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Visum für Ehemann abgelehnt (Gelesen: 4.382 mal)
lela
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20.11.2007 um 00:17:32
 
Hallo zusammen,

ich habe die deutsche und bosnische Staatsangehörigkeit und habe in Bosnien einen Bosnier geheiratet. Wir haben eine gemeinsames Kind deutscher Staatsbürgerschaft. Mein Ehemann arbeitet in BiH.

Ich pendle zwischen BiH und D und kümmere mich um das Kind. Momentan bin ich in D. Jetzt haben meine Eltern eine Einladung meinem Ehemann geschickt für einen Besuch in D. Diese Einladung bzw. das Visum wurde abgelehnt. Gleichzeitig haben sie auch meinem Onkel eine Einladung geschickt und dieses Visum wurde gewährt.

Nun meine Frage: Warum hat mein Onkel ein Visum bekommen und mein Mann nicht? In der Botschaft in BiH haben sie heute meinem Mann gesagt, er bekommt es schriftlich (das dauert) und haben keine weitere Auskunft gegeben. Es ist sehr dringend und ich bin verzweifelt. Wer kann mir jetzt helfen? Morgen wollte ich zur Ausländerbehörde und da mal nachfragen... Habt ihr Tipps? Ich bin total verzweifelt, weil weil mein Mann und ich hier in D gemeinsam kurz Urlaub machen wollten und das anscheinend nicht können.

Ich hoffe, es findet sich jemand noch zur späten Stund'. Ich kann sowieso nicht schlafen.

LG
lela
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Antwort #1 - 20.11.2007 um 00:39:18
 
lela schrieb am 20.11.2007 um 00:17:32:
Nun meine Frage: Warum hat mein Onkel ein Visum bekommen und mein Mann nicht? In der Botschaft in BiH haben sie heute meinem Mann gesagt, er bekommt es schriftlich (das dauert) und haben keine weitere Auskunft gegeben. Es ist sehr dringend und ich bin verzweifelt. Wer kann mir jetzt helfen? Morgen wollte ich zur Ausländerbehörde und da mal nachfragen... Habt ihr Tipps? Ich bin total verzweifelt, weil weil mein Mann und ich hier in D gemeinsam kurz Urlaub machen wollten und das anscheinend nicht können


Wie soll die Frage, warum Dein Mann abgelehnt wurde, jemand ohne Kenntnis der Akten oder des genauen Sachverhaltes beantworten können.

Raten und vermuten, Mutmassungen äussern können wir alle.
Um dies besser tuen zu könne, braucht man mehr Info zu beantragten Visa, zum Ehemann und dessen evtl Deutschland oder Visa Historie.
Gründe kann es sehr viele geben.
Mutmassung und Raten macht nur verrückt.

Habe Geduld, schriftliche Ablehnung mit Begründung wurde doch zugesagt, dauert halt rein wenig.

Gegen die Ablehnung kann man remonstrieren. Die Remonstration ist der Widerspruch im visaverfahren.
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lela
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Antwort #2 - 20.11.2007 um 01:18:08
 
Kann es denn sein, dass die Behörden denken, wir möchten eine Familienzusammenführung machen und dass erst die Sprachkenntnisse von meinem Mann nachgewiesen werden sollen? Ich habe hier im Forum gelsen, dass das neuerdings gebraucht wird.
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Antwort #3 - 20.11.2007 um 01:29:31
 
lela schrieb am 20.11.2007 um 01:18:08:
Kann es denn sein, dass die Behörden denken, wir möchten eine Familienzusammenführung machen und dass erst die Sprachkenntnisse von meinem Mann nachgewiesen werden sollen? Ich habe hier im Forum gelsen, dass das neuerdings gebraucht wird. 


Eine mögliche Variante. Oder das man Schengen Visa für falsches Visa hält und eher an FzF denkt. Oder Scheineheverdacht etc.
Andere Möglichkeit Historie in Deutschland, Ablehnungsgründe wegen früheren Aufenthalten in D (Asyl etc.) in Deutschland.
Möglichkeiten gibt es viele.

Genaueres erfährst Du nur mit Geduld, diese Geduld solltest Du haben sonst machst Du Dich verrückt.
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lela
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Antwort #4 - 20.11.2007 um 11:20:44
 
Hallo nochmal,

ich war jetzt bei der Ausländerbehörde und hab auch die Botschaft angerufen. In der Ausländerbehörde sgte man mir, die können nichts tun. Ich soll mich an die Botschaft wenden.

Hab in der Botschaft angerufen und die sagten sie geben keine Auskunft, sondern die Begründung wird per Post zugestellt.

Da die Zeit jetzt aber sehr knapp ist, überlege ich, dass ihm seine Schwester, die in D lebt nochmal eine neue Einladung schickt. Wäre das nützlich oder überflüssig?  Was meint ihr? weinend weinend weinend

LG
lela
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Antwort #5 - 20.11.2007 um 11:33:20
 
lela schrieb am 20.11.2007 um 11:20:44:
Wäre das nützlich oder überflüssig?


Da es am Ast. liegt und nicht am VE-Geber wäre das überflüssig.


DC
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Antwort #6 - 20.11.2007 um 11:41:32
 
Erläuter mal bitte Deine Antwort. Was heisst Ast.?
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DonCamillo
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Antwort #7 - 20.11.2007 um 12:00:13
 
lela schrieb am 20.11.2007 um 11:41:32:
Was heisst Ast.? 


heißt: Antragsteller (Person, die das Visum beantragt)

Die Unterlagen der Person liegen in der Botschaft und der grundsätzliche Ablehnungsgrund wird nicht dadurch abgeändert, dass jemand anderes eine
VE abgibt, wenn dies nicht der eigentliche Ablehnungsgrund ist.

DC
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Antwort #8 - 20.11.2007 um 15:49:14
 
lela schrieb am 20.11.2007 um 11:20:44:
Hallo nochmal, 

ich war jetzt bei der Ausländerbehörde und hab auch die Botschaft angerufen. In der Ausländerbehörde sgte man mir, die können nichts tun. Ich soll mich an die Botschaft wenden. 


Je nach dem was für ein Visa beantragt wurde, weiß die ABH von nichts.
Über Schengen Visa (besuch etc. bis 3 Monate) entscheidet die Botschaft in eigener Verantwortung ohne ABH zu fragen/informieren.

Da du scheinbar nicht die nötige Geduld hast, hast Du schon sagen was für ein Visa mit welcher Dokumentation beantragt wurde und ob Antragsteller eine negative Deutschland oder Visa Historie hat.
Asyl? Straftäter?
Ansonsten bitte Geduld haben.
Auskunft erhalten dritte nur gegen Vorlage einer vollmacht.
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lela
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Antwort #9 - 21.11.2007 um 14:45:33
 
Hallo,

also er hat ein Besuchervisum beantragt für max. 3 Monate. Er ha aber eh nur noch 20 Tage Urlaub. An Dokumentation hat er vorgelegt: Bescheinigung des Arbeitgebers in BiH, Bestätigung über die Urlaubszeit, die Einladung...

Zur Visahistorie in D: Er hatte früher immer ohne Probleme eine Visum durch seine Schwester gekriegt. Da waren wir noch nicht verheiratet. Asylant oder Strafftäter war er nicht.

Ach ja, eine Mitarbeiterin in der ABH meinte, wir sollen es einfach nochmal versuchen und vielleicht bearbeitet es ein anderer Sachbearbeiter in der Botschaft. Aber so willkürlich kann es doch nicht sein, oder?

LG
lela
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Antwort #10 - 21.11.2007 um 15:18:48
 
lela schrieb am 21.11.2007 um 14:45:33:
Zur Visahistorie in D: Er hatte früher immer ohne Probleme eine Visum durch seine Schwester gekriegt. Da waren wir noch nicht verheiratet. Asylant oder Strafftäter war er nicht.


Anderer SB mehr Glück, nein, bei besserer Begründung  oder Darstellung des Sachverhaltes evtl. ja.

Ich denke mal man lehnt ab, weil man davon ausgeht das das falsche Visa beantragt wird und
Dein Ehemann einen Daueraufenthalt anstrebt.

Da Ihr verheiratet seit, du rechtmässig in Deutschland lebst, wird seine Rückkehrbereitschaft angezweifelt und vermutet  das er mit dem einfacheren Schengenvisa in Deutschland bleibt (FZF Visa wird da langwieriger gerne umgangen).

3 Monate beantragen, wenn ich nur 20 Tage Urlaub habe, nicht ideal im Falle von Besuchsreisen.
warum beantragt er dann nicht auf Urlaubszeit beschränkt, und Ihr erklärt Situation und Rückkehrbereitschaft.

Er ist verpflichtet Dich im Visaantrag anzugeben, hoffe dies hat er getan.

Motto: Nur Besuch kein Daueraufenthalt, keine Übersiedlung und begründet dies ein wenig.
vorallem sagt Ihr  in Begründung wann und wo Ihr später gemeinsam leben wollt,
und falls später gemeinsam in D, schreibt Ihr gleich das Ihr rechtzeitig FzF Visa beantragen werdet.
Trotzallem ist dann nichts garantiert, viel Glück.
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lela
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Antwort #11 - 21.11.2007 um 15:39:46
 
Ok, werden dann morgen eine neue Einladung von der ABH beantragen und den genauen Sachverhalt mit der Einladung verschicken. Hoffe, es klappt dann aber auch. Ja, er hat mich im Visaantrag angegeben.

Vielen Dank an alle.
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Antwort #12 - 21.11.2007 um 16:00:00
 
lela schrieb am 21.11.2007 um 15:39:46:
Ok, werden dann morgen eine neue Einladung von der ABH beantragen und den genauen Sachverhalt mit der Einladung verschicken. Hoffe, es klappt dann aber auch. Ja, er hat mich im Visaantrag angegeben.


Wieso ABH ? Ich denke eher du machst deinen Einladungsbrief und sendest diesen zum Besucher. Falls er neu beantragen will.
 
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« Zuletzt geändert: 21.11.2007 um 16:13:31 von Noahpapa »  

EX- Mitarbeiter eines Konsulats (kein Deutsches, nur ein Deutsch sprachiges) und auch Ehegatte von Ausländer/in.&&&&"Toleranz heißt: die Fehler der anderen entschuldigen. Takt heißt: sie nicht bemerken." - Arthur Schnitzler&&&&
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Antwort #13 - 21.11.2007 um 16:05:21
 
lela schrieb am 21.11.2007 um 15:39:46:
Ok, werden dann morgen eine neue Einladung von der ABH beantragen und den genauen Sachverhalt mit der Einladung verschicken. Hoffe, es klappt dann aber auch. Ja, er hat mich im Visaantrag angegeben


Sorry, mit diesen Unterlagen und hier ist keine neue Einladung nötig, es sei denn die erste Einladung war von Schwester und nicht von Dir, remonstriert er gegen die Ablehnung des Visaantrages, einen neuen Visaantrag braucht er nicht zu stellen.

Meinst Du mit Aussage: "Einladung bei ABH beantragen"  eine Verpflichtungserklärung?
Diese sollte da Ihr verheiratet seit, Du als Ehefrau Deinen Ehemann zu Unterhalt gesetzl. verpflichtet bist, nicht erforderlich sein.
will die Botschaft in diesem Falle wirklich eine VE?


In Deinen Falle ist mit einladungsschreiben (Verpflichtungserklärung) wohl eher gemeint:
Einladung= Schreiben mit Begründung das Eheman auf Besuch kommt( und warum nur Besuch).
plus Unterlagen wie Kopie Deines dt. Passes /Persoausweises und Eurer Heiratsurkunde.

Wenn die den Grund nur Besuch und Rückkehr richtig vermitteln kannst hast du Chancen,
mache Dir aber nicht zu viele Hoffnungen.

Du pendelst zwischen D und BIH, wo lebst du und was arbeitest Du?
Wo lebt den Euer Kind?
Warum machen Deine Eltern eine Einladung für Deinen Ehemann?
Er will doch dich, seine Ehefrau besuchen oder?

Sorry, man kann sich seine Probleme auch selbst verschulden.

Versuche mal Eure Situation, familiäre etc. richtig der Botschaft darzustellen,
erläutere auch warum Deine Eltern und nicht Du eingeladen haben,
sonst wird es wieder nichts werden.
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Antwort #14 - 21.11.2007 um 18:55:52
 
Hallo,

aaalso da ich auch immer nur zu Besuch bei meinen Eltern bin, haben meine Eltern auch die Einladung für meinen Ehemann abgeschickt. Ich arbeite weder in BiH noch in D. Daher kann ich ihm doch keine Einladung inkl. VE schicken.

Weil ich gehört habe, dass die Anzahl der Einladungen, die eine Person verschicken kann auch begrenzt ist, wollte morgen mein Bruder (sein Schwager) und seine Frau ein umfassendes Einladungsschreiben und eine VE aufsetzen. Ich hoffe, das verkompliziert die Sache nicht noch mehr.

Für die Remonstration haben wir keine Zeit, weil der Ablehnungsgrund ja immernoch nicht da ist und wer weiss wann er per Post kommt.

Na das wird ja ein langer Roman, hoffentlich machen sich die Herrschaften in der Botschaft die Mühe, ihn zu lesen.

LG
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