Zitat:Weiter wollte ich erreichen, dass Du mir einmal Gedanken über den gesamten Sinn im Visumverfahren eines Besuchers machst. Leider geht das nicht !
Wichtig ist, das im Leistungsfall jemand da ist, der für den angerichteten Schaden aufkommt. Also Leistungsfähig ist. Leistungsfähig ist man aber nicht nur, bei einem festen Einkommen. Eine Bankeinlage von XXX Tausend Euro, oder ein bezahltes oder Teilbezahltes Haus sind sicherlich auch genügend Sicherheit. Selbst ein neues und bezahltes Auto könnte ja ausreichend sein. Die Argumention, das man das zwischenzeitlich sein Auto verkaufen könnte (wie auch das Haus oder verprassen des Vermögens in 3 Monaten), zieht nicht richtig, denn es könnte ja auch sein, das man direkt nach der
VE schon arbeitslos wird, oder selbst bei der Beantragung, schon Arbeitslos ist. (weil nur die letzten 3 Monate verlangt werden) Eine absolute Sicherheit, wird es für Deutschland nun mal nicht geben ! (Außer beim Sparbuch) Ob dann die 2000 EU für eine Abschiebung nach zb. Tonga ausreichen, wage ich dann aber auch zu bezweifeln. Bei unserer
ABH wird bewertet, ob man Leistungsfähig ist ! Nicht ob es Gehalt gibt, und wie viel . So sollte es eigentlich auch sein. Das sehen andere
ABH auch durchaus anders, das weiß ich auch. Aber ob das logisch / sinnvoller ist, wage ich doch zu bezweifeln, wenn der Lohn der Vergangenheit, für einen Verpflichtung in der Zukunft, als Sicherheit dienen soll.
Noch unsicherer, wird die ganze Sache noch, wenn die
VE für 1,2....5 Jahre abgegeben wird.
Michael