a) sind wir nicht verheiratet.
b) geht es um die Eheschließung mit einem Visa zur Eheschließung, ob er danach noch einmal zurück muss
c) ist er nun wieder nach Ablauf des Schengenvisums in der Dominikanischen Republik und macht einen weiteren Sprachkurs, um das Erlernte nicht zu verlernen/zu vergessen. Denn irgendjemand bei der Botschaft sagte, es könne sein, dass sie seine Kenntnisse prüfen, da es dort kein Goetheinstitut gibt. Dabei ist die Bescheinigung ja eindeutig von der VHS hier. Nur haben die keine Prüfung gemacht, weil die VHS hier erst nach Teil 1b eine Prüfung macht.
d) darfst du DU sagen
e) war ich heute auf dem Standesamt, um zu erfahren, wie was läuft und da wurden mir abenteuerliche Dinge erzählt, die rein logisch betrachtet dazu führen, dass wir niemals im Leben heiraten können, weil die Dinge sich gegenseitig bedingen. Die ging soweit zu sagen, wir sollten den mühselig erworbenen Termin am 21.Dezember bei der Botschaft zwecks Visaantrag für die Eheschließung hier canceln, da ich ja noch keinen Eheschließungstermin hätte und den bekäme ich erst wenn...:
Variation 1: Man heiratet in Deutschland. Dazu sagte die Dame vom Amt folgendes:
Ich sollte ihr im Fall der Fälle bringen
1. Eine Ledigkeitsbescheinigung von IHM. Da diese ja nicht anerkannt wird, muss sie trotzdem beigebracht werden mit Übersetzung und Beglaubigungen. Kennen wir ja. Dann würde Sie aber beim Oberlandesgericht eine Befreiung der Ehefähigkeitsbescheinigung beantragen und gleichzeitg ein Amtshilferersuchen an die deutsche Botschaft schicken, weil man diese Bescheinigung ja nicht anerkennt. Wozu bitte soll die dann überhaupt beigebracht werde??
2. Möchte sie eine Verdienstbescheinigung von IHM wieder mit Übersetzung und beglaubigt, weil davon ja abhängt, wie hoch die Gebühren beim OLG sind.
3. Soll er die Einwilligungsbescheinigung zur Eheschließung unterschreiben und eine Meldebeschinigung mit spanischer Übersetzung beglaubigt vorlegen. Die Einwilligung muss nicht auf spanisch übersetzt werden.
4. Sollen wir den Termin für einen Visanatrag canceln, denn es könne sein, dass man IHN dann nach Deutschland lassen würde und das OLG habe noch nicht entschieden und dann müsse er ja unverheiratet wieder ausreisen, weil das Visum abgelaufen wäre. Und andererseits würden die erst das OK zur Einreise geben, wenn ICH einen Termin anmelde. Den Termin kann ich aber erst anmelden, wenn ich die Papiere von Punkt 1-3 im Original (übersetzt/beglaubigt)vorlege sowie seine Geburtsurkunde nebst Übersetzung und Beglaubigung.
Daraufhin sagte ich, dass es dann ja wohl besser wäre, in der Dominikanischen republik zu heiraten. Daraufhin meinte sie, dazu bräuchte ICH ein Ehefähigkeitszeugnis und das bekäme ich ebenfalls nur, wenn SEINE Geburtsurkunde und SEINE Ledigkeitsbescheinigung, die sie ja eh anzweifeln, hier vorliegen würde. Ausserdem hätte ich massivste Probleme, wenn ich mich dort verheiraten würde, was das Namensrecht anbetrifft. Denn das wäre anders als hier und das dann zu ändern...*hä*? Wer will was ändern?
Ausserdem braucht er ja den Nachweis von Deutschkenntnissen. Daraufhin teilte ich ihr mit, dass eine Bescheinigung der hiesiegen VHS vorliegt. Die VHS gehört hier bei uns zur Stadt. Daraufhin meinte sie, dann müsse man noch die Bescheinigung der VHS beglaubigen lassen, denn die könnte ja auch unecht sein.
Dann würden sie eh wieder ein Amtshilfeersuch an die Botschaft schicken, weil ja die Eheschließung unecht sein könnte. DAS dauert, meinte sie und DAS kostet ALLES viel Geld und das könne sie sich nicht leisten.
Wie bitte soll ich seine Einwilligung für einen Termin bekommen und all die Papiere, wenn ich im Dezember dorthin fliege und wie soll ich einen Termin machen, wenn ich seine Papiere nicht habe und wie soll ich ein Ehefähigkeitszeugnis beibringen, wenn seine Papiere dort sind? Das heißt, hier kann ich keinen Termin machen, weil seine Papiere fehlen und dort kann ich nicht JETZT im Dezember heiraten, weil sie mir meine Papiere nicht ohne seine Papiere geben wollen. Bin ich im Irrenhaus??? Und ich war diese Jahr dreimal dort, aber ich habe nicht ständig Urlaub und wenn wir doch für den 21. Dezember einen Termin bei der Botschaft haben (auf den man 6 Wochen warten muss), ich ihr am 6. Januar die gewünschten Papiere bringen kann, die Botschaft in der Dominikanischen Republik eh bis zum 6. Januar zu hat, dann hat sie doch die Papiere bereits und bis die Botschaft anfragt, bis zur Bewilligung des Visas sind in der Regel 2 Monate und dann wären doch auch die Unterlagen vom OLG zurück. Aber ohne die kann ich ja keinen Termin machen. Dabei wäre alles gut machbar, wenn das parallel laufen würde.
Ich bin nicht auf den Kopf gefallen und habe lange studiert, aber SO ETWAS ist mir noch nie passiert.
Und um mir all diese Auskünfte zu geben, musste sie die Amtsleiterin fragen, weil DAS ja eine GANZ komplizierte Sache ist.
Stimmt, ich habe Schlafstörungen und immens hohe Telefonrechnungen, denn das auf Spanisch zu erklären geht über meine logischen Kräfte und über das dominikanische Verständnis deutscher Regelungen.
Änderung: Sorry für die Tippfehler, ist schon spät und ich echt "alle".