Hallo,
ich habe im Moment folgendes Problem. Nach meinem Umzug von Stuttgart nach Vaihingen erhalte ich trotz gleicher Rahmenbedingungen plötzlich keine Verpflichtungserklärung mit nachgewiesener/glaubhaft gemachter Bonität.
Ist es richtig, das jede Gemeinde/Stadt unterschiedliche Berechnungsmethoden hat? In Stuttgart war es bisher so, das aufgrund der letzten 3 Gehaltszettel die Bonität überprüft wurde. In vielen anderen Städten ist dies auch so, hier wird noch die Miete/Hypothek in Abzug gebracht. Andere wiederum ziehen noch pro Person im Haushalt den Satz von 345€ ab, für den Gast bis zu 520€. Bei allen diesen 3 Varianten gibt es bei mir kein Problem.
Jetzt die Variante in Vaihingen und hier hätte ich gerne von euch gewusst, ob das so richtig sein kann:
Nettolohn - Hypothek = RestNetto . Dann ein Blick in die Pfändungstabelle, welches der pfändbare Betrag für dieses RestNetto ist bei 3 Personen (Meine Frau und ich + mein Gast). Liegt dieser Betrag unter dem Hartz 4 Satz von 345€, ist die Bonität weder nachgewiesen noch glaubhaft gemacht, weil weniger gepfändet werden kann als der Staat im Zweifel zahlen muss.
Bei den ersten 3 Varianten habe ich jedesmal ein plus von mehreren 100€, die Variante aus Vaihingen beschert mir ein minus von 100€
Es ist offensichtlich so, das bei gleichen finanziellen Mitteln für die Bonität der Wohnsitz entscheident ist und das sollte nicht sein.
Wo ist eigentlich der Unterschied zwischen "finanzielle Leistungsfähigkeit wurde glaubhaft gemacht" und "wurde nachgewiesen" ? Die Dame bei der
ABH wusste es bemerkenswerter Weise auch nicht.
Danke für eure Antworten
Thomas