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Nach Eheschließung zur FZ zurück? (Gelesen: 3.459 mal)
FrauWackelschuh
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nach Eheschließung zur FZ zurück?
15.11.2007 um 13:39:48
 
Auch ich habe einige Fragen, die womöglich andere Themen "kreuzen".
1. Muss jemand nach dem neuen Recht, nach der Eheschließung in Deutschland wieder ausreisen, um dann die Familienzusammenführung zu beantragen oder kann er nach der Eheschließung bei seinem Aufenthalt hier die Familienzusammenführung beantragen?
2. Der letzte Aufenthalt von 3 Monaten fand im Rahmen des Schengenvisums statt. Damit sich mein Partner nicht langweilt und er sich hier auch weitergehende PC-Kenntnisse aneigenen wollte (lt. Einladung), sein Deutsch aber doch nicht ausreichte, hat er einen 1A-Integrationslehrgang mit 100 Stunden (4 Wochen vormittags) der VHS besucht. Darüber gibt es auch eine Bescheinigung.
Jetzt habe ich aber bei meinen ganzen Recherchen irgendwo gelesen, dass man für einen Sprachkurs ein Extra-Visum benötigt. Haben wir jetzt etwas Verbotenes getan und kann es sein, dass diese Bescheinigung nun nicht anerkannt wird zwecks Beantragung eines Visums zur Eheschließung??
Für mich gibt es da irgendwie keinen Unterschied, ob er in der Zeit einen Töpferkurs oder einen Sprachkurs gemacht hat??? Zudem gibt es in der Dominikanischen Republik kein eigens ausgewiesenes Goetheinstitut. Jetzt will er zur Sicherheit dort noch einen weiteren Sprachkurs belegen, weil wieder jemand anderes gesagt hat, die würden die Kenntnisse prüfen, weil man so eine Bescheinigung kaufen kann. Unsere VHS ist aber nicht käuflich.
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Antwort #1 - 15.11.2007 um 14:34:47
 
Hallöchen (Dein Nickname verleitet eigentlich geradezu, Dich mit "Sehr geehrte Frau Wackelschuh" und sodann einem gespreizten "Sie" anzusprechen  Zwinkernd) -

zu Deiner ersten Frage:

Zitat:
1. Muss jemand nach dem neuen Recht, nach der Eheschließung in Deutschland wieder ausreisen, um dann die Familienzusammenführung zu beantragen oder kann er nach der Eheschließung bei seinem Aufenthalt hier die Familienzusammenführung beantragen?  


Darauf gibt es keine ganz eindeutige Antwort. Wenn die ABH Euch nachweisen kann, dass die Heiratsabsicht schon vor Beantragung des Schengenvisums durch Deinen Partner bestanden hat, wäre das ein Fall von Visamissbrauch und man würde mit Sicherheit auf ein Nachholen des für den eigentlich beabsichtigten Aufenthaltszweck Visums bestehen.  - Anderenfalls gibt es durchaus eine Möglichkeit für die Erteilung einer AE. - Wie schwierig und kontrovers die Materie beurteilt wird, mag Dir
dieser thread
vermitteln (Blaues bitte anklicken).

Zur zweiten Frage:

Dass Dein Partner sein Schengenvisum genutzt hat, um hier einen A 1 -Sprachkurs zu absolvieren, durch den niemandem Kosten entstanden sind, ist IMHO nicht verwerflich. Ein spezielles Visum wäre m.E. nur erforderlich gewesen, wenn es sich um einen länger dauernden Sprachkurs gehandelt hätte - da dann in der Folge auch eine AE für die Teilnahme an einem Sprachkurs (§ 16 (5) AufenthG ) erforderlich gewesen wäre.

Was ich nicht verstehe, ist Deine Bemerkung, dass Dein Partner jetzt "dort" noch einen Sprachkurs absolvieren will, um sicher zu gehen. Wo ist "dort" - ist er nach Eurer Heirat in Deutschland und ohne AE wieder in die Dominikanische Republik ausgereist?   Schockiert/Erstaunt - Dann würde man für eine erneute Einreise nach D von ihm allerdings wohl mit Sicherheit ein gültiges FZF -Visum verlangen!

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FrauWackelschuh
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 16.11.2007 um 00:53:40
 
a) sind wir nicht verheiratet.
b) geht es um die Eheschließung mit einem Visa zur Eheschließung, ob er danach noch einmal zurück muss
c) ist er nun wieder nach Ablauf des Schengenvisums in der Dominikanischen Republik und macht einen weiteren Sprachkurs, um das Erlernte nicht zu verlernen/zu vergessen. Denn irgendjemand bei der Botschaft sagte, es könne sein, dass sie seine Kenntnisse prüfen, da es dort kein Goetheinstitut gibt. Dabei ist die Bescheinigung ja eindeutig von der VHS hier. Nur haben die keine Prüfung gemacht, weil die VHS hier erst nach Teil 1b eine Prüfung macht.
d) darfst du DU sagen Zwinkernd
e) war ich heute auf dem Standesamt, um zu erfahren, wie was läuft und da wurden mir abenteuerliche Dinge erzählt, die rein logisch betrachtet dazu führen, dass wir niemals im Leben heiraten können, weil die Dinge sich gegenseitig bedingen. Die ging soweit zu sagen, wir sollten den mühselig erworbenen Termin am 21.Dezember bei der Botschaft zwecks Visaantrag für die Eheschließung hier canceln, da ich ja noch keinen Eheschließungstermin hätte und den bekäme ich erst wenn...:

Variation 1: Man heiratet in Deutschland. Dazu sagte die Dame vom Amt folgendes:
Ich sollte ihr im Fall der Fälle bringen
1. Eine Ledigkeitsbescheinigung von IHM. Da diese ja nicht anerkannt wird, muss sie trotzdem beigebracht werden mit Übersetzung und Beglaubigungen. Kennen wir ja. Dann würde Sie aber beim Oberlandesgericht eine Befreiung der Ehefähigkeitsbescheinigung beantragen und gleichzeitg ein Amtshilferersuchen an die deutsche Botschaft schicken, weil man diese Bescheinigung ja nicht anerkennt. Wozu bitte soll die dann überhaupt beigebracht werde??
2. Möchte sie eine Verdienstbescheinigung von IHM wieder mit Übersetzung und beglaubigt, weil davon ja abhängt, wie hoch die Gebühren beim OLG sind.
3. Soll er die Einwilligungsbescheinigung zur Eheschließung unterschreiben und eine Meldebeschinigung mit spanischer Übersetzung beglaubigt vorlegen. Die Einwilligung muss nicht auf spanisch übersetzt werden.
4. Sollen wir den Termin für einen Visanatrag canceln, denn es könne sein, dass man IHN dann nach Deutschland lassen würde und das OLG habe noch nicht entschieden und dann müsse er ja unverheiratet wieder ausreisen, weil das Visum abgelaufen wäre. Und andererseits würden die erst das OK zur Einreise geben, wenn ICH einen Termin anmelde. Den Termin kann ich aber erst anmelden, wenn ich die Papiere von Punkt 1-3 im Original (übersetzt/beglaubigt)vorlege sowie seine Geburtsurkunde nebst Übersetzung und Beglaubigung.

Daraufhin sagte ich, dass es dann ja wohl besser wäre, in der Dominikanischen republik zu heiraten.  Daraufhin meinte sie, dazu bräuchte ICH ein Ehefähigkeitszeugnis und das bekäme ich ebenfalls nur, wenn SEINE Geburtsurkunde und SEINE Ledigkeitsbescheinigung, die sie ja eh anzweifeln, hier vorliegen würde. Ausserdem hätte ich massivste Probleme, wenn ich mich dort verheiraten würde, was das Namensrecht anbetrifft. Denn das wäre anders als hier und das dann zu ändern...*hä*? Wer will was ändern?

Ausserdem braucht er ja den Nachweis von Deutschkenntnissen. Daraufhin teilte ich ihr mit, dass eine Bescheinigung der hiesiegen VHS vorliegt. Die VHS gehört hier bei uns zur Stadt. Daraufhin meinte sie, dann müsse man noch die Bescheinigung der VHS beglaubigen lassen, denn die könnte ja auch unecht sein.

Dann würden sie eh wieder ein Amtshilfeersuch an die Botschaft schicken, weil ja die Eheschließung unecht sein könnte. DAS dauert, meinte sie und DAS kostet ALLES viel Geld und das könne sie sich nicht leisten.

Wie bitte soll ich seine Einwilligung für einen Termin bekommen und all die Papiere, wenn ich im Dezember dorthin fliege und wie soll ich einen Termin machen, wenn ich seine Papiere nicht habe und wie soll ich ein Ehefähigkeitszeugnis beibringen, wenn seine Papiere dort sind? Das heißt, hier kann ich keinen Termin machen, weil seine Papiere fehlen und dort kann ich nicht JETZT im Dezember heiraten, weil sie mir meine Papiere nicht ohne seine Papiere geben wollen. Bin ich im Irrenhaus??? Und ich war diese Jahr dreimal dort, aber ich habe nicht ständig Urlaub und wenn wir doch für den 21. Dezember einen Termin bei der Botschaft haben (auf den man 6 Wochen warten muss), ich ihr am 6. Januar die gewünschten Papiere bringen kann, die Botschaft in der Dominikanischen Republik eh bis zum 6. Januar zu hat, dann hat sie doch die Papiere bereits und bis die Botschaft anfragt, bis zur Bewilligung des Visas sind in der Regel 2 Monate und dann wären doch auch die Unterlagen vom OLG zurück. Aber ohne die kann ich ja keinen Termin machen. Dabei wäre alles gut machbar, wenn das parallel laufen würde.
Ich bin nicht auf den Kopf gefallen und habe lange studiert, aber SO ETWAS ist mir noch nie passiert.

Und um mir all diese Auskünfte zu geben, musste sie die Amtsleiterin fragen, weil DAS ja eine GANZ komplizierte Sache ist.

Stimmt, ich habe Schlafstörungen und immens hohe Telefonrechnungen, denn das auf Spanisch zu erklären geht über meine logischen Kräfte und über das dominikanische Verständnis deutscher Regelungen.

Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein     Tippi


Sorry für die Tippfehler, ist schon spät und ich echt "alle".

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« Zuletzt geändert: 16.11.2007 um 14:16:01 von Tippi »  
 
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Antwort #3 - 16.11.2007 um 02:01:30
 
@FrauWackelschuh

hast Du schon mal hier gelesen:
http://www.santo-domingo.diplo.de/Vertretung/santodomingo/de/04/Konsularischer__...

Ist die Webseite der dt. Botschaft in Santo Domingo zu Heirat in dom. Rep.

Hier Info zur Ehe etc. beim Auswaertigen Amt:

http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/03/Familienrecht.htm...


Zu Visa kannst Du hier nachlesen:
http://www.santo-domingo.diplo.de/Vertretung/santodomingo/de/01/Visabestimmungen...

Das Merkblatt der Botschaft zu Visa zur Heirat findest Du auch als Anhang zu diesen Posting


Wenn du dies alles gelesen hast verstehst Du die Zusammenhänge sicherlich etwas besser.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 16.11.2007 um 07:25:02
 
Vielen Dank, das Merkblatt der Botschaft habe ich natürlich schon lange. Aber auch das ist nicht einwandfrei, denn darauf steht zum Beispiel nicht, dass erneut eine Verpflichtungserklärung und eine Krankenversicherung notwendig ist, wenn ein Visum zwecks Eheschließeung in Deutschland benötigt wird. Dazu habe ich die Botschaft angeschrieben und keine Antwort erhalten.

Die beiden anderen Seiten wer e ich mir heute in Ruihe anschauen. Vielen Dank!!

Dennoch erschließt sich mir diese Kompliziertheit nicht. Warum kann mein Partner nicht das Visum beantragen und ich nehme dann im Januar (04.01.08) alle Papiere mit und lege sie hier in Deutschland (06.01.07), wie gewünscht vor. Bis doch die Botschaft die Anfrage nach Deutschland richtet, vergehen ein paar Tage oder Wochen und in der Zeit kann das Standesamt doch die Dinge in die Wege leiten und bis dann das Visum genehmigt ist und wir einen Flug gebucht/bekommen haben, wird auch das OLG sich gerührt haben. So wird er mit Sicherheit nicht eher einreisen, bis die Unterlagen da sind und das wird sich ja wohl keine 6 Monate hinziehen, oder?? Nur wie soll ich der guten Frau einen Eheschließungstermin nennen, wenn wir grundsätzlich nicht wissen, ob und wann er überhaupt das Visum genehmigt bekommt? Das ist doch alles irgendwie...Und ich bin jetzt im Handlungszwang, weil ich in 40 Tagen fliege und weiß jetzt nicht, was ich tun soll.

Meldebescheinigung: SO etwas haben die da überhaupt nicht. Und bei denen ist das mit den Behörden nicht so wie bei uns und irgenwann hat mein Partner zufällig auch noch eine Arbeit, die er nicht so flexibel gestalten kann, wie wir hier, da die Behörden einen dort manchmal 4 Stunden warten lassen und 20 MAl einbestellen.
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Antwort #5 - 16.11.2007 um 07:41:07
 
Zitat:
weil man diese Bescheinigung ja nicht anerkennt. Wozu bitte soll die dann überhaupt beigebracht werde??  


Ein gut Teil des Wirrwarrs, den Du jetzt empfindest, hängt damit zusammen, dass die Dominikanische Republik zu den sogenannte Problemstaaten - also "Staaten mit unsicherem Urkundenwesen" gehört. So erklärt sich der (scheinbare) Widerspruch, dass Bescheinigungen beigebracht werden müssen, die dann doch nicht so ohne weiteres anerkannt werden - insoweit sind dann Amtshilfeersuchen und das Einschalten von Vertrauensanwälten erforderlich, was mit zusätzlichen Mühen und zeitlichen Aufwänden verbunden ist.

Visaverfahren aus solchen Ländern dauern erfahrungsgemäß grundsätzlich mehrere Monate - es ist also viel "Dialog" auch mit den hiesigen Behörden erforderlich, um Heirats- und Visaerteilungstermin wirklich "unter einen Hut" zu bekommen.

Ich will Dich nicht noch mehr verunsichern, aber nach all meinen Erfahrungen wird es einen recht langen Atem brauchen (und man darf keine wackeligen Beine bekommen  Zwinkernd) ...

Versuche doch mal einen Kontakt zu
diesem Verein
herzustellen (Blaues bitte anklicken) - die arbeiten nach meinem Wissen sehr seriös, verfügen über viele, nicht zuletzt auf länderspezifischen Kenntnissen beruhende Erfahrungen und können bisweilen wirklich gute Tipps geben. Du wirst aber Geduld brauchen, dort telefonisch durchzukommen - die werden stark mit Anfragen frequentiert.

Gerade, weil Du es nicht leicht hast (haben wirst), drücke ich Dir/Euch doll die Daumen, dass alles so reibungslos und schnell wie irgend möglich klappt.

=schweitzer=

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Antwort #6 - 16.11.2007 um 08:28:26
 
Zitat:
Daraufhin sagte ich, dass es dann ja wohl besser wäre, in der Dominikanischen republik zu heiraten.  Daraufhin meinte sie, dazu bräuchte ICH ein Ehefähigkeitszeugnis

Das stimmt ja nun so auch nicht.
Eine Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes reicht doch für die Dominikanische Republik vollkommen aus
siehe hierzu Infos vom dom. Generalkonsulat Hamburg

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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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Antwort #7 - 16.11.2007 um 13:19:14
 
Ja, danke. Mittlerweile habe ich auch beim Konsulat in Hamburg und der Dominikanischen Botschaft in Berlin angerufen. Das Konsulat sagte auch, eine Meldebeschenigung würde auch gehen. Die Dame der Botschaft wiederum sagte, ich könnte mir eine Ledigkeitsbescheinigung ausstellen lassen, auf der der Partner nicht vermerkt sein muss und die etwas anderes wäre, als die Meldebescheinigung und diese Ledigkeitsbescheinigung gäbe es dann auch international, aber das würden die einem auf dem Standesamt nicht sagen wollen... hä?

Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein    Tippi


PS: Aber ich weiß nun immer noch nicht, falls man hier heiraten würde, ob der dann Ehemann noch einmal zurück muss, um von dort die FZ zu beantragen???

...
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« Zuletzt geändert: 16.11.2007 um 14:17:21 von Tippi »  
 
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Antwort #8 - 16.11.2007 um 13:26:46
 
Zitat:
Aber ich weiß nun immer noch nicht, falls man hier heiraten würde, ob der dann Ehemann noch einmal zurück muss, um von dort die FZ zu beantragen???  

Wenn dein zukünftiger Mann ein Visum zur Eheschließung bekommt, muß er nach der Hochzeit - sofern er nach der Heirat eine AE beantragt hat - nicht mehr zurück.

Es gibt nur die Möglichkeit eines EFZ, einer erweiterten Meldebscheinigung (auch Aufenthaltsbescheinigung genannt, aus der der Familienstand hervorgeht) und die Meldebescheinigung, aus der der Familienstand nicht hervorgeht.

trixie
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