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Berechnung Bonität - Verpflichtungserklärung (Gelesen: 11.121 mal)
ThomasStuttgart
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Antwort #15 - 15.11.2007 um 11:48:14
 
Zitat:
Wenn der Betreffende nicht leistungsfähig ist, was soll dann der ganze Krampf ?


Die Leistungsfähigkeit wird aber auf unterschiedlichste Weise mit entsprechend unterschiedlichen Ergebnissen beurteilt. Wenn man die "Vaihinger Berechnung" bereinigt um die fehlerhafte ?  Einbeziehung der Hypothek zur Errechnung des pfändbaren Betrages dann ist die Bonität genau wie in den anderen Fällen mit einem dicken Polster gegeben.

In meinem Fall brauche ich aufgrund der angewandten Berechnungsmethode für die Einladung eines Gastes in einen 2 Personenhaushalt mit einer Hypothek deutlich unter 1000€ ein Nettoeinkommen von mehr als 2700€. Wie leistungsfähig soll man denn bitteschön noch sein? Wenn ich dann beide kinder zusammen einladen möchte muss ich nochmal entsprechend mehr haben.

Thomas
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Mikael321
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Antwort #16 - 15.11.2007 um 11:48:17
 
Zitat:
Weiter wollte ich erreichen, dass Du mir einmal Gedanken über den gesamten Sinn im Visumverfahren eines Besuchers machst. Leider geht das nicht !
Wichtig ist, das im Leistungsfall jemand da ist, der für den angerichteten Schaden aufkommt. Also Leistungsfähig ist. Leistungsfähig ist man aber nicht nur, bei einem festen Einkommen. Eine Bankeinlage von XXX Tausend Euro, oder ein bezahltes oder Teilbezahltes Haus sind sicherlich auch genügend Sicherheit. Selbst ein neues und bezahltes Auto könnte ja ausreichend sein. Die Argumention, das man das zwischenzeitlich sein Auto verkaufen könnte (wie auch das Haus oder verprassen des Vermögens in 3 Monaten), zieht nicht richtig, denn es könnte ja auch sein, das man direkt nach der VE schon arbeitslos wird, oder selbst bei der Beantragung, schon Arbeitslos ist. (weil nur die letzten 3 Monate verlangt werden) Eine absolute Sicherheit, wird es für Deutschland nun mal nicht geben ! (Außer beim Sparbuch) Ob dann die 2000 EU für eine Abschiebung nach zb. Tonga ausreichen, wage ich dann aber auch zu bezweifeln. Bei unserer ABH wird bewertet, ob man Leistungsfähig ist ! Nicht ob es Gehalt gibt, und wie viel . So sollte es eigentlich auch sein. Das sehen andere ABH auch durchaus anders, das weiß ich auch. Aber ob das logisch / sinnvoller ist, wage ich doch zu bezweifeln, wenn der Lohn der Vergangenheit, für einen Verpflichtung in der Zukunft, als Sicherheit dienen soll.

Noch unsicherer, wird die ganze Sache noch, wenn die VE für 1,2....5 Jahre abgegeben wird.

Michael


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baltica1
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Antwort #17 - 15.11.2007 um 14:02:17
 
ThomasStuttgart schrieb am 15.11.2007 um 11:48:14:
ein Nettoeinkommen von mehr als 2700€. Wie leistungsfähig soll man denn bitteschön noch sein?

Thomas 


besonders schön finde ich in diesem Zusammenhang die Berechnungsmethode der Stadt Neumünster.
Hier sind 1000 Euro netto im Monat schon ausreichend für die VE. Laut lachend


So richtig verstehen muss man das wohl alles nicht
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trixie
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Antwort #18 - 15.11.2007 um 17:11:20
 
baltica1 schrieb am 15.11.2007 um 14:02:17:
Hier sind 1000 Euro netto im Monat schon ausreichend für die VE.


... aber eben nur, wenn der VE Geber keine weiteren Haushaltsmitglieder zu versorgen hat. Bei einem 4-Personen-Haushalt sind es immerhin schon 1750 Euro.

trixie
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