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Visum für Ehemann abgelehnt (Gelesen: 4.388 mal)
Mick
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Antwort #15 - 21.11.2007 um 19:04:12
 
Einbeck schrieb am 21.11.2007 um 16:05:21:
Meinst Du mit Aussage: "Einladung bei ABH beantragen"eine Verpflichtungserklärung?
Diese sollte da Ihr verheiratet seit, Du als Ehefrau Deinen Ehemann zu Unterhalt gesetzl. verpflichtet bist, nicht erforderlich sein.
will die Botschaft in diesem Falle wirklich eine VE


Hi,
sicher, Einbeck? Wenn es um ein Schengenvisum
geht, sehe ich das ad hoc mal anders. Durch die
Unterhaltspflicht werden sicherlich nicht die ggf.
entstehenden Forderungen gedeckt, die sonst
durch eine VE abgesichert sind (Abschiebungs-
kosten z.B.).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Antwort #16 - 21.11.2007 um 20:47:15
 
Mick schrieb am 21.11.2007 um 19:04:12:


Hi,
sicher, Einbeck? Wenn es um ein Schengenvisum
geht, sehe ich das ad hoc mal anders. Durch die
Unterhaltspflicht werden sicherlich nicht die ggf.
entstehenden Forderungen gedeckt, die sonst
durch eine VE abgesichert sind (Abschiebungs-
kosten z.B.).

fuer ein Schengenvisum fuer Ehepartner von Deutschen und EU-Buergern verlangen wir keine VE. Das waere aeusserst ungewoehnlich.
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Antwort #17 - 21.11.2007 um 22:01:08
 
Mick schrieb am 21.11.2007 um 19:04:12:
Hi,
sicher, Einbeck? Wenn es um ein Schengenvisum
geht, sehe ich das ad hoc mal anders. Durch die
Unterhaltspflicht werden sicherlich nicht die ggf.
entstehenden Forderungen gedeckt, die sonst
durch eine VE abgesichert sind (Abschiebungs-
kosten z.B.). 


Eine VE  für den Ehemann eines Deutschen StA. oder EU Bürgers, der in Deutschland lebt, wie auch Kollege Ernas bestätigt, verlangen wir nicht.
Sicherlich deckt die Unterhaltspflicht nicht alles, aber Ehegatten von Deutschen habe ja auch gewisse Rechte.

fons: Änderung:
hab mal deine 2 Posts zusammengefügt
Der Übersicht halber kann/soll man das tun innerhalb von 15 Minuten
auch selbst möglich Zwinkernd


lela schrieb am 21.11.2007 um 18:55:52:
Hallo, 

aaalso da ich auch immer nur zu Besuch bei meinen Eltern bin, haben meine Eltern auch die Einladung für meinen Ehemann abgeschickt. Ich arbeite weder in BiH noch in D. Daher kann ich ihm doch keine Einladung inkl. VE schicken.

Weil ich gehört habe, dass die Anzahl der Einladungen, die eine Person verschicken kann auch begrenzt ist, wollte morgen mein Bruder (sein Schwager) und seine Frau ein umfassendes Einladungsschreiben und eine VE aufsetzen. Ich hoffe, das verkompliziert die Sache nicht noch mehr.

Für die Remonstration haben wir keine Zeit, weil der Ablehnungsgrund ja immernoch nicht da ist und wer weiss wann er per Post kommt.

Na das wird ja ein langer Roman, hoffentlich machen sich die Herrschaften in der Botschaft die Mühe, ihn zu lesen.

LG
lela 


So wird es sicherlich nicht einfacher, so viele Einlader.
Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.
Immer die Aussage ...ich habe gehört das begrenzt ist.....
wünsche viel Erfolg, würde selber als Ehefrau auftreten und
nicht andere Einladungen machen lassen.

Da laden mal Deine Eltern ein
dann seine Schwester,
dann Dein Bruder .....

es ist Dein Ehemann, versuche dies mal klar rüberzubringen und bespreche das mal mit Botschaft.
VE ist eine Sache, wenn diese nötig sein sollte, die kann kann evtl. jemand anderes machen.
Einladung etc. was anderes, da verwirren zu viele Einlader nur, er reist mit Dir  gemeinsamoder zu Dir, deshalb bist Du hier gefragt und nicht Dritte.

Ich würde remonstrieren, da ich neuen Visaantrag bei dieser Komplizierheit etc. wenig Aussicht auf Erfolg gebe.
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« Zuletzt geändert: 21.11.2007 um 22:22:25 von N/V »  
 
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lela
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Antwort #18 - 03.12.2007 um 03:08:57
 
Hallo an alle und insbesondere Einbeck,

wir haben Widerspruch eingelegt und die Lage detailliert beschrieben UND es hat geklappt! Ohne dieses Forum wäre ich echt verloren gewesen.

Vielen vielen Dank!

LG
lela
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