen.


Sagen wir mal so, es gibt in der Regel diese Klauseln in den Verträgen, ob sie wirklich einer gerichtlichen Nachprüfung standhalten, weiss niemand. Au Pairs reichen normalerweise keine Kündigungsschutzklagen beim Arbeitsgericht ein ...

Die 14-Tage-Klausel macht insofern Sinn, als sie beiden Parteien erlaubt, den Vertrag bei unlösbaren Konflikten zu lösen, ohne dass man der Schuldfrage nachgehen muss. Im vorliegenden Fall (wußten die Gasteltern schon von Anfang an von der vorzeitigen Beendigung?) könnte die Kündigung aber rechtsmißbräuchlich sein.

Eduard
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KAJA
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Antwort #5 - 20.11.2007 um 11:48:53
 
Hallo Feng_Huang,

wie wäre es denn mit einem Wechsel der Gastfamilie? solange die 12 Monate noch nicht um sind, kann evtl. eine neue Zustimmung für eine andere Gastfamilie erteit werden. Bitte die aber von vornherein darauf hinweisen, daß Deine Nichte dort kein ganzes Jahr arbeiten wird.

der Überbrückungszeitraum wäre damit zumindest sichergestellt.

Gruß Kaja
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trixie
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Antwort #6 - 20.11.2007 um 12:23:26
 
Feng_Huang schrieb am 20.11.2007 um 03:13:28:
Es geht um meine Nichte, die derzeit in Deutschland als AuPair seit März 2006 hier ist. Im Anschluss Ihrer AuPair-Zeit (12 Monate) möchte Sie studieren.


Ist sie wirklich schon seit März 2006 in Deutschland? Dann wäre sie ja schon seit 19 Monaten in Deutschland.

trixie
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Einbeck
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Antwort #7 - 20.11.2007 um 16:00:18
 
Feng_Huang schrieb am 20.11.2007 um 03:13:28:
Es geht um meine Nichte, die derzeit in Deutschland als AuPair seit März 2006 hier ist. Im Anschluss Ihrer AuPair-Zeit (12 Monate) möchte Sie studieren.



Stimmt diese aussage seit 2006 in Deutschland? Vor au-Pair bereits anderes Visa?

Au-Pair ist für max. 12 Monate erlaubt.
Verlängerung als Au-Pair ist nicht möglich.
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Feng_Huang
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Antwort #8 - 20.11.2007 um 19:50:11
 
Sorry, natürlich erst seit März 2007....

So nun zu der Überrbrückung. Es sind tatsächlich 3 Monate (Januar / Februar / März), da der Vorbereitungskursus zur DSH ab Anfang April Anfängt und das Wintersemester am 01.10.08 startet. Der Vorbereitungskursus geht den ganzen Sommersemester. Sie wird daher zwar noch nicht voll immatrikuliert sein (geht erst nach erfolgreichem Abschlusstest der DSH), dafür hat sie den Zulassungsbescheid zum Studieren. Und dies soll laut der ABH für ein Studiumsvisum ausreichen.

Eine andere Gastfamilie hätte Sie auch gerne, nur möchten die meisten entweder minimum ein halbes Jahr oder mehr. Somit findet die AuPair Vermittlung auch keine passende Familie.

Naja, dann müssen wir halt jetzt alles etwas zügiger die Papiere und Aktenlagen durchweltzen um den nächsten Schritt des Studiums vorzubereiten.
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