lela schrieb am 21.11.2007 um 15:39:46:Ok, werden dann morgen eine neue Einladung von der
ABH beantragen und den genauen Sachverhalt mit der Einladung verschicken. Hoffe, es klappt dann aber auch. Ja, er hat mich im Visaantrag angegeben
Sorry, mit diesen Unterlagen und hier ist keine neue Einladung nötig, es sei denn die erste Einladung war von Schwester und nicht von Dir, remonstriert er gegen die Ablehnung des Visaantrages, einen neuen Visaantrag braucht er nicht zu stellen.
Meinst Du mit Aussage: "Einladung bei
ABH beantragen" eine Verpflichtungserklärung?
Diese sollte da Ihr verheiratet seit, Du als Ehefrau Deinen Ehemann zu Unterhalt gesetzl. verpflichtet bist, nicht erforderlich sein.
will die Botschaft in diesem Falle wirklich eine
VE?
In Deinen Falle ist mit einladungsschreiben (Verpflichtungserklärung) wohl eher gemeint:
Einladung= Schreiben mit Begründung das Eheman auf Besuch kommt( und warum nur Besuch).
plus Unterlagen wie Kopie Deines dt. Passes /Persoausweises und Eurer Heiratsurkunde.
Wenn die den Grund nur Besuch und Rückkehr richtig vermitteln kannst hast du Chancen,
mache Dir aber nicht zu viele Hoffnungen.
Du pendelst zwischen D und BIH, wo lebst du und was arbeitest Du?
Wo lebt den Euer Kind?
Warum machen Deine Eltern eine Einladung für Deinen Ehemann?
Er will doch dich, seine Ehefrau besuchen oder?
Sorry, man kann sich seine Probleme auch selbst verschulden.
Versuche mal Eure Situation, familiäre etc. richtig der Botschaft darzustellen,
erläutere auch warum Deine Eltern und nicht Du eingeladen haben,
sonst wird es wieder nichts werden.