Muleta schrieb am 12.12.2007 um 20:20:07:hab ich das jetzt richtig verstanden: ein Drittstaater mit einem polnischen Visum, das vor dem 21.12.2007 ausgestellt wurde, könnte damit nach D einreisen (zumindest zum Zwecke der Durchreise)? Ist das korrekt?
hi ...
Also, ich habe mir die entsprechenden Beschlüsse und Entscheidungen der EU nochmals durchgelesen und mit Kollegen diskutiert. Insgesamt muss man zu den nachfolgenden Ergebnissen kommen, angesprochen sind immer Visa und
AT der Beitrittsstaaten.
1. Anerkennung nationaler langfristiger ATAufgrund der Anwendung des Art. 21 SDÜ bestehen -mit den hinterlegten
AT der Beitrittsstaaten- die gleichen Reiserechte, wie mit
AT der alten Schengen- Staaten
2. Durchreiserechte mit nationalem Visum für einen Aufenthalt von mehr als 3 MonatenMit der Übernahme der Regelungen des Art. 18 SDÜ besteht, wie für die alten Schengen- Staaten, ein Durchreiserecht, um in den Ausstellerstaat zu gelangen. Also identisch Anwendung zu den bisherigen Visa Typ D und das Durchreiserecht.
3. Keine Reiserechte in die alten Schengen- Staaten mit nationalem Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (bis zu 3 Monate)Gemäß Ziffer 1 des Anhangs I des Beschlusses 2007/801/EG wurde die Anwendung des Art. 19 Abs. 2 SDÜ explizit ausgeschlossen. Demzufolge entfaltet ein nationales Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt
keine Reiserechte im gesamten Schengengebiet ... also würde dies auch in den Beitrittsstaaten gelten!!!
Dies würde bedeuten, dass die Entscheidung 895/2006/EG (oben verlinkt), welche dem Schengenbesitzstand widerspricht und die den Beitrittsstaaten gewährte Verwaltungsvereinfachung durch die vollständige Anwendung des Schengenbesitzstandes hinfällig wäre (Art. 3 und Ziffer 4 der Erwägungsgründe der Entscheidung).
Um die Durchreiserechte, mit nationalen Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt, ausgestellt von einem Beitrittsstaat, innerhalb der Beitrittsstaaten weiterhin -trotz vollständiger Anwendung des Schengenbesitzstandes- zu ermöglichen, wurde Art. 2 des Beschlusses 2007/801/EG mit eben diesem Inhalt aufgenommen (Ziffer 7 der Erwägungsgründe ist hierbei erklärend).
Also im Klartext ... Ein- oder Durchreise nach Deutschland (und die anderen alten Schengen- Staaten) mit einem polnischen Touristenvisum (oder eines anderen Beitrittsstaates) ist nicht möglich, die Durchreisen innerhalb der Beitrittsstaaten sehr wohl.
Die Durchreise mit einem Visum für einen längerfristigen Aufenthalt (analog Typ D) ist durch alle Schengenstaaten (neu + alt) möglich, um in den Ausstellerstaat zu gelangen.
Ich hoffe, das ist nicht zu verwirrend geschrieben
Daddy