Hallo info4alien.de-Forum,
ich benötige eure Hilfe bzw. Information.
Es geht um meine Nichte, die derzeit in Deutschland als AuPair seit März 2006 hier ist. Im Anschluss Ihrer AuPair-Zeit (12 Monate) möchte Sie studieren. Die Hochschulzugangberechtigung (HZB) sowie die Sprachkenntnisse der Mittelstufe kann Sie vorweisen und bereitet somit kein Problem (alles weitere wurde schon im Vorfeld mit der Uni besprochen). Selbst das umschreiben des Visums vom AuPair Status zum Studium bereitet hierbei auch keine Probleme (das örtliche Ausländeramt war sehr Informativ).
Meine Frage geht nun dahin:
Wie sieht die Rechtslage aus bzw. ist der Visumstatus (AUPair) wenn die Gastfamilie plötzlich den AuPair Dienst kündigen möchte. Die Kündigung erfolgt nicht aus Differenzen zwischen dem AuPair und der Gastfamilie sondern aus dem Grund, dass die Gastfamilie in Ihr neues Heim einzieht und die Dienste des AuPair nicht braucht. Es stimmt, dass es einige Verfehlungen der Gastfamilie gibt (wie zu lange Arbeitszeiten, AuPair ist nicht immer in das Familienleben eingebunden, kein eigenes Zimmer usw.) doch meine Nichte meinte, es wäre ja nur eine Kurze Zeit.
Hat Sie noch immer die möglichkeit, Ihr Visum umzuändern (eine Art Zwischen-Visum bzw. gilt das AuPAir Visum noch) oder muss sie nachdem das AuPair Verhältniss nicht besteht umgehend zurückreisen um dann aus Ihrem Heimatland erneut ein Visum zu Studiumszwecke beantragen.
Kann die Familie überhaupt so einfach einen 1 Jahres AuPair Vertrag vorzeitig, wenn keine schwerwiegender Grund vorliegt, von sich aus Kündigen?
Fragen über Fragen! Hoffentlich gibt es eine positive Antwort.